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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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den durch andere Erträge nicht gedeckten Aufwendungen belastet werden, wurde für<br />

das Haushaltsjahr <strong>2021</strong> in Höhe von 32.205,27 € ermittelt und beschlossen.<br />

Die Genehmigung der Umlage erfolgte durch eine Verfügung der Bezirksregierung<br />

vom 03.03.2020. Die zugrundliegende Satzung wurde im Amtsblatt der<br />

Bezirksregierung unter Nr. 11/2020 vom 16.03.2020 veröffentlicht.<br />

Lehrgangsgeld<br />

Als Grundlage für die Festsetzung des Lehrgangsgeldes (ohne Berufsförderungswerk)<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2021</strong> sind sowohl die Kosten der voraussichtlich<br />

durchzuführenden Lehrgänge und Prüfungen sowie die hieraus resultierenden<br />

Teilnehmerstunden maßgeblich. Die Kosten des Lehrgangsbetriebes einschließlich<br />

der Prüfungskosten wurden für das Haushaltsjahr <strong>2021</strong> in Höhe von 649.565,00 €<br />

ermittelt. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurden 122.900 Teilnehmerstunden<br />

erfasst.<br />

Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/<strong>2021</strong> wurde entschieden, für das Jahr <strong>2021</strong><br />

weiterhin ein Lehrgangsgeld in Höhe von 4,95 €/Std./Teilnehmer zu erheben. Zur<br />

Kompensation der ab <strong>2021</strong> geltenden massive Anhebung der Versorungsbeiträge an<br />

die Rheinische Versorgungskasse Köln (von 45.000 € auf 165.000 €) wurde durch die<br />

Verbandsversammlung im Dezember 2020 entschieden, das Lehrgangsgeld von 4,95<br />

€ auf 5,95 € je Unterrichtstunde anzuheben. Für die Ermittlung des Lehrgangsgeldes<br />

wurden zunächst die voraussichtlichen Kosten des Lehrgangsbetriebes<br />

herangezogen, die sich zu einem großen Teil aus den Aufwendungen des Sachkontos<br />

501900 herleiten lassen. Darin sind hauptsächlich die erteilten Unterrichtsstunden<br />

erfasst; darüber hinaus fließen die Kosten für die im jeweiligen Jahr voraussichtlich<br />

geplanten Zwischen- und Abschlussprüfungen inkl. der Aufwandsentschädigung für<br />

die Mitwirkung der Mitglieder der berufenen Prüfungsausschüsse ein.<br />

Der Wert der Teilnehmerstunden stellt jedoch keine kontinuierliche Größe dar. Die<br />

Anzahl ist von einer sich jährlich verändernden Entsendung von<br />

Lehrgangsteilnehmern durch die Behörden abhängig.<br />

Insgesamt wurde <strong>2021</strong> ein Betrag von rd. 834.901,40 € an Entgelt für Lehrgänge<br />

(ohne BfW) in Rechnung gestellt. Dies sind rd. 185.336,40 € mehr als ursprünglich<br />

geplant war.<br />

Das Lehrgangsgeld für das Berufsförderungswerk Düren wird getrennt über einen<br />

eigenen Kostenträger (429502) abgerechnet. Hier erfolgt keine Abrechnung nach<br />

Lehrgangsstunden und Teilnehmer, sondern vielmehr nach tatsächlich angefallenen<br />

Kosten beim Studieninstitut zuzüglich eines Aufschlags für Overheadkosten.<br />

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