The Oder Estuary - IOW
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3 Wasserqualität am <strong>Oder</strong>ästuar und ihre Bewertung<br />
3.1 Badewasserqualität und ökologisch orientierte Wasserqualität<br />
Badewasserqualität, wie sie international anerkannt wird, wird von der Europäischen Gemeinschaft<br />
(EU) in der „Directive 76/160/EEC“ (deutsch: EU-Richtlinie 76/160 EWG) vom 8. Dezember 1975<br />
beschreiben (http://europa.eu.int/water/water-bathing/directiv.html). Die Badewasserqualität<br />
umfasst 19 Parameter: fünf mikrobiologische Parameter (z.B. gesamtcoliforme und fäkalcoliforme<br />
Bakterien, Salmonellen) und zehn physikochemikalische Parameter (z.B. pH, gelöster Sauerstoff,<br />
Sichttiefe, Phenole, Gehalt an Ammoniak, Mineralöle) sowie vier andere Substanzen, die gesondert<br />
als Verschmutzungsindikatoren behandelt werden (z.B. Schwermetalle, Nitrat und Phosphat,<br />
Pestizide) (EUROPÄISCHE UNION 2000a). Während der Badesaison (Mitte Mai bis Mitte<br />
September) werden die Gewässer der EU alle zwei Wochen untersucht. Hierbei muss jedoch betont<br />
werden, dass lediglich fünf der aufgeführten 19 Parameter erfasst werden und in die Bewertung der<br />
Badewasserqualität einfließen In Mecklenburg-Vorpommern findet die Beprobung durch die<br />
jeweils zuständigen Gesundheitsämter statt, während die anschließende Analyse vom<br />
Landeshygieneinstitut durchgeführt wird (SOZIALMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />
2000).<br />
Die ökologisch orientierte Wasserqualität wird in Deutschland - bezogen auf Meere - im Rahmen<br />
des „Bund/Länder-Messprogramms für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee“ untersucht (<strong>IOW</strong><br />
2002). Die analysierten Parameter umfassen Hydrophysik, Hydrochemie, die Chlorophyll-a-<br />
Konzentration und Schadstoffe sowie die pelagische und benthische Biologie. Im Rahmen der<br />
Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, kurz WRRL) wird in Zukunft die Untersuchung<br />
von Hydrochemie und -physik, Phytoplankton, Makroalgen, Angiospermen, Zoobenthos, Fischen<br />
und Schadstoffen vorgesehen (BMU 2002). Die Beprobung der Ostsee wird in Deutschland durch<br />
beauftragte Institute (wie z.B. das Institut für Ostseeforschung Warnemünde und das Bundesamt<br />
für Seeschifffahrt und Hydrographie) im Zuge von mehrmals jährlich stattfindenden Messfahrten<br />
durchgeführt. Für die monatliche Probennahme in den Inneren und Äußeren Küstengewässer sind<br />
die jeweiligen Landesämter zuständig (BSH 2002).<br />
3.2 Bewertung der Badewasserqualität<br />
Klassifizierung durch die EU<br />
Die fünf Parameter zur Bewertung der Badewasserqualität sind in Tabelle 3.2.1 aufgeführt. Sie<br />
stellen Gesundheitsrisiken dar und können Gastroenteritis (Magen-Darm-Katarrh), Reizungen der<br />
Atemwege, Haut- und Augenreizungen, Übelkeit, Schluckbeschwerden, Kopfschmerzen,<br />
Schwindelgefühl und Ohnmacht verursachen (EUROPÄISCHE UNION 2000b, EUROPÄISCHE UNION<br />
2000c). Die Bewertung der Badewasserqualität erfolgt also nach hygienischen Aspekten. Andere<br />
Parameter, wie Pestizide, Schwermetalle, Nitrate, Zyanide, pH, Sichttiefe, Teer-Rückstände etc.,<br />
bleiben bei der Bewertung der Badewassergüte unberücksichtigt, obwohl sie ebenso als<br />
gesundheitsgefährdend einzustufen sind.