Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...
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7.6.2 E-Learning in Notebook--Klassen<br />
Notebook-Computer können im Sinne des §61 des Schulunterrichtsgesetzes als Unt er richtsmittel<br />
eingesetzt werden, wenn nach einem entsprechend vorliegendem Un terrichtsplan und didaktischen<br />
Konzept ihr Einsatz auf völlig freiwilliger, aber in alle Schü ler einer Klasse er fassender Form der<br />
Erfüllung der Unterrichtsziele dienlich er scheint. Die entsprechende Aus stattung mit elektronischen<br />
Unterrichtsmitteln als Ar beits umgebung in allen Unterrichtsgegen ständen legt Lernmethoden oder<br />
eine „Lern kultur“ nahe, die in der internationalen Diskussion als „eLearning“ bezeichnet wird. In<br />
Lehr plänen festgeschriebene Lehrziele oder Lehrinhalte werden durch den Unterrichts ver such<br />
nicht verändert.<br />
Unter eLearning wird hier ein mittels elektronischer Hilfsmittel gesteuerter Prozess ver standen,<br />
um ein be stimmtes Wissen zu erwerben und Lernprozesse zu steuern. Die dabei verwendeten<br />
Technologien sind Computer als universelle informations ver arbeitende Maschinen, weitere Geräte<br />
<strong>für</strong> die Informa tions aufnahme und -weiter gabe („Medien“) und elektronische Netze, die Computer<br />
und medial basierte Geräte ver binden.<br />
Die inhaltliche Führung der Lernenden kann durch „Lernplattformen“ erfolgen, also Soft wareprodukten,<br />
die über ein PC-Netz oder das Web eine strukturierte Lern umgebung schaff en, wo Lektionen<br />
erstellt, strukturiert angeordnet und abgerufen, interaktive Auf gaben im Web erarbeitet und<br />
Online-Testaufgaben gelöst werden.<br />
Durch die Interaktivität dieser Plattformen ist ein ständiger Dialog unter den Lernenden und mit<br />
dem Lehrer möglich; Botschaften können in Zweiweg-, Mehrweg- oder in <strong>für</strong> alle Teil nehmer<br />
zugänglicher Form dargestellt werden. Dabei bildet die Zu sammen arbeit auf Online-Basis unter den<br />
Lernenden und Schülern ein wesentliches Element, das <strong>für</strong> den Lern erfolg eine zentrale Bedeutung<br />
bekommt (kooperatives eLearning). Wissen wird nicht nur aufgenommen, sondern in der Gruppe<br />
auch gemeinsam aktiv kreiert. Unterstützt wer den die Lernenden dabei von professionellen<br />
TutorInnen, die <strong>für</strong> diese spezielle Lern methode ausgebildet sind und als ModeratorInnen agieren.<br />
Unterrichtsführung und Prüfungsgeschehen<br />
Beim Einsatz von „e-Learning“-Methoden im definierten Sinne werden die Lehr- und Lern ziele<br />
der Schulart, die Bildungsziele der Lehrpläne und der Lehrstoff des je weiligen Gegen standes der<br />
Klasse und des Schultyps nicht abgeändert. Die Ver wendung von Schüle rnotebooks hat also keinen<br />
Einfluss auf Bildungsziele und Lehr pläne.<br />
Diese Veränderung betreffen vielmehr die Organisation des Unterrichts betriebes und As pekte der<br />
Methoden der Organistaion der Leistungs fest stellung und Leistungs beurtei lung. Folgende Bereiche<br />
sind davon betroffen:<br />
1. In Hinblick auf die allgemeine und berufliche Qualifizierung sind projekt orien tierter Unterricht<br />
und Unterrichtsprojekte, bei denen Sozialformen wie Partner-, Gruppen- oder Teamarbeit<br />
zu Einsatz kommen, pädagogisch be son ders wert voll; daher sind diese Arbeitsformen<br />
bei der Feststellung der Mit arbeit im Unter richt (LBVO, §4), bei mündlichen Übungen (<strong>Referat</strong>en)<br />
und bei schrift lichen und praktischen Leistungsfeststellungen mit Hilfe von Notebooks<br />
zu berück sichtigen. Für die Beurteilung von Gruppenleistungen gelten die Kri terien.<br />
Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler, deren organisa<br />
torische Kompetenz, die Ergebnisbewertung von Arbeiten mit den Notebooks,<br />
eine gute Doku mentation der Arbeiten und gegebenenfalls auch<br />
eine geeignete Präsentation von Arbeits vorgängen und Ergebnissen.<br />
Die angeführten Leistungen können bei mündlichen, schriftlichen, graphischen und praktischen<br />
Leistungsfeststellungen (§5 bis §10 der Leistungs be urteilungs ver ordnung) zwar im<br />
Team erbracht werden, die Einzel leistungen des Schülers/der Schülerin muss aber er-<br />
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