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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Ein weiteres Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung des Senioren- und<br />

Betreuungszentrums der StädteRegion Aachen in Eschweiler liegt im Bereich der<br />

Personal- und Sachkosten. In den letzten Jahren handelten die Tarifparteien im<br />

öffentlichen Dienst zum Teil ordentliche Tarifsteigerungen aus. Hinzu kommen<br />

Einmalzahlungen für alle Mitarbeiter, Aufstockungen für die Auszubildenden, die<br />

Erhöhung des Urlaubs für jüngere Mitarbeiter, die Erhöhung des Leistungsentgelts<br />

und Stufensteigerungen. Im Sachkostenbereich machten sich ganz besonders die<br />

Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln in den letzten Jahren bemerkbar.<br />

Deshalb fordert das SBZ regelmäßig zu Pflegesatzverhandlungen auf, um neue<br />

Pflegesätze auszuhandeln, um obige Kostensteigerungen aufzufangen. Die letzte<br />

Pflegesatzverhandlung führte ab Juli 2020 zu neuen Entgelten. Diese Entgelterhöhung<br />

kompensierte die Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten derart, dass auch<br />

noch in <strong>2021</strong> ausgeglichene Verhältnisse bestanden. Durch diese Steigerungen wurde<br />

mittlerweile die Mitte des Preisniveaus der StädteRegion Aachen erreicht. Günstiger<br />

als das SBZ sind die privaten Anbieter, teurer die kirchlich geführten Einrichtungen.<br />

In Eschweiler sind aber außer dem SBZ nur private Anbieter vorhanden. Bezüglich der<br />

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege hat das SBZ somit einen<br />

Wettbewerbsnachteil, insbesondere auch dadurch, dass die einzelnen Einrichtungen<br />

durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil der Pflegekosten leichter vergleichbar<br />

sind. Da der Investitionskostensatz des SBZs aber unter dem der anderen Häuser liegt,<br />

wird dies zumindest für Selbstzahler teilweise kompensiert.<br />

Das Pflegestärkungsgesetz II, birgt auch ein finanziell schwer zu bezifferndes Risiko.<br />

Dieses Gesetz zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass mehr als zwei Milliarden<br />

Euro zusätzlich mehr für den Pflegebereich bereitgestellt werden sollen. Dies kommt<br />

aber nicht bei den stationären Einrichtungen an, da anstehende Änderungen hier nur<br />

budgetneutral umgesetzt werden sollen. Die ambulante Pflege und Tagespflege ist<br />

hier bevorzugt und bewirkt weiter ein steigendes Belegungsproblem bei den<br />

Altenpflegeheimen.<br />

Ein neues Risiko für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen<br />

ist mit der Corona Pandemie verbunden. Zur Begegnung der Pandemie werden<br />

diverse, regelmäßig der aktuellen Lage angepasste Verordnungen erlassen. Auf den<br />

Pflegebereichen nehmen die Coronabetreuungsverordnung, die<br />

Coronaschutzverordnung, die Allgemeinverfügung Einrichtungen und die<br />

Testverordnung Einfluss. So konnte die Tagespflege wegen strenger Hygienevorgaben<br />

nur mit halber Belegung betrieben werden. Weitere Mindereinnahmen entstehen<br />

durch Belegungsprobleme im stationären Bereich. Es müssen Isolations-,<br />

Quarantäne- und Regelbereiche im stationären Bereich geschaffen werden, die<br />

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