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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Kenntnisstand (Zinsprognosen) in der mittelfristigen Wirtschaftsplanung<br />

berücksichtigt. Im Hinblick auf den nach Art. 67 (1) Satz 1 EGHGB (BilMoG) über einen<br />

Zeitraum von maximal 15 Jahren zu bildenden Rückstellungsanteil, der sich aus der<br />

Neubewertung der Pensionsrückstellungen im Jahr 2010 ergeben hatte, besteht kein<br />

Risiko mehr, da dieser Zuführungsprozess in 2017 vorzeitig abgeschlossen wurde.<br />

Um insgesamt die Abhängigkeit von der Zinsentwicklung der Pensionsrückstellungen<br />

zu reduzieren, hat die ASEAG den Durchführungsweg für neu zu schaffende<br />

Altersvorsorge im Jahr 2016 geändert. Die Durchführung durch die<br />

Unterstützungseinrichtung „Akreka“ GmbH, Aachen, (AKREKA) ermöglicht eine andere<br />

bilanzielle Darstellungsweise, ohne dass jedoch die letztendlich zu zahlende<br />

Altersvorsorge in der Höhe dadurch beeinflusst wird. Zum Bilanzstichtag waren 160<br />

Mitarbeiter diesem Durchführungsweg der Altersvorsorge zugeordnet.<br />

Der Bestandsschutz für die von der ASEAG erbrachten Verkehrsleistungen besteht<br />

durch die bis einschließlich 2027 laufende Direktvergabe nach EU-VO1370/2007 der<br />

Stadt Aachen an die ASEAG, die auch die Leistungen der StädteRegion Aachen<br />

beinhaltet. Dies ändert sich aufgrund des Bestandsschutzes auch nicht dadurch, dass<br />

nach aktueller Rechtsprechung eine Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB einschlägig<br />

gewesen wäre. Eine gegebenenfalls stattfindende anschließende Betrauung ab 2028<br />

müsste jedoch auf der Rechtsgrundlage des § 108 GWB erfolgen. Die Erfüllung dieser<br />

gesetzlichen Anforderungen wurde bereits bei der aktuell laufenden Betrauung<br />

parallel geprüft, sodass auch bei veränderter Rechtsgrundlage zurzeit kein Risiko<br />

besteht, sofern der politische Wille gegeben ist.<br />

Nachdem aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) kein unmittelbares<br />

Risiko für die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer mehr besteht, verbleibt<br />

das Risiko eines schleichenden, überproportionalen Kostenanstiegs in diesem<br />

Bereich. Der Tarifvertragspartner des Verbandes Nordrhein-Westfälischer<br />

Omnibusunternehmen e.V. ist nunmehr die Gewerkschaft ver.di. Diese ist im<br />

Vergleich zum bisherigen Tarifvertragspartner „Christliche Gewerkschaft GÖD“ im<br />

Rahmen von Tarifverhandlungen sicher als durchsetzungsstärker einzustufen. Hinzu<br />

kommt im Bereich der Tarifverträge, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig<br />

die zweite im kommunalen Nahverkehr stark vertretene Gewerkschaft<br />

Nahverkehrsgewerkschaft NahVG das mit ver.di für die ASEAG und ESBUS bis Ende<br />

2027 vereinbarte – und in Teilen von ihr mitgezeichnete – Tarifmodell in Frage stellt.<br />

Die aktuellen Schwierigkeiten aller Verkehrsunternehmen bei der<br />

Personalbeschaffung verstärken das Risiko überdurchschnittlicher Lohnsteigerungen<br />

sicher noch. In der Wirtschaftsplanung wurde dieser Sachverhalt durch einen<br />

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