Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...
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Standorte:<br />
verwenden zu können (Klassenraum management-Soft ware). Zu beachten ist auch, dass die<br />
Standardsoftware rechtlich vom Schul erhalter beigestellt wird und daher lizenz rechtlich<br />
an die Schule gebunden ist. Im Sinne der Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln nach<br />
§14 SchUG kann diese Software von Schulerhalter als erforderlich erklärt werden.<br />
11. Sollte es durch den Einsatz von Schüler - Notebooks zu gravierenden Lern schwierig keiten<br />
kommen oder die Lernleistungen in nachweisbarer Weise ab sinken, ist ein Aussetzen der<br />
Notebooks als Unterrichtsmittel <strong>für</strong> einen kurzen, pädagogisch begründeten Zeit raum<br />
geboten.<br />
12. Eine Vereinbarung zwischen den Schulpartnern des Schulstandortes über Ein satz bereiche,<br />
Verwendungszweck und Verhaltensregeln <strong>für</strong> die Schüler im Umfang mit den<br />
Note books wird empfohlen. Ebenso wird ein ent sprechend der Lebensdauer des Gerätes<br />
ab geschlossener Versicherungs schutz gegen Dieb stahl und unsachgemäße Verwendung<br />
empfohlen (Ergänzung des §61 SchUG).<br />
GRg 1030 Boerhavegasse 15 GRg 1140 Astgasse 3 GRgORg 1200 Karajangasse 14<br />
GRg 1030 Hagenmüllergasse 30 GRg 1140 Linzer Straße 146 pGRgORg 1210 Anton Böck Gasse 37<br />
pG 1040 Favoritenstraße 15 GRg 1150 Diefenbachgasse 19 GRgORg 1220 Polgarstraße<br />
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