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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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3 Aufwendungen 202,9 TEUR<br />

Bei <strong>der</strong> EVSV fallen Aufwendungen an:<br />

- durch SWS gestellte Geschäftsführung in Höhe von pauschal 185,0 TEUR<br />

- für die kaufmännische Betriebsbesorgung durch die EVS/ SWS in<br />

Höhe von 5,5 TEUR<br />

- Jahresabschlusskosten 4,0 TEUR<br />

- Haftpflichtversicherung 8,0 TEUR<br />

- sonstige betriebliche Aufwendungen 0,4 TEUR<br />

4 Ergebnis<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbleibt ein Gewinn in<br />

Höhe von 3,0 TEUR.<br />

5 Steuern<br />

Versicherungssteuern fallen in Höhe von 1,5 TEUR<br />

an.<br />

Auf den erwirtschafteten Gewinn von 1,5 T€ hat die Gesellschaft<br />

Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer/Solizuschlag zu zahlen.<br />

Daraus ergibt sich ein Zahlbetrag von 575 €.<br />

Gemäß § 15 Abs. 5 ist <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> EVSV verbleibende Gewinn von 0,9 TEUR<br />

den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung am Festkapital<br />

zuzuführen.<br />

Da die SWS 100 % am Festkapital hält, ist dieser Gewinn an die SWS<br />

abzuführen.<br />

93. Sitzung des Aufsichtsrates am 17.10.2007<br />

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