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Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...

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) Freie Wahlmodule: dienen der individuellen Entfaltung der SchülerInnen<br />

bc) Wahlmodule Fertigkeiten (Krottenbachstraße): dienen zum Erwerb dy namischer<br />

Fähigkeiten (z.B. Selbst- und Sozialkompetenz, Teamfähig keit, Kommunikations fähigkeit …)<br />

2 Semestermodule nach Wahl ver pflichtend.<br />

bd) Schwerpunktbildende Wahlmodule (Draschestraße): dienen der Erreichung<br />

definierten Schwerpunktsetzungen innerhalb der Schultypen.<br />

Abweichungen von den Schulgesetzen<br />

In den folgenden Punkten weichen alle obigen Schulversuchsmodellvarianten von den Schulgesetzen<br />

ab:<br />

Grundsatz:<br />

Die Schuljahresregelungen der Schulgesetze werden analog auf Semester rege lungen umgelegt<br />

(Prüfungen, Beurteilung, Zeugnisse, Frühwarnung).<br />

Die Lehrpläne werden in Semestereinheiten dargestellt statt in Jahreseinheiten.<br />

Positiv absolvierte Module bleiben erhalten, d.h., sie sind – im Gegensatz zum Regel system -<br />

nicht zu wiederholen, wenn einige Module nicht positiv absolviert werden konnten.<br />

Grundsätzlich gilt: Alle Module können wiederholt werden, wenn sie nicht positiv abgeschlossen<br />

wurden. Basis- (Pflicht-)module müssen wiederholt werden (allenfalls bei anderen LehrerInnen,<br />

aber mit demselben Inhalt). Diese Module können beliebig oft wiederholt werden, wenn<br />

dadurch die Höchstdauer des Schulbesuches nicht über schritten wird.<br />

Wahlmodule können wiederholt oder durch andere Wahlmodule ersetzt werden. Im Falle der<br />

typenbildenden Wahlmodule müssen die Wiederholungsmodule aus dem selben Fachbereich<br />

sein.<br />

Nach endgültig negativ beurteilten Wiederholungsprüfungen gilt folgende Regelung:<br />

Module gelten (mit klar definierter Ausnahme – Anfangsmodule 2. Fremd sprache) nicht als<br />

aufeinander aufbauend und können daher grundsätzlich in der von den Schülerinnen und<br />

Schülern gewählten Reihenfolge absolviert werden. Daraus ergibt sich, dass nachfolgende<br />

Module besucht werden können, auch wenn ein vorher gehendes nicht erfolgreich absolviert<br />

wurde (Ausnahmen siehe Fremdsprache).<br />

Das Frühwarnsystem wird im Winter- und im Sommermodul wirksam.<br />

Feststellungsprüfungen und Nachtragsprüfungen können semesterweise abgehalten werden.<br />

Notenkonferenzen (Konferenzen der die SchülerInnen unterrichtenden LehrerInnen) finden<br />

in der letzten Woche vor Ende des Wintermoduls und in der zweiten Woche vor Ende des<br />

Sommermoduls statt.<br />

Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten über negativ beurteilte Module erfolgt in<br />

jedem Semester spätestens am Tag nach der Notenkonferenz.<br />

Wiederholungsprüfungen:<br />

Die SchülerInnen sind berechtigt, Wiederholungsprüfungen über den Unterrichts stoff eines<br />

Moduls (eines Semesters) abzulegen – im Gegensatz zum Jahresstoff des Regelsystems.<br />

Nach dem Wintersemester innerhalb der ersten vier Wochen des Sommer semesters, nach<br />

dem Sommersemester wie im Regelschulwesen zu Beginn des nächsten Wintersemesters.<br />

(Zur Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen siehe Regelung der je weiligen Schule.)<br />

Sonderregelung <strong>für</strong> aufbauende Module:<br />

Über aufbauende Module können sowohl nach dem 1. Semester wie auch nach dem 2.<br />

Semester Wiederholungsprüfungen abgelegt werden:<br />

Die SchülerInnen sind berechtigt, über ein negatives abgeschlossenes 1. Modul in der 2.<br />

Fremdsprache innerhalb der ersten 4 Wochen eine Wiederholungsprüfung ab zu legen.<br />

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