20.12.2023 Aufrufe

Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese zunächst bis zum Jahresende befristete Regelung wurde bis zum 19. März 2022<br />

und dann nochmals bis zum 18. April 2022 verlängert.<br />

Zudem ist die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen<br />

Sicherung der Krankenhäuser am 9. April <strong>2021</strong> in Kraft getreten. Durch diese<br />

Verordnung wurden die wesentlichen folgenden Maßnahmen beschlossen:<br />

• Einführung einer Liquiditätshilfe für die Krankenhäuser, die im 1. Quartal <strong>2021</strong><br />

keine Ausgleichszahlungen erhalten haben und in diesem Zeitraum<br />

Belegungsrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 zu verzeichnen hatten. Diese<br />

Krankenhäuser können nun Abschlagzahlungen in Form eines Zuschlags<br />

verlangen.<br />

• Das verkürzte Zahlungsziel von 5 Tagen für Krankenhausabrechnungen wird<br />

bis zum 31. Dezember <strong>2021</strong> verlängert.<br />

• Absenkung der 7-Tage-Inzidenz von 70 auf 50 als Voraussetzung für<br />

Ausgleichszahlungen ab dem 5. April <strong>2021</strong>.<br />

• Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Ausgleich von<br />

Erlösrückgängen aufgrund des Coronavirus-SARS-CoV2 im Jahr <strong>2021</strong><br />

gegenüber dem Jahr 2019. Ergänzend soll auch ein Ausgleich von<br />

Erlösanstiegen im Jahr <strong>2021</strong> gegenüber dem Jahr 2019 erfolgen, soweit diese<br />

auf den Erhalt von Ausgleichszahlungen zurückführen sind.<br />

• Der Ausgleichssatz für das Jahr <strong>2021</strong> beim Erlösrückgang ist gesetzlich auf<br />

85 % festgelegt.<br />

• Ebenfalls gesetzlich festgelegt wird die 85 prozentige Anrechnung der<br />

Ausgleichszahlungen im Rahmen des Erlösausgleich.<br />

Des Weiteren treten grundsätzlich weitere durch das MDK-Reformgesetz<br />

beschlossene Regelunge zur Abrechnungsprüfung im Krankenhaus ab dem Jahr 2022<br />

in Kraft:<br />

• Die Einführung eines quartalsbezogenen Prüfquotensystems.<br />

• Abhängigkeit der hausindividuellen Prüfquote je Quartal vom Anteil der<br />

unbeanstandeten Rechnungsprüfung des Vorquartals.<br />

Für Krankenhäuser, die COVID-19 Patienten behandeln, wurde weiterhin festgelegt,<br />

diese bis zum 30. Juni 2022 von OPS-Strukturprüfungen auszunehmen und die<br />

verkürzte Zahlungsfrist (§415 SGB V) bis Ende des Jahres 2022 zu verlängern.<br />

Die Perspektiven der Gesundheitsbranche werden durch das Spannungsfeld zwischen<br />

einem wachsenden Bedarf für eine adäquate Versorgung einerseits und ungeklärten<br />

Finanzierungsfragen andererseits geprägt. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft<br />

wird es zum einen zu Veränderungen in den Behandlungsfeldern des<br />

425

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!