20.12.2023 Aufrufe

Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Organe und deren Zusammensetzung<br />

Geschäftsführer:<br />

Herr Dieter Rehfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung, Aachen<br />

Herr Dieter Ludwigs, Geschäftsführer, Aachen<br />

Vertreter der StädteRegion im Aufsichtsrat:<br />

Stellvertretender Vorsitzender:<br />

Herr Dr. Tim Grüttemeier (bis 16.02.<strong>2021</strong>)<br />

Herr Dr. Michael Ziemons (ab 16.02.<strong>2021</strong>)<br />

Städteregionsrat<br />

Dezernent für Digitalisierung<br />

Frau Ulla Thönnissen (bis 16.02.<strong>2021</strong>) Städteregionstagsmitglied<br />

Herr Jochen Emonds (ab 16.02.<strong>2021</strong>) Städteregionstagsmitglied<br />

Vertreter der StädteRegion in der Gesellschafterversammlung:<br />

Frau Ingrid von Morandell<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und<br />

Verwaltungsräten nach Geschlecht<br />

Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die<br />

Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach<br />

Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten.<br />

Dem Aufsichtsgremium der regio iT gehörten bis zum 16.02.<strong>2021</strong> von den insgesamt<br />

15 Mitgliedern 3 Frauen an (Frauenanteil 20 %).<br />

Seit dem 16.02.<strong>2021</strong> gehören dem Aufsichtsrat der regio iT von den insgesamt<br />

15 Mitgliedern 0 Frauen an (Frauenanteil 0 %).<br />

Damit wird der im § 12 Absatz 1 LGG geforderte Mindestanteil von Frauen in Höhe<br />

von 40 Prozent nicht erreicht.<br />

Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG<br />

Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei<br />

der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts in unmittelbarer<br />

540

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!