Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...
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) Freie Wahlmodule: dienen der individuellen Entfaltung der SchülerInnen<br />
bc) Wahlmodule Fertigkeiten (Krottenbachstraße): dienen zum Erwerb dy namischer<br />
Fähigkeiten (z.B. Selbst- und Sozialkompetenz, Teamfähig keit, Kommunikations fähigkeit …)<br />
2 Semestermodule nach Wahl ver pflichtend.<br />
bd) Schwerpunktbildende Wahlmodule (Draschestraße): dienen der Erreichung<br />
definierten Schwerpunktsetzungen innerhalb der Schultypen.<br />
Abweichungen von den Schulgesetzen<br />
In den folgenden Punkten weichen alle obigen Schulversuchsmodellvarianten von den Schulgesetzen<br />
ab:<br />
Grundsatz:<br />
Die Schuljahresregelungen der Schulgesetze werden analog auf Semester rege lungen umgelegt<br />
(Prüfungen, Beurteilung, Zeugnisse, Frühwarnung).<br />
Die Lehrpläne werden in Semestereinheiten dargestellt statt in Jahreseinheiten.<br />
Positiv absolvierte Module bleiben erhalten, d.h., sie sind – im Gegensatz zum Regel system -<br />
nicht zu wiederholen, wenn einige Module nicht positiv absolviert werden konnten.<br />
Grundsätzlich gilt: Alle Module können wiederholt werden, wenn sie nicht positiv abgeschlossen<br />
wurden. Basis- (Pflicht-)module müssen wiederholt werden (allenfalls bei anderen LehrerInnen,<br />
aber mit demselben Inhalt). Diese Module können beliebig oft wiederholt werden, wenn<br />
dadurch die Höchstdauer des Schulbesuches nicht über schritten wird.<br />
Wahlmodule können wiederholt oder durch andere Wahlmodule ersetzt werden. Im Falle der<br />
typenbildenden Wahlmodule müssen die Wiederholungsmodule aus dem selben Fachbereich<br />
sein.<br />
Nach endgültig negativ beurteilten Wiederholungsprüfungen gilt folgende Regelung:<br />
Module gelten (mit klar definierter Ausnahme – Anfangsmodule 2. Fremd sprache) nicht als<br />
aufeinander aufbauend und können daher grundsätzlich in der von den Schülerinnen und<br />
Schülern gewählten Reihenfolge absolviert werden. Daraus ergibt sich, dass nachfolgende<br />
Module besucht werden können, auch wenn ein vorher gehendes nicht erfolgreich absolviert<br />
wurde (Ausnahmen siehe Fremdsprache).<br />
Das Frühwarnsystem wird im Winter- und im Sommermodul wirksam.<br />
Feststellungsprüfungen und Nachtragsprüfungen können semesterweise abgehalten werden.<br />
Notenkonferenzen (Konferenzen der die SchülerInnen unterrichtenden LehrerInnen) finden<br />
in der letzten Woche vor Ende des Wintermoduls und in der zweiten Woche vor Ende des<br />
Sommermoduls statt.<br />
Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten über negativ beurteilte Module erfolgt in<br />
jedem Semester spätestens am Tag nach der Notenkonferenz.<br />
Wiederholungsprüfungen:<br />
Die SchülerInnen sind berechtigt, Wiederholungsprüfungen über den Unterrichts stoff eines<br />
Moduls (eines Semesters) abzulegen – im Gegensatz zum Jahresstoff des Regelsystems.<br />
Nach dem Wintersemester innerhalb der ersten vier Wochen des Sommer semesters, nach<br />
dem Sommersemester wie im Regelschulwesen zu Beginn des nächsten Wintersemesters.<br />
(Zur Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen siehe Regelung der je weiligen Schule.)<br />
Sonderregelung <strong>für</strong> aufbauende Module:<br />
Über aufbauende Module können sowohl nach dem 1. Semester wie auch nach dem 2.<br />
Semester Wiederholungsprüfungen abgelegt werden:<br />
Die SchülerInnen sind berechtigt, über ein negatives abgeschlossenes 1. Modul in der 2.<br />
Fremdsprache innerhalb der ersten 4 Wochen eine Wiederholungsprüfung ab zu legen.<br />
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