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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Auch die intensive Zusammenarbeit mit den Standortpartnern ist als positive<br />

Perspektive für alle Seiten zu sehen. Hierzu zählen insbesondere der Nationalpark Eifel<br />

und der neue Pächter der Gastronomie, der den künftigen Hotelkomplex errichten und<br />

betreiben wird.<br />

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten<br />

Bei der GmbH werden keine Finanzinstrumente eingesetzt. In Anbetracht der<br />

Zinssituation und Marktrisiken erfolgt keine Geldanlage. Sollte sich dies ändern,<br />

werden ausschließlich sichere Anlageformen wie Tagesgeldkonten gewählt.<br />

Organe und deren Zusammensetzung<br />

Geschäftsführung:<br />

Herr Thomas Kreyes<br />

Vertreter der StädteRegion in der Gesellschafterversammlung:<br />

Herr Markus Terodde<br />

Dezernent<br />

Frau Elisabeth Paul<br />

III. stellv. SRin<br />

Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und<br />

Verwaltungsräten nach Geschlecht<br />

Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die<br />

Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach<br />

Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten.<br />

Der Gesellschafterversammlung der Vogelsang IP gGmbH gehören zum Stichtag<br />

31.12.<strong>2021</strong> von den insgesamt 18 Mitgliedern 5 Frauen an (Frauenanteil 27,78 %).<br />

Damit wird der im § 12 Absatz 1 LGG geforderte Mindestanteil von Frauen in Höhe<br />

von 40 Prozent nicht erreicht.<br />

Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG<br />

Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei<br />

der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts in unmittelbarer<br />

und mittelbarer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende<br />

Anwendung des LGG in der Unternehmenssatzung verankert wird.<br />

Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit<br />

anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer<br />

Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin,<br />

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