The Oder Estuary - IOW
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3 Die Wasserrahmenrichtlinie<br />
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 22.12.2000 wurde<br />
die ‚Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines<br />
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik’ (im Weiteren<br />
Wasserrahmenrichtlinie oder WRRL abgekürzt) in Kraft gesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die<br />
Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der<br />
Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks a) Vermeidung einer<br />
weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen<br />
Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im<br />
Hinblich auf deren Wasserhaushalt, ... " (WRRL Artikel 1, Absatz a).<br />
Im Unterschied zu früheren Gesetzen und Richtlinien wird sich die Bewertung von Gewässern<br />
nicht mehr nur an Grenzwerten verschiedener Schadstoffe orientieren, sondern im Wesentlichen<br />
am Zustand der in ihnen existierenden Biozönose. Die Wirkung anthropogener Eingriffe auf die<br />
Lebensgemeinschaft der Gewässer zu erfassen und zu beurteilen stellt daher in Zukunft eine<br />
vorrangige Aufgabe der Gewässerbewirtschaftung dar.<br />
Um die Vorgehensweise europaweit zu koordinieren und dem Gewässernetz als Gesamtökosystem<br />
Rechnung zu tragen, werden die zuständigen Behörden aufgefordert, die Bewirtschaftung der<br />
Gewässer in Zukunft einzugsgebietsorientiert zu planen und Maßnahmen unabhängig von<br />
administrativen Grenzen gemeinsam durchzuführen.<br />
Konkret soll für alle Oberflächengewässer (ausgenommen ‚erheblich veränderte’ und ‚künstliche<br />
Gewässer’) bis 2015 ein ‚guter Zustand’ erreicht sein, der sich aus einem ‚guten ökologischen<br />
Zustand’ und einem ‚guten chemischen Zustand’ zusammensetzt. Die Beschreibung des ‚guten<br />
Zustandes’ findet sich im Anhang V der WRRL.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen ist in den Mitgliedsstaaten folgendes Verfahren einzuhalten:<br />
Bis 2004 soll die<br />
Abgrenzung und Beschreibung von Flussgebietseinheiten,<br />
Typisierung der Oberflächengewässer,<br />
Festlegung der Referenzbedingungen für Oberflächengewässer und<br />
Ermittlung der signifikanten anthropogenen Belastungen<br />
erfolgen.<br />
Bis 2006 soll die Überwachung und Darstellung des Zustandes der Oberflächengewässer folgen.<br />
Im einzelnen betrifft dies die<br />
Ermittlung des Zustandes der Oberflächengewässer,<br />
Überwachungserfordernisse und die Überwachungsfrequenz,<br />
Darstellung der Ergebnisse,<br />
Ausweisung erheblich veränderter Gewässer und<br />
Vergleichbarkeit der biologischen Überwachungsergebnisse.<br />
Die Anforderungen an die Gewässerüberwachung werden also in Zukunft wachsen. Es müssen<br />
Strategien entwickelt werden, wie der Ist-Zustand eines Gewässers erfasst, eventuelle<br />
Abweichungen vom Guten Zustand erkannt und schließlich der Erfolg oder Misserfolg