Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...
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Variante B:<br />
Im Unterschied zu den gesetzlichen Bestimmungen <strong>für</strong> Hauptschulen werden von der 5. bis<br />
einschließlich 7. Schulstufe keine Leistungsgruppen ausge wie sen. Auch in den leistungsdifferenzierten<br />
Unterrichtsgegenständen kommt die fünft eilige/ sechs teilige Notenskala ohne Ausweisung von<br />
Leistungsgruppen aber mit einem bekannten Umrechungsschlüssel zu Leistungsgruppen zur Anwendung.<br />
Auf der 8. Schulstufe und bei Schulwechsel werden in Schul nachrichten, Jahres zeugnissen<br />
und Jahres- und Abschluss zeugnissen Beur teilungen nach Leistungsgruppen aus gewiesen.<br />
Bei beiden Varianten müssen die Anforderungen im Sinne von Leistungs niveaus den SchülerInnen<br />
und deren Erziehungsberechtigten ersichtlich (be kannt ge macht) sein. Dabei müssen auch<br />
Veränderungs möglichkeiten bzw. ein Wechsel des Leistungs niveaus transparent gemacht werden.<br />
Vor einem Wechsel müssen Fördermaßnahmen angeboten werden.<br />
Umrechnungsschlüssel zwischen Noten ohne Leistungsgruppen und solchen mit Leistungs gruppen:<br />
HS 1.LG HS 2. LG HS 3.LG HS / KMS ohne LG<br />
1 -1 -1 1<br />
2 -1 -1 1<br />
3 -2 -1 2<br />
4 (3*) -2 3*<br />
-5 3 -2 3*<br />
4 -3 3*<br />
-5 4 4<br />
Erklärungen:<br />
Vermerk *: Der/die Klassenlehrerin hat die Zuordnung zur ersten oder zweiten Leistungsgruppe zu treffen. Der<br />
Übertrittsvermerk hängt vom Beschluss der Klassenkonferenz ab.<br />
Bei den in Klammer gesetzten Noten hat in der Regel eine Umstufung zu erfolgen<br />
Auflagen des bm:ukk:<br />
Folgende Grundsätze sind bei Veränderungen im Bereich Leistungsdifferenzierung, Beurteilung und<br />
Förderung zur Wahrung von Rechtssicherheit, Gestaltung und Beteili gung, Gerechtigkeit, Respekt<br />
vor Individualität und Förderung aller zu beachten:<br />
SchülerInnen und Eltern sollen jederzeit wissen, was Leistungen und Noten im einzel nen und im<br />
gesamten im Zeugnis bedeuten. Dabei kommt den leistungs differen zierten Unterrichts gegenständen<br />
Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine besondere Rolle zu, da sie <strong>für</strong><br />
individuelle Förderungen, aber auch <strong>für</strong> Be rechti gungen besondere Aussagekraft haben. Die<br />
Zuordnung zu Leistungs gruppen (im Sinne von An forderungs- bzw. Leistungsniveaus) muss demnach<br />
bei Ein stufungen, Um stufungen und generell bei Leistungsbeurteilungen soweit ver ständlich sein,<br />
dass zeit gerecht Förderungs maßnahmen gesetzt werden können. Die Rechts sicherheit <strong>für</strong> Lernende<br />
und Eltern muss gewährleistet sein.<br />
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