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1. - Targa

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5. Fehlersuche, Erste Hilfe und FAQs<br />

dig. Diese Schlüssel gehören mit zum Lieferumfang Ihres Systems und können sich<br />

an verschiedenen Stellen befinden, wie zum Beispiel:<br />

• auf der Geräterückseite/Unterseite<br />

• auf der CD/DVD aufgedruckt<br />

• auf der Vorder-/Rückseite von CD-/DVD-Verpackungen<br />

Eine Software besteht im Allgemeinen aus dem Installationsmedium (CD/DVD/<br />

Diskette), dem Lizenzvertrag (im Handbuch oder auf dem Installationsmedium) und<br />

dem Installationskey. Deshalb: Werfen Sie keine Zettel, Papiere, Nachweise oder<br />

Belege weg. Es könnten sich wichtige Informationen darauf befinden, die Sie später<br />

noch brauchen werden.<br />

Lizenzbestimmungen – Lizenzvertrag<br />

Die Lizenzbestimmungen einer Software erläutern Ihnen, in welcher Art und Weise<br />

Sie berechtigt sind, die Software zu nutzen. Damit wird auch schon ein wesentlicher<br />

Unterschied im Verständnis von Kunde/Nutzer und Hersteller berührt. Während<br />

der Kunde/Nutzer meint, die Software gekauft zu haben, sie zu besitzen, sprechen<br />

die Hersteller der Software nur davon, dem Kunden unter bestimmten Umständen<br />

ein „eingeschränktes“ Nutzungsrecht zu verkaufen/anzubieten.<br />

Gewöhnlich darf die Software nur in Verbindung mit dem gekauften System genutzt<br />

werden. Des Weiteren kann der Gebrauch zur gewerbsmäßigen Nutzung<br />

eingeschränkt sein. Unter Umständen darf die Software nicht zur Steuerung von<br />

Maschinen oder zur Entwicklung von Waffen eingesetzt werden. Daneben finden<br />

sich noch Einschränkungen zur Haftung des Herstellers in den Bestimmungen.<br />

Sollten Sie dem Lizenzvertrag nicht voll und ganz zustimmen, sind Sie laut Hersteller<br />

nicht berechtigt, die jeweilige Software zu nutzen. Unter Umständen sind einzelne<br />

Bestimmungen im Lizenzvertrag rechtlich bedenklich. Damit können diese Punkte<br />

ungültig sein und sind dann für Sie nicht mehr bindend.<br />

Mit dem Lizenzvertrag kann bei Nichtanerkennung ein Rückgaberecht der Software<br />

verbunden sein. Beachten Sie, dass es sich hier um ein Rückgaberecht seitens des<br />

Herstellers der Software handelt und nicht des Notebookherstellers. Sie müssen sich<br />

in diesem Fall an den Hersteller der Software wenden, um Ihren Rückgabewunsch<br />

zu adressieren.<br />

Da Ihr System im Paketpreis angeboten wurde, ist eine Preisbewertung von Einzelund<br />

Softwarekomponenten nicht Gegenstand des gemachten Angebots. Vergleichspreise<br />

sind somit bewusst nicht ermittelbar und werden daher auch nicht als<br />

Differenz erstattet.<br />

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