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Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...

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Die Hauptschule umfasst per gesetzlicher Definition (§ 15 SchOG) die gesamte Leistungs breite,<br />

wobei die erste Leistungsgruppe den Anforderungen der AHS-Unter stufe zu ent sprechen hat. Die<br />

ganze Leistungsbreite wird an Hauptschulen üblicher weise in drei Leistungs gruppen erfasst, die<br />

Leistungsgruppen sind als durchdachtes Förder prinzip näher geregelt. Die Ein engung des Begriffs<br />

HS-Lehrplan auf die Schwächeren führt zu Miss verständnissen und ist somit unzulässig. Die<br />

Schulaufsicht und die Schulen haben den Auftrag, diese geltenden Rechts grundsätze auch bei <strong>Schulversuche</strong>n<br />

zu beachten.<br />

Derzeit werden zwei Modellvarianten (siehe nachfolgende Punkte Modell A) und B) erprobt, <strong>für</strong><br />

die rasch Erfahrungen zugänglich gemacht werden sollen ge setzliche Regelungen vorgeschlagen<br />

werden.<br />

Beide Modelle knüpfen zwar an die fünfstufige Skala der Volksschule an, führen dann aber je weils<br />

zu einer unterschiedlich deutlichen Ausdifferenzierung der Skala der Leistungs beurteilung bis hin<br />

zu Leistungsgruppen. In beiden Modellen spielt die Zu ge hörig keit zu Gruppen eine große Rolle, die<br />

Stabilität des sozialen Gruppenverbands ist wichtig, wird aber unterschiedlich betrieben.<br />

Bei beiden Modellen müssen die Anforderungen im Sinne von Leistungsniveaus den Schüler Innen<br />

ersichtlich sein. Dabei müssen auch Veränderungsmöglichkeiten bzw. ein Wechsel des Niveaus<br />

transparent gemacht werden. Vor einem Wechsel müssen Förder angebote zugänglich sein.<br />

Modell A: Formen der Kombination von äußerer und innerer Differenzierung – Ver besserung des<br />

Leistungsgruppensystems:<br />

Die Beurteilungsskala <strong>für</strong> die ganze Breite der Leistungen (aller Leistungsgruppen) ist sieben stufig<br />

und weist Leistungsgruppen in einer einstufigen Abstufung aus, wie vom Lehr plan (All gemeine<br />

didaktische Grundsätze, Pkt. 4) empfohlen und im SchUG § 22 (Gleich haltung von Leistun gen in<br />

unterschiedlichen Leistungsgruppen zur Feststellung des ausgezeichneten bzw. guten Erfolgs)<br />

analog geregelt.<br />

Modell B: Innere Differenzierung – (Entfall der Leistungsgruppen)<br />

Auch in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik wird die fünf -<br />

stufige Skala, ähnlich der Volksschule, angewandt. Mit der Besonderheit: Bei jeder Be urteilung<br />

„Befriedigend“ muss ein Hinweis von der Lehrerin/vom Lehrer er folgen, ob die Leistung der I. oder<br />

II. Leistungsgruppe entspricht.<br />

Es gilt grundsätzlich <strong>für</strong> alle Klassen, was auf der 8. Schulstufe besonders wichtig ist, dass jeder zeit<br />

ein Zusammenhang zwischen Beurteilungsstufen (Noten) einerseits und Übertritts vor aus setzungen<br />

andererseits ablesbar sein muss.<br />

Folgende Erläuterung der Beurteilungsstufen ist <strong>für</strong> die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathe -<br />

matik und Lebende Fremdsprache auf der ersten Seite aller Schul nachrichten bzw. Jahres zeugnisse<br />

in einer Fußnote zu platzieren:<br />

38<br />

Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremd sprache und Mathematik;<br />

Anforderungen gemäß Lehrplan bzw. Leistungsgruppe; Bedeutung <strong>für</strong> Über tritte in weiterführende Schulen.<br />

Note Anforderungen (der Begriff Leistungs gruppe<br />

wird im Sinne von Leistungs niveau verwendet)<br />

Sehr gut I. Leistungsgruppe bzw. AHS-Unter stufe Höhere Schulen<br />

Gut I. Leistungsgruppe bzw. AHS-Unter stufe Höhere Schulen<br />

Befriedigend* I. Leistungsgruppe bzw. AHS-Unter stufe Höhere Schulen<br />

Erfüllung der Voraussetzung <strong>für</strong> die Auf nahme ohne<br />

Aufnahmsprüfung in weiter führende Schulen<br />

II. Leistungsgruppe 3- oder 4-jährige mittlere Schulen<br />

Genügend III. Leistungsgruppe 1- oder 2-jährige mittlere Schulen<br />

Nicht genügend III. Leistungsgruppe<br />

*Bei Befriedigend muss die Zuordnung zur I. oder II. Leistungsgruppe von der Lehrerin/vom Lehrer an gemerkt sein.

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