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Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...

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7.8.2 Standardisierte Reifeprüfung in der zweiten lebenden Fremdsprache<br />

Allgemeines<br />

Die Standardisierte Reifeprüfung in der zweiten lebenden Fremdsprache besteht aus einer<br />

verpflichtenden Überprüfung des Hör- und Leseverständnisses und einer Überprüfung der<br />

Schreibkompetenz.<br />

Die Verwendung eines Wörterbuches ist nur <strong>für</strong> den Teil „Schreibkompetenz“ gestattet.<br />

Die Überprüfung der Teilkompetenzen erfolgt durch valide und reliable Testformate, wie sie auch in<br />

internationalen Sprachprüfungen gängig sind. In der zweiten lebenden Fremdsprache werden die<br />

Test Items in Einklang mit den Zielvorgaben des Lehrplans auf das Kompetenzniveau B1 und tlw. B2<br />

des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens kalibriert.<br />

Die Testpakete <strong>für</strong> Hören und Lesen werden im Auftrag des BMUKK von der<br />

Philologischkulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck entwickelt und den<br />

Pilotschulen zur Verfügung gestellt.<br />

Nach den Erkenntnissen aus den von der Universität Innsbruck durchgeführten Feldtestungen wird<br />

folgende Zeitstruktur festgelegt:<br />

• Überprüfung des Leseverständnisses: 60 Minuten<br />

• Überprüfung des Hörverständnisses: 40 Minuten<br />

• Schreibkompetenz: 200 Minuten<br />

Genaue Bezeichnung des Schulversuchs und Gewichtung der Teilkompetenzen<br />

Variante 1<br />

• Leseverständnis 30%<br />

• Hörverständnis 30%<br />

• Schreiben 40%<br />

Zur Erläuterung: Variante 2 mit „Sprachverwendung“ wird nur in der ersten lebenden Fremdsprache pilotiert.<br />

Gestaltung des Teils „Überprüfung der Schreibkompetenz“<br />

Teil A<br />

argumentativer Text/Textsorte: verpflichtend (kann auch situations- und/oder adressatengebunden sein)<br />

Teil B<br />

• 2 oder 3 Texte zur Wahl<br />

• der Schüler/die Schülerin wählt eine Aufgabenstellung<br />

• Mögliche Textsorten: argumentative oder diskursive Texte, formelle und persönliche<br />

Briefe, Artikel, Bericht, narrative oder deskriptive Texte<br />

Länge der Texte<br />

• Teil A: 350 – 450 Worte (wenn Teil A 450 Worte lang sein soll, wird man auch bei<br />

Teil B eher an die Obergrenze gehen müssen)<br />

• Länge der Texte insgesamt: 500 – 600 Worte<br />

Gestaltung der mündlichen Reifeprüfung<br />

(falls beantragt: Variante 1 schriftlich und mündlich)<br />

• Überprüfung beider Teilfertigkeiten: zusammenhängendes, monologisches Sprechen und<br />

mündliche Interaktion<br />

• Entfall des Textes zur Spezialfrage<br />

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