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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Ausblick<br />

Der Wirtschaftsplan 2022, der in der Sitzung des Verwaltungsrates am 9. Dezember<br />

<strong>2021</strong> verabschiedet wurde, weist einen Verlust von rd. 10 T€ aus. Es wurden<br />

Einnahmen in Höhe von 1.315.540 € und Ausgaben in Höhe von 1.303.333 € im<br />

Vermögensplan und ein Investitionsvolumen von 620 T€ beschlossen.<br />

Bereits in der Dezembersitzung 2019 wurde die stufenweise Erhöhung der Entgelte<br />

ab dem Jahr <strong>2021</strong> bis zum Jahr 2023 beschlossen. Diese wurden wie folgt festgesetzt:<br />

<strong>2021</strong>: 2,06 €/Einwohner<br />

2022: 2,19 €/Einwohner<br />

2023: 2,23 €/Einwohner<br />

Die durch das anhaltend niedrige Zinsniveau sehr hohen Aufwendungen für die<br />

Pensions- und Beihilfelasten könnten nach dem Jahr 2023 zu Jahresfehlbeträgen<br />

führen, die das Eigenkapital weiter abschmelzen lassen. Der Verwaltungsrat hat daher<br />

der Einberufung des Entgeltbeirats schon im Jahr 2022 zugestimmt.<br />

Die Stromlieferleistung musste für den Zeitraum ab 2022 erneut europaweit<br />

ausgeschrieben werden. Es wurde ein Vertrag mit einer Laufzeit vom 1.01.2022 bis<br />

31.12.2024 abgeschlossen. Der Preis je kWh hat sich dabei, über die gesamte Laufzeit<br />

gesehen, gegenüber den Vorjahren verdoppelt. Durch die angekündigte Entlastung<br />

bei der EEG-Umlage kann die Preissteigerung ggf. abgefedert werden.<br />

Feststellung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes<br />

Nach § 26 Satz 2 Kommunalunternehmensverordnung NRW (KUV NRW) ist in dem<br />

Lagebericht auch auf solche Sachverhalte einzugehen, die auch Gegenstand der<br />

Prüfung nach § 53 HGrG sind.<br />

Im Berichtsjahr haben sich keine relevanten Sachverhalte im Zusammenhang mit der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstandes ergeben. Darüber hinaus<br />

wird auf die Ausführungen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage verwiesen.<br />

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