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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr <strong>2021</strong><br />

Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />

Zweck der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG ist der Erwerb, die<br />

Aufbereitung, die Entwicklung, die Erschließung und Vermarktung von<br />

Gewerbeflächen im Bereich des Flugplatzes Merzbrück in Würselen. Die aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag resultierenden Verpflichtungen zur Einhaltung des öffentlichen<br />

Zwecks der Gesellschaft und die Erreichung dieses Zweckes wurden im Berichtsjahr<br />

erfüllt.<br />

Nachdem im Jahr 2014 die Kaufverträge über den Erwerb der wesentlichen<br />

Grundstücksflächen abgeschlossen werden konnten, ist es der Gesellschaft gelungen,<br />

alle weiteren Flächen des neuen Gewerbegebietes zu erwerben, so dass die AKM mit<br />

der Rechtskraft des Bebauungsplanes über das Gesamteigentum der<br />

Entwicklungsflächen verfügt. Der Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren<br />

der mit Kaufverträgen aus dem Jahr 2014 erworbenen Grundstücksflächen der<br />

StädteRegion Aachen (teilweise), Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG und<br />

Sparkassen Immobilien GmbH ist mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes 182 der<br />

Stadt Würselen im September 2020 und mit Zahlung der fälligen Kaufpreise erfolgt.<br />

Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 noch geringfügige Flächenarrondierungen im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes 182 durch den Erwerb kleinerer Parzellen und<br />

des sogenannten Grünweges entlang der K 34 vorgenommen.<br />

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war zunächst neben der laufenden Arbeit im<br />

Rahmen der Vermietung der Bestandsimmobilien und der Verpachtung von<br />

Freiflächen im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die Rechtsverbindlichkeit des<br />

Bebauungsplanes 182 der Stadt Würselen herbeizuführen. Durch die Geltendmachung<br />

von Bedenken im Hinblick auf die Verkehrssituation der L 223 bzw. der BAB-Auf-undabfahrten<br />

an der A 44 durch Straßen NRW im Dezember 2019 musste die<br />

Verkehrsführung innerhalb des Plangebietes noch einmal dahingehend angepasst<br />

werden, dass die Verbindungsstraße zwischen dem Bestandsbereich und dem neuen<br />

Planbereich, die ursprünglich gepollert werden sollte, für den Verkehr geöffnet wird.<br />

Diese Änderung zog auch noch einmal eine gesonderte Betrachtung der Entwässerung<br />

nach sich. Insgesamt konnten die Auswirkungen allerdings als unwesentlich bewertet<br />

werden, so dass durch den Beschluss des Rates der Stadt Würselen am 01.09.2020<br />

der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 182 der Stadt Würselen (Gewerbegebiet<br />

Aero-Park 1 Merzbrück) gefasst wurde. Der Bebauungsplan ist mit seiner<br />

Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Würselen am 11.09.2020 rechtsverbindlich<br />

geworden.<br />

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