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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Insbesondere der Effizienzwert der ehemaligen INFRAWEST ist im Zusammenhang mit<br />

der Abbildung des Übergangs von einer sogenannten kleinen Netzgesellschaft zu<br />

einer großen Netzgesellschaft Gegenstand des eingereichten Beschwerdeverfahrens,<br />

das mittlerweile beim BGH geführt wird.<br />

Ausgehend von den Erlösobergrenzenfestlegungen der Behörden haben die<br />

Netzbetreiber zum 1. Januar eines jeden Jahres die Erlösobergrenze anzupassen und<br />

die hieraus resultierenden Netzentgelte inklusive der schriftlichen Dokumentation der<br />

Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Das jeweilige Ergebnis<br />

aus der von der Regulierungsbehörde zuletzt durchgeführten Kostenprüfung stellt<br />

hierbei das Ausgangsniveau für die dritte Regulierungsperiode dar.<br />

Darauf entfalten im Laufe der Regulierungsperiode die individuellen und generellen<br />

Effizienzvorgaben anhand des jeweils festgelegten Effizienzwerts und des generellen<br />

sektoralen Produktivitätsfaktors eine erlössenkende Wirkung. Im Strombereich liegt<br />

die zuverlässige Erlösobergrenze der Regionetz für das Jahr <strong>2021</strong> mit 129,6 Mio. Euro<br />

etwa 0,1 Mio. Euro über dem Niveau aus dem Vorjahr.<br />

Bereits im Jahr 2016 hat die BNetzA die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für dir<br />

dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich jeweils<br />

durch Beschluss vom 5. Oktober 2016 abgeschlossen. Hiernach sinken die<br />

festgelegten Eigenkapitalzinssätze gegenüber den Zinssätzen für die zweite<br />

Regulierungsperiode erheblich ab. Mit Beschluss vom 28. November 2018 für Strom<br />

bzw. vom 21. Februar 2018 für Gas hat die BNetzA schließlich auch den allgemeinen<br />

sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode im Strombereich<br />

mit einer Höhe von 0,9 Prozent bzw. im Gasberiech mit einer Höhe von 0,49 Prozent<br />

festgelegt. Die Regionetz hat, wie zahlreiche weitere Netzbetreiber auch, Beschwerde<br />

gegen die vorgenannten Feststellungsverfahren beim OLG Düsseldorf eingereicht.<br />

Nach einem langen gerichtlichen Verfahren liegt nunmehr eine Entscheidung des BGH<br />

(Urteil aus Juli 2019) zu den Eigenkapitalzinsen vor, die die Vorgehensweise der<br />

BNetzA bei der Ermittlung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte<br />

Regulierungsperiode bestätigt und somit das vorherige Urteil des OLG Düsseldorfs<br />

aus März 2018 zu diesem Sachverhalt gegenstandslos macht. Die Regionetz hat<br />

gegen dieses Urteil des BGH als einer der Beschwerdeführer der Branche zunächst<br />

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die aber zwischenzeitlich<br />

nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit ist das Gerichtsverfahren<br />

endgültig zugunsten der BNetzA entschieden worden.<br />

Die Gerichtsverfahren zum generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt Strom und<br />

Gas sind nach aktuellem Stand ebenfalls noch nicht rechtskräftig abgeschlossen,<br />

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