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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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sodass hierzu die weitere Entwicklung der entsprechenden Beschwerdeverfahren<br />

abzuwarten bleibt.<br />

Das Jahr <strong>2021</strong> bildet im Gasbereich das vierte Jahr der dritten Regulierungsperiode<br />

der Anreizregulierung. Ein verbindlicher Bescheid zur Erlösobergrenzenfestlegung für<br />

die Jahre 2018 bis 2022 liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nur für die ehemalige<br />

INFRAWEST vor. Für die Erlösobergrenzenfestlegung der ehemaligen regionetz stehen<br />

die Anhörung sowie die Erteilung eines verbindlichen Bescheids weiterhin noch aus.<br />

Zwischenzeitlich sind allerdings auch für die ehemalige regionetz das sogenannte<br />

Ausgangsniveau als Ergebnis der durchgeführten Kostenprüfungen sowie der zuletzt<br />

im Dezember 2018 von der Landesregulierungskammer NRW mitgeteilte finale<br />

Effizienzwert bekannt. Die im ergangenen Bescheid an die INFRAWEST bzw. die in der<br />

letzten Mitteilung der Regulierungsbehörde enthaltenen Effizienzwerte für die dritte<br />

Regulierungsperiode Gas liegen für die ehemalige INFRAWEST bei 98,98 Prozent und<br />

für die ehemalige regionetz bei 77,58 Prozent.<br />

Während der sukzessive Anstieg des Effizienzwertes der ehemaligen INFRAWEST über<br />

die letzten beiden Regulierungsperioden noch nachvollziehbar erscheint, ist der<br />

gegenüber dem Effizienzwert der zweiten Regulierungsperiode um annähernd 15<br />

Prozentpunkte zurückgegangene Effizienzwert für die ehemalige regionetz aktuell<br />

nicht nachvollziehbar, sodass auch hier eine gerichtliche Überprüfung des noch<br />

ausstehenden Genehmigungsbescheids nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Im Gasbereich haben die ehemalige INFRAWEST und die ehemalige regionetz zum 30.<br />

Juni 2017, erstmals entsprechend den Vorgaben aus dem § 10a ARegV, einen Atrag<br />

auf Kapitalkostenaufschlag bei der zuständigen Regulierungsbehörde eingereicht und<br />

in der Folge auch für die Jahre 2019, 2020, <strong>2021</strong> und 2022 jeweils zum 30. Juni des<br />

Vorjahres entsprechende Folgeanträge gestellt.<br />

Im Gasbereich liegt die zulässige Erlösobergrenze der Regionetz unter<br />

Berücksichtigung der mitgeteilten Effizienzwerte und des Kapitalkostenausgleichs für<br />

das Jahr <strong>2021</strong> mit rund 72,5 Mio. Euro etwa 1,5 Mio. Euro über dem Niveau der für<br />

das Jahr 2020 genehmigten Erlösobergrenze. Die Steigerung lässt sich insbesondere<br />

auf eine Erhöhung des Kapitalkostenaufschlags und höhere Personalzusatzkosten<br />

zurückführen, die einer Senkung der vorgelagerten Netzkosten gegenüberstehen.<br />

Im Rahmen der Festlegung des sogenannten Eigenkapitalzinssatzes I (EKI) für die<br />

vierte Regulierungsperiode hat die BNetzA den EK für Neuanlagen (ab 2006 aktivierte<br />

Anlagegüter) auf 3,51 Prozent – jeweils vor Körperschaftsteuer – festgelegt. Aufgrund<br />

des allgemein gesunkenen Zinsniveaus sind diese Werte niedriger als die in der<br />

aktuellen Regulierungsperiode festgelegte Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91<br />

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