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Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Landkreis ... - NIW

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Ggf. nur Teilfläche hochwertig<br />

gestalten und entsprechend<br />

vermarkten<br />

Name, Logo und Beschilderung<br />

als Gestaltungsmerkmal<br />

von Gewerbegebieten<br />

beachten<br />

WLO-Vorschläge „Gewerbepark<br />

Arbeit + Freizeit“<br />

und „Gewerbestreifen<br />

entlang der Autobahn“<br />

„Gewerbepark Arbeit +<br />

Freizeit“: Teilfläche des<br />

Gewerbegebietes <strong>für</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

„Gewerbestreifen entlang<br />

der Autobahn“ kaum zu<br />

realisieren ...<br />

136 <strong>Gewerbeflächenentwicklungskonzept</strong><br />

Für die Mehrzahl der Vorschauflächen bei <strong>den</strong>en das Ansiedlungspotenzial <strong>für</strong><br />

Unternehmen mit hohen Ansprüchen an das Erscheinungsbild voraussichtlich<br />

nicht <strong>für</strong> eine besonders hochwertige Gestaltung des gesamten Gewerbegebietes<br />

ausreicht, sollte geprüft wer<strong>den</strong>, ob nicht zumindest eine Teilfläche <strong>für</strong> einen<br />

hochwertigen Ansatz reserviert wer<strong>den</strong> kann. Dieses wäre z.B. <strong>für</strong> die Vorschauflächen<br />

„Steinloge“ (Nr. 5), „Munderloh“ (Nr. 7) und „An der Autobahn“ (Nr. 11)<br />

<strong>den</strong>kbar. Gemein<strong>den</strong>, die über mehrere Vorschauflächen verfügen, sollten nicht<br />

alle Standorte hochwertig gestalten, sondern sich zunächst - ggf. im Rahmen einer<br />

interkommunalen Kooperation - auf die Fläche mit <strong>den</strong> besten Vermarktungschancen<br />

konzentrieren.<br />

Im Rahmen der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eines Gewerbegebietes hat<br />

auch die Auswahl eines Namens eine gewisse Bedeutung. Die im vorliegen<strong>den</strong><br />

Gutachten verwendeten Namen der Vorschauflächen sind nur Arbeitstitel. Der<br />

Name eines Gewerbegebietes sollte eingängig und positiv besetzt sein und wenn<br />

möglich einen lokalen Bezug haben. Eher technische Bezeichnungen wie „Gewerbegebiet<br />

Nord II“ sollten vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Zusätzlich förderlich sind die Verwendung<br />

eines Logos, das <strong>den</strong> ausgewählten Namen unterstützt und eine entsprechende<br />

Beschilderung des Gewerbegebietes.<br />

Spezielle Gestaltungsformen <strong>für</strong> Gewerbegebiete sind im Rahmen der Gemeindegespräche<br />

von der WLO vorgeschlagenen wor<strong>den</strong>:<br />

- „Gewerbepark Arbeit und Freizeit“ (Freizeiteinrichtungen und -angebote in unmittelbarer<br />

räumlicher Nähe zu Betriebsstandorten) sowie<br />

- „Gewerbestreifen entlang der Autobahn“ (streifenartiges Gewerbegebiet von<br />

einer Anschlussstelle zur nächsten mit guter Sichtbarkeit der Betriebe von der<br />

Autobahn aus)<br />

Die Entwicklung eines Gewerbeparks mit Freizeitqualitäten und –einrichtungen<br />

lässt sich am besten im Rahmen eines Gewerbegebietes mit ohnehin angestrebter<br />

hochwertiger Gestaltung (Abschnitt 5.2.5) und einer entsprechen<strong>den</strong> Auswahl<br />

an Betrieben (Abschnitt 5.2.3) realisieren. Hierzu ist es erforderlich, die Grünanlagen<br />

im Rahmen der Erschließung so zu gestalten, dass sie <strong>für</strong> Spaziergänge (z.B.<br />

während der Mittagspause) und ggf. auch Jogging genutzt wer<strong>den</strong> können. Darüber<br />

hinaus sollte eine Teilfläche des Gewerbegebietes <strong>für</strong> ausgewählte Freizeiteinrichtungen<br />

(z.B. Fitnesscenter, Tennisanlage) reserviert bleiben. Diese Freizeitmöglichkeiten<br />

sollten v.a. <strong>für</strong> die im Gewerbegebiet Beschäftigten interessant<br />

sein, müssen aber aus betriebswirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> auch darüber hinaus<br />

Marktpotenziale erschließen. Flächenextensive Freizeitnutzungen (z.B. Golfplatz)<br />

sollten besser außerhalb des Gewerbegebietes realisiert wer<strong>den</strong>, um hier<strong>für</strong> nicht<br />

potenziell hochwertige Gewerbeflächen zu verbrauchen. Die unmittelbare Nähe<br />

der Betriebe zu solchen Freizeiteinrichtungen ist nicht unbedingt erforderlich.<br />

„Gewerbestreifen entlang der Autobahn“ lassen sich aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> in<br />

ihrer reinen Form im <strong>Landkreis</strong> Ol<strong>den</strong>burg kaum realisieren:<br />

- Bei der Länge der Geländestreifen zwischen <strong>den</strong> Autobahnanschlussstellen<br />

(im <strong>Landkreis</strong> Ol<strong>den</strong>burg überwiegend zwischen 5 und 10 km) ist mit zahlreichen<br />

naturschutzrechtlichen Be<strong>den</strong>ken zu rechnen.

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