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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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2 Zusammengefasste Darstellung und optionale Entwicklung<br />

Die SVD hat vom Gesellschaftszweck her weitgehende Möglichkeiten,<br />

Verkehrs- und Dienstleistungen aller Art für die Kommune und<br />

kommunale Unternehmen auszuführen. Es handelt sich um die Abwicklung<br />

vereinbarter vertraglicher Aufgaben, alle neueren Verträge<br />

enthalten demgemäß eine Gewinnspanne.<br />

� Der hauptsächliche Vertrag mit <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Schwerin</strong> ist<br />

zunächst befristet bis Ende 2008 abgeschlossen. Er verlängert sich<br />

danach automatisch.<br />

� Der bis Ende 2007 befristete Vertrag mit <strong>der</strong> FIT <strong>Schwerin</strong> GmbH zur<br />

personellen Dienstleistung in den städtischen Schwimmhallen wurde<br />

durch die FIT <strong>Schwerin</strong> GmbH zum 31.12.2007 gekündigt. Die<br />

Verhandlungen über eine Fortsetzung des Vertrages waren zum<br />

Planungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Es wird aber davon<br />

ausgegangen, dass die Personalgestellung in geringerem Umfang<br />

weitergeführt wird.<br />

� An den SUBZ-Maßnahmen Fahrgastbetreuung und KOSD ist die SVD<br />

beteiligt, so auch an <strong>der</strong> Betreuung und Abrechnung <strong>der</strong> voll geför<strong>der</strong>ten<br />

Leistungen.<br />

� Mit dem Zentralen Gebäudemanagement <strong>Schwerin</strong> und <strong>der</strong><br />

Kita gGmbH konnten im Geschäftsjahr 2007 neue Verträge über die<br />

Erbringung von Personaldienstleistungen geschlossen werden, die im<br />

Geschäftsjahr 2008 auslaufen. Über eine mögliche Verlängerung <strong>der</strong><br />

Verträge konnten zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Planerstellung noch keine<br />

Aussagen getroffen werden.<br />

� Ein weiterer Vertrag über die Durchführung von Dienstleistungen im<br />

Aufgabenbereich Liegenschaften wurde mit <strong>der</strong> Stadtwerke <strong>Schwerin</strong><br />

GmbH geschlossen.<br />

Es sollen weitere Verträge mit kommunalen Betrieben und Gesellschaften<br />

geschlossen werden, so dass bestimmte Aufgaben dort ausgeglie<strong>der</strong>t und<br />

erfor<strong>der</strong>liches neues o<strong>der</strong> Saisonpersonal dann bei <strong>der</strong> SVD eingestellt<br />

werden kann, das Dienstleistungen erbringt.<br />

Die Stadtwerke <strong>Schwerin</strong> GmbH hat den Auftrag zur kaufmännischen und<br />

personellen Bewirtschaftung übernommen. Der Betriebsrat <strong>der</strong> EVS erklärte<br />

seine Zuständigkeit gemäß BetrVG. Er ist damit Arbeitnehmervertreter<br />

im Sinne des Gesetzes.<br />

Der Erfolgsplan, <strong>der</strong> Personalkostenplan und <strong>der</strong> Stellenplan bilden<br />

gegenwärtig nur die vertraglich mit Dritten bereits vereinbarten Leistungen<br />

ab. So bleibt hier ausdrücklich <strong>der</strong> Entscheidungsspielraum zur Aufnahme<br />

weiterer Leistungen unberücksichtigt. Sowohl <strong>der</strong> Wille des<br />

Gesellschafters als auch <strong>der</strong> Wille <strong>der</strong> Stadtvertretung zum Ausbau des<br />

Geschäftsfeldes – <strong>der</strong> Erbringung von Dienstleistungen für die Kommune<br />

und die kommunalen Betriebe und Gesellschaften – hält grundsätzlich die<br />

unterjährige Übernahme entsprechen<strong>der</strong> Leistungen offen. Eigenes<br />

Personal, das sich mit den internen Abläufen <strong>der</strong> SVD beschäftigt, ist<br />

nicht eingestellt und es besteht hierzu auch nicht die Absicht.<br />

Son<strong>der</strong>sitzung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> Stadtwerke <strong>Schwerin</strong> GmbH am 22.11.2007<br />

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