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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Größere Reparaturmaßnahmen werden nicht erwartet und werden deshalb mit einem<br />

Wert von 162 T€ (Vj. 286 T€) geplant.<br />

Für geplante Energieeinsparungen auf dem Entsorgungszentrum Horm ist ein<br />

Investitionsbudget von 30 T€ angesetzt, welches zur Verwendung für<br />

Neuanschaffungen u.a. von neuer Beleuchtung und Wärmetauschern dient. Des<br />

Weiteren sind ca. 6 T€ für Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen.<br />

Chancen- und Risikobericht<br />

Als Grundstücksverwaltungsgesellschaft halten sich die Chancen und Risiken der AWA<br />

Service GmbH reduziert, trotz der Corona-Pandemie und des Hochwasserereignisses.<br />

Darüber hinausführende, bestandsgefährdende Risiken werden aufgrund des eng<br />

begrenzten Geschäfts und der vertraglichen Bindung zur Muttergesellschaft nicht<br />

gesehen.<br />

Die Liquidität der AWA Service GmbH ist sichergestellt. Ein Darlehensvertrag mit der<br />

AWA Entsorgung GmbH ermöglicht bei Bedarf die Aufnahme von Investitions- oder<br />

Liquiditätsdarlehen.<br />

Organe und deren Zusammensetzung<br />

a) Geschäftsführer: Herr Frank Wolff, Eschweiler (bis 30.09.<strong>2021</strong>)<br />

Herr Dirk Hanke, Hürtgenwald (ab 01.09.<strong>2021</strong>)<br />

b) Aufsichtsrat: Ein Aufsichtsrat besteht nicht.<br />

c) Gesellschafterversammlung: Die Vertretung erfolgt über die AWA Entsorgung GmbH<br />

als Gesellschafterin.<br />

Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG<br />

Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei<br />

der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts in unmittelbarer<br />

und mittelbarer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende<br />

Anwendung des LGG in der Unternehmenssatzung verankert wird.<br />

Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit<br />

anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer<br />

Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin,<br />

dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für<br />

unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine<br />

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