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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Verwaltungsdienstleistungen zur Deckung des Eigenbedarfs ihrer kommunalen<br />

Gesellschafter. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />

die den Gesellschaftszweck fördern.<br />

Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder<br />

solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder<br />

pachten.<br />

Die Gesellschaft ist eine geschäftsleitende Holding-Gesellschaft. Sie hat die Aufgabe,<br />

nach Maßgabe abzuschließender Unternehmensverträge (§ 291 AktG) die Leitung der<br />

STAWAG und der ASEAG zu übernehmen sowie den Gewinn- und Verlustausgleich<br />

vorzunehmen. Sie kann weitere Beteiligungen halten und auch gegenüber weiteren<br />

Unternehmen als geschäftsführende Holding tätig werden.<br />

Die im Lagebericht und im Anhang für die E.V.A. und für den Konzern gegeben<br />

Erläutern und Daten veranschaulichen, dass die Gesellschaft den aus ihrer<br />

satzungsmäßigen Aufgabenstellung folgenden öffentlichen Zwecken auch im Jahr<br />

<strong>2021</strong> voll gerecht wurde.<br />

Organe und deren Zusammensetzung<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Christian Becker<br />

Dipl.-Kfm. Michael Carmincke<br />

Vertreter der StädteRegion im Aufsichtsrat:<br />

Herr Dr. Tim Grüttemeier<br />

Städteregionrat<br />

(1. stellv. Vorsitzender)<br />

Vertreter der StädteRegion in der Gesellschafterversammlung:<br />

Herr Willi Bündgens<br />

Städteregionstagsmitglied<br />

Stellvertreter: Herr Dr. Florian Moschel<br />

Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und<br />

Verwaltungsräten nach Geschlecht<br />

Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die<br />

Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach<br />

Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten.<br />

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