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Schulversuchsbroschüre 2009/2010 - Referat für Schulversuche ...

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7.12.5 „Oberstufe mit kursartigen Wahlpflichtfächern“<br />

Schulversuch nach § 7 Abs. SCHOG<br />

Pädagogische Ziele:<br />

Mit Hilfe von neuen Organisationsstrukturen und Inhalten den Wahlpflichtfachbereich betreffend soll<br />

unter Beibehaltung einer breiten Allgemeinbildung und der vollen Universitätsreife eine inhaltliche<br />

und strukturelle Verbesserung des bestehenden Wahlpflichtfachsystems erreicht werden.<br />

Allgemeine Ziele:<br />

• Steigerung der Attraktivität der Oberstufe<br />

• Gewährleistung von Bildungsinhalten und –zielen einer zeitgemäßen und<br />

zukunftsorientierten AHS<br />

• Flexibles Reagieren und Eingehen auf neue Herausforderungen auf der Basis eines<br />

geänderten Strukturrahmens<br />

• Bessere Vorbereitung auf die Anforderungen weiterer Ausbildungsinstitutionen wie z.B.<br />

Universitäten, Fachhochschulen, …<br />

SchülerInnenorientierte Ziele:<br />

• Individuelle Schwerpunktsetzung entsprechend den Interessen der SchülerInnen<br />

• Förderung der Eigenständigkeit und der Selbstverantwortung<br />

• Stärkere Berücksichtigung der individuellen Interessen und Begabungen der SchülerInnen<br />

durch anspruchsvolle vertiefende Angebote<br />

Unterrichtsbezogene Ziele:<br />

• Integration bewährter methodisch-didaktischer Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht,<br />

Teamteaching, Fächer übergreifender, Fächer verbindender und Themen zentrierter<br />

Unterricht, offenes Lernen, soziales Lernen, …)<br />

• Förderung der Vernetzung von schulischem und außerschulischem Lernen<br />

• Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Recherchieren, Bewerten und Strukturieren<br />

von Informationen, wissenschaftliches Arbeiten, Erstellen von Portfolios und Facharbeiten,<br />

Rhetorik und Präsentationstechnik, …)<br />

Organisatorische Ziele:<br />

Die Organisation des Unterrichts im Pflichtbereich erfolgt auch in der 10. bis 12. Schulstufe wie<br />

im bisherigen Regelschulwesen. Im Bereich der Wahlpflichtfachstunden aber finden einsemestrige<br />

Kurse mit konkreten Inhalten statt. (Lehrpläne <strong>für</strong> eventuell im Rahmen der Schulautonomie neu<br />

einzurichtende Unterrichtsgegenstände werden ebenfalls in Semestereinheiten erstellt.)<br />

Solche Kurse gelten im Allgemeinen nicht als aufeinander aufbauend. Allfällige Zugangsvoraussetzungen<br />

sind in den entsprechenden Kursbeschreibungen definiert.<br />

Alle Bestimmungen der Schulgesetze hinsichtlich der Schuljahre sind <strong>für</strong> den Pflichtbereich nach<br />

wie vor uneingeschränkt gültig. (Beurteilung, Konferenzen, Frühwarnung, Zeugnisse, …)<br />

Für den Kursbereich der Wahlpflichtfachstunden gilt: sollten ein oder mehrere solche Kurse negativ<br />

abgeschlossen werden, können diese im darauf folgenden Semester/Jahr wiederholt oder durch<br />

andere ersetzt werden (Genaueres siehe Punkt 11). Die Höchstdauer des Schulbesuches an der<br />

AHS (von grundsätzlich 10 Jahren) bleibt, wie in § 32 Schulunterrichtsgesetz vorgesehen, aufrecht.<br />

Inkludiert ist auch ein Unterrichtsversuch zu alternativen Organisationsformen an der<br />

Oberstufe. Dieses ursprünglich „Kollegsystem“ genannte Modell soll die SchülerInnen an die<br />

selbstverantwortliche Organisationsform des universitären Betriebes heranführen. Sie sollen<br />

lernen, Verantwortung <strong>für</strong> den eigenen Lernprozess zu übernehmen, ihre Zeit selbst einzuteilen<br />

und ihre Arbeit zielführend zu organisieren.<br />

Standort:<br />

GRg 1060 Rahlgasse 4<br />

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