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Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...

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7.6.2 E-Learning in Notebook--Klassen<br />

Notebook-Computer können im Sinne des §61 des Schulunterrichtsgesetzes als Unt er richtsmittel<br />

eingesetzt werden, wenn nach einem entsprechend vorliegendem Un terrichtsplan und didaktischen<br />

Konzept ihr Einsatz auf völlig freiwilliger, aber in alle Schü ler einer Klasse er fassender Form der<br />

Erfüllung der Unterrichtsziele dienlich er scheint. Die entsprechende Aus stattung mit elektronischen<br />

Unterrichtsmitteln als Ar beits umgebung in allen Unterrichtsgegen ständen legt Lernmethoden oder<br />

eine „Lern kultur“ nahe, die in der internationalen Diskussion als „eLearning“ bezeichnet wird. In<br />

Lehr plänen festgeschriebene Lehrziele oder Lehrinhalte werden durch den Unterrichts ver such<br />

nicht verändert.<br />

Unter eLearning wird hier ein mittels elektronischer Hilfsmittel gesteuerter Prozess ver standen,<br />

um ein be stimmtes Wissen zu erwerben und Lernprozesse zu steuern. Die dabei verwendeten<br />

Technologien sind Computer als universelle informations ver arbeitende Maschinen, weitere Geräte<br />

<strong>für</strong> die Informa tions aufnahme und -weiter gabe („Medien“) und elektronische Netze, die Computer<br />

und medial basierte Geräte ver binden.<br />

Die inhaltliche Führung der Lernenden kann durch „Lernplattformen“ erfolgen, also Soft wareprodukten,<br />

die über ein PC-Netz oder das Web eine strukturierte Lern umgebung schaff en, wo Lektionen<br />

erstellt, strukturiert angeordnet und abgerufen, interaktive Auf gaben im Web erarbeitet und<br />

Online-Testaufgaben gelöst werden.<br />

Durch die Interaktivität dieser Plattformen ist ein ständiger Dialog unter den Lernenden und mit<br />

dem Lehrer möglich; Botschaften können in Zweiweg-, Mehrweg- oder in <strong>für</strong> alle Teil nehmer<br />

zugänglicher Form dargestellt werden. Dabei bildet die Zu sammen arbeit auf Online-Basis unter den<br />

Lernenden und Schülern ein wesentliches Element, das <strong>für</strong> den Lern erfolg eine zentrale Bedeutung<br />

bekommt (kooperatives eLearning). Wissen wird nicht nur aufgenommen, sondern in der Gruppe<br />

auch gemeinsam aktiv kreiert. Unterstützt wer den die Lernenden dabei von professionellen<br />

TutorInnen, die <strong>für</strong> diese spezielle Lern methode ausgebildet sind und als ModeratorInnen agieren.<br />

Unterrichtsführung und Prüfungsgeschehen<br />

Beim Einsatz von „e-Learning“-Methoden im definierten Sinne werden die Lehr- und Lern ziele<br />

der Schulart, die Bildungsziele der Lehrpläne und der Lehrstoff des je weiligen Gegen standes der<br />

Klasse und des Schultyps nicht abgeändert. Die Ver wendung von Schüle rnotebooks hat also keinen<br />

Einfluss auf Bildungsziele und Lehr pläne.<br />

Diese Veränderung betreffen vielmehr die Organisation des Unterrichts betriebes und As pekte der<br />

Methoden der Organistaion der Leistungs fest stellung und Leistungs beurtei lung. Folgende Bereiche<br />

sind davon betroffen:<br />

1. In Hinblick auf die allgemeine und berufliche Qualifizierung sind projekt orien tierter Unterricht<br />

und Unterrichtsprojekte, bei denen Sozialformen wie Partner-, Gruppen- oder Teamarbeit<br />

zu Einsatz kommen, pädagogisch be son ders wert voll; daher sind diese Arbeitsformen<br />

bei der Feststellung der Mit arbeit im Unter richt (LBVO, §4), bei mündlichen Übungen (<strong>Referat</strong>en)<br />

und bei schrift lichen und praktischen Leistungsfeststellungen mit Hilfe von Notebooks<br />

zu berück sichtigen. Für die Beurteilung von Gruppenleistungen gelten die Kri terien.<br />

Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler, deren organisa<br />

torische Kompetenz, die Ergebnisbewertung von Arbeiten mit den Notebooks,<br />

eine gute Doku mentation der Arbeiten und gegebenenfalls auch<br />

eine geeignete Präsentation von Arbeits vorgängen und Ergebnissen.<br />

Die angeführten Leistungen können bei mündlichen, schriftlichen, graphischen und praktischen<br />

Leistungsfeststellungen (§5 bis §10 der Leistungs be urteilungs ver ordnung) zwar im<br />

Team erbracht werden, die Einzel leistungen des Schülers/der Schülerin muss aber er-<br />

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