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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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a) Abfallwirtschaftliche Entwicklung<br />

Die AWA E ist aufgrund der vom Aufsichtsrat beschlossenen Unternehmensziele und<br />

als 100 % kommunales Unternehmen zu vorbildlichem ökologischem Verhalten<br />

verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 21 des KrWG. Hier ist vorgegeben, dass die<br />

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 KrWG<br />

Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der<br />

Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung<br />

erstellen. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem Landesrecht. Diesen<br />

Verpflichtungen kommt die AWA E vollständig nach. Als zertifizierter<br />

Entsorgungsfachbetrieb unterliegen alle Prozesse einer regelmäßigen Überprüfung.<br />

Im Rahmen eines umfangreichen Berichtswesens werden die Belange des<br />

betrieblichen Umweltschutzes abgedeckt.<br />

b) Anlagenbetrieb<br />

Die Reparatur des Maschinenschadens an dem Blockheizkraftwerk im Dezember 2020<br />

wurde im Jahr <strong>2021</strong> durchgeführt. Der weitere Betrieb der Kompostierungs- und<br />

Vergärungsanlage Würselen verlief störungsfrei.<br />

Die Bonitierung (Visuelle Kontrolle und Kategorisierung) sämtlicher<br />

Bioabfallanlieferungen an der Vergärungs- und Kompostierungsanlage Würselen<br />

wurde auch im Jahr <strong>2021</strong> durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, das sowohl die<br />

Anzahl der Rückweisungen als auch die abgelehnte Menge rückläufig sind. Dies trifft<br />

auch für die sauberste Kategorie zu, während die als besorgniserregende<br />

verschmutzten Kategorien gelb und gelbrot mit nahezu 75% im Vergleich zum Vorjahr<br />

konstant geblieben sind.<br />

Die Öffentlichkeitskampagne „#wirfuerbio“ ist weitergeführt und um<br />

Tonnenkontrollen erweitert worden. Eine nachhaltige Verbesserung der<br />

Bioabfallqualität ist nur durch kontinuierliche Kontrollen mit Sanktionen, bei<br />

Austausch des Bioabfallbehälters gegen einen kostspieligeren Restmüllbehälter, zu<br />

erreichen. Die Novelle der Bioabfallverordnung mit dem Ziel der Reduzierung der<br />

Störstoffe wird voraussichtlich im Februar 2022 im Bundesrat abschließend<br />

behandelt. Damit sind weitreichende Auswirkungen für die einsammelnden<br />

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Anlagenbetreiber verbunden.<br />

Bei der bestehenden Rostascheaufbereitungsanlage ist die Aschequalität einem hohen<br />

Feuchtigkeitswert, teils durch hohe DOC-Werte (Disolved Organic Carbon, gelöster<br />

organisch gebundener Kohlenstoff), ausgesetzt. Hierzu hat die MVA jedoch einen<br />

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