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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit<br />

anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer<br />

Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin,<br />

dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für<br />

unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine<br />

Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, findet § 2 Absatz 2 LGG keine<br />

Anwendung.<br />

Ein Gleichstellungspan nach § 5 LGG muss nicht erstellt werden. Eine Dienststelle ist<br />

erst mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />

für Personalangelegenheiten einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Die Anzahl von<br />

mindestens 20 Beschäftigten wird nicht erreicht.<br />

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