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The Oder Estuary - IOW

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3 Die Wasserrahmenrichtlinie<br />

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 22.12.2000 wurde<br />

die ‚Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik’ (im Weiteren<br />

Wasserrahmenrichtlinie oder WRRL abgekürzt) in Kraft gesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die<br />

Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der<br />

Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks a) Vermeidung einer<br />

weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen<br />

Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im<br />

Hinblich auf deren Wasserhaushalt, ... " (WRRL Artikel 1, Absatz a).<br />

Im Unterschied zu früheren Gesetzen und Richtlinien wird sich die Bewertung von Gewässern<br />

nicht mehr nur an Grenzwerten verschiedener Schadstoffe orientieren, sondern im Wesentlichen<br />

am Zustand der in ihnen existierenden Biozönose. Die Wirkung anthropogener Eingriffe auf die<br />

Lebensgemeinschaft der Gewässer zu erfassen und zu beurteilen stellt daher in Zukunft eine<br />

vorrangige Aufgabe der Gewässerbewirtschaftung dar.<br />

Um die Vorgehensweise europaweit zu koordinieren und dem Gewässernetz als Gesamtökosystem<br />

Rechnung zu tragen, werden die zuständigen Behörden aufgefordert, die Bewirtschaftung der<br />

Gewässer in Zukunft einzugsgebietsorientiert zu planen und Maßnahmen unabhängig von<br />

administrativen Grenzen gemeinsam durchzuführen.<br />

Konkret soll für alle Oberflächengewässer (ausgenommen ‚erheblich veränderte’ und ‚künstliche<br />

Gewässer’) bis 2015 ein ‚guter Zustand’ erreicht sein, der sich aus einem ‚guten ökologischen<br />

Zustand’ und einem ‚guten chemischen Zustand’ zusammensetzt. Die Beschreibung des ‚guten<br />

Zustandes’ findet sich im Anhang V der WRRL.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen ist in den Mitgliedsstaaten folgendes Verfahren einzuhalten:<br />

Bis 2004 soll die<br />

Abgrenzung und Beschreibung von Flussgebietseinheiten,<br />

Typisierung der Oberflächengewässer,<br />

Festlegung der Referenzbedingungen für Oberflächengewässer und<br />

Ermittlung der signifikanten anthropogenen Belastungen<br />

erfolgen.<br />

Bis 2006 soll die Überwachung und Darstellung des Zustandes der Oberflächengewässer folgen.<br />

Im einzelnen betrifft dies die<br />

Ermittlung des Zustandes der Oberflächengewässer,<br />

Überwachungserfordernisse und die Überwachungsfrequenz,<br />

Darstellung der Ergebnisse,<br />

Ausweisung erheblich veränderter Gewässer und<br />

Vergleichbarkeit der biologischen Überwachungsergebnisse.<br />

Die Anforderungen an die Gewässerüberwachung werden also in Zukunft wachsen. Es müssen<br />

Strategien entwickelt werden, wie der Ist-Zustand eines Gewässers erfasst, eventuelle<br />

Abweichungen vom Guten Zustand erkannt und schließlich der Erfolg oder Misserfolg

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