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The Oder Estuary - IOW

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Tab. 3.2.1 Die fünf Parameter mit jeweiligen Richt- und Grenzwerten zur Bemessung der<br />

Badewasserqualität nach EU-Standard.<br />

Parameter Richtwerte Grenzwerte<br />

Mikrobiologische Parameter:<br />

Gesamtcoliforme<br />

Bakterien (pro 100 ml)<br />

Fäkalcoliforme Bakterien<br />

(pro 100 ml)<br />

Physikalisch-chemische Parameter:<br />

500 10.000<br />

100 2.000<br />

Phenole (mg/l) ≤ 0,005 ≤ 0,05 / keine spezifische Geruchsbildung<br />

Oberflächenaktive<br />

Substanzen (mg/l)<br />

Mineralöle (mg/l) ≤ 0,3<br />

≤ 0,3 keine anhaltende Schaumbildung<br />

kein sichtbarer Film auf der Wasseroberfläche<br />

und keine Geruchsbildung<br />

Die Gewässer werden anhand der Richt- und Grenzwerte der fünf Parameter in die Klassen „C(G)“<br />

(entspricht den Richtwerten), „C(I)“ (entspricht den Grenzwerten), „NC“ (entspricht nicht den<br />

Grenzwerten), „Ban“ (Badeverbot) und „Freq“ (Badestelle nicht ausreichend häufig beprobt)<br />

eingeteilt (EUROPÄISCHE UNION 2002).<br />

Klassifizierung durch das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern<br />

Seit 1995 wird vom Sozialministerium jährlich eine Karte zur „Badewasserqualität in<br />

Mecklenburg-Vorpommern“ herausgegeben, die sich sowohl auf die Küstengewässer an der Ostsee<br />

als auch auf Binnenseen bezieht (SOZIALMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 1995 –<br />

2001, 2002). Es gilt in Mecklenburg-Vorpommern die „Landesverordnung über hygienische<br />

Anforderungen an Badestellen vom 3. Mai 1995“, als Umsetzung der EU-Richtlinie 76/160 EWG.<br />

Hierbei ist zu betonen, dass neben den fünf EU-Standardparametern weitere Aspekte in die<br />

Klassifikation der Gewässergüte einfließen. Zudem ist die Unterteilung der Gewässergüteklassen<br />

stärker differenziert.<br />

Bei der Beprobung werden die Sichttiefe (Transparenz) und der pH-Wert vor Ort gemessen.<br />

Weiterhin werden Färbung, Geruch und die Sauberkeit der Strände bewertet. Im<br />

Landeshygieneinstitut erfolgt die mikrobiologische Untersuchung gemäß EU-Richtlinie auf<br />

Bakteriengruppen (gesamtcoliforme und fäkalcoliforme Bakterien und ggf. Fäkalstreptokokken)<br />

(SOZIALMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2001).<br />

Die Einteilung der einzelnen Gewässer in Güteklassen erfolgt für die jeweilige Badesaison nach<br />

den in Tab. 3.2.2 aufgeführten Kriterien (schriftliche Mitteilung von Frau Dau, Sozialministerium<br />

Mecklenburg-Vorpommern). Die Richt- und Grenzwerte beziehen sich auf die mikrobiologischen<br />

EU-Werte (siehe Tab. 3.2.1).<br />

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