Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...
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7.8.2 Standardisierte Reifeprüfung in der zweiten lebenden Fremdsprache<br />
Allgemeines<br />
Die Standardisierte Reifeprüfung in der zweiten lebenden Fremdsprache besteht aus einer<br />
verpflichtenden Überprüfung des Hör- und Leseverständnisses und einer Überprüfung der<br />
Schreibkompetenz.<br />
Die Verwendung eines Wörterbuches ist nur <strong>für</strong> den Teil „Schreibkompetenz“ gestattet.<br />
Die Überprüfung der Teilkompetenzen erfolgt durch valide und reliable Testformate, wie sie auch in<br />
internationalen Sprachprüfungen gängig sind. In der zweiten lebenden Fremdsprache werden die<br />
Test Items in Einklang mit den Zielvorgaben des Lehrplans auf das Kompetenzniveau B1 und tlw. B2<br />
des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens kalibriert.<br />
Die Testpakete <strong>für</strong> Hören und Lesen werden im Auftrag des BMUKK von der<br />
Philologischkulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck entwickelt und den<br />
Pilotschulen zur Verfügung gestellt.<br />
Nach den Erkenntnissen aus den von der Universität Innsbruck durchgeführten Feldtestungen wird<br />
folgende Zeitstruktur festgelegt:<br />
• Überprüfung des Leseverständnisses: 60 Minuten<br />
• Überprüfung des Hörverständnisses: 40 Minuten<br />
• Schreibkompetenz: 200 Minuten<br />
Genaue Bezeichnung des Schulversuchs und Gewichtung der Teilkompetenzen<br />
Variante 1<br />
• Leseverständnis 30%<br />
• Hörverständnis 30%<br />
• Schreiben 40%<br />
Zur Erläuterung: Variante 2 mit „Sprachverwendung“ wird nur in der ersten lebenden Fremdsprache pilotiert.<br />
Gestaltung des Teils „Überprüfung der Schreibkompetenz“<br />
Teil A<br />
argumentativer Text/Textsorte: verpflichtend (kann auch situations- und/oder adressatengebunden sein)<br />
Teil B<br />
• 2 oder 3 Texte zur Wahl<br />
• der Schüler/die Schülerin wählt eine Aufgabenstellung<br />
• Mögliche Textsorten: argumentative oder diskursive Texte, formelle und persönliche<br />
Briefe, Artikel, Bericht, narrative oder deskriptive Texte<br />
Länge der Texte<br />
• Teil A: 350 – 450 Worte (wenn Teil A 450 Worte lang sein soll, wird man auch bei<br />
Teil B eher an die Obergrenze gehen müssen)<br />
• Länge der Texte insgesamt: 500 – 600 Worte<br />
Gestaltung der mündlichen Reifeprüfung<br />
(falls beantragt: Variante 1 schriftlich und mündlich)<br />
• Überprüfung beider Teilfertigkeiten: zusammenhängendes, monologisches Sprechen und<br />
mündliche Interaktion<br />
• Entfall des Textes zur Spezialfrage<br />
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