Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Landkreis ... - NIW
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- planerische Ausweisung,<br />
- angesiedelte Betriebe (kein Kriterium <strong>für</strong> geplante Gewerbegebiete).<br />
45 <strong>Landkreis</strong> Ol<strong>den</strong>burg<br />
Kriterien Ausprägungen der Kriterien Konsequenzen <strong>für</strong> die Bewertung<br />
Bedeutung des<br />
Wirtschaftsstandortes<br />
45<br />
Verkehrsanbindung<br />
Verfügbarkeit<br />
der Flächen<br />
Größe der<br />
Gewerbefläche<br />
Planerische<br />
Ausweisung<br />
Angesiedelte<br />
Betriebe<br />
- große, dominierende Wirtschaftstandorte:<br />
angrenzende Städte Bremen, Ol<strong>den</strong>burg<br />
und Delmenhorst (mit Einschränkungen)<br />
- mittelgroßer Wirtschaftstandort im <strong>Landkreis</strong>:<br />
> 5.000 Beschäftigte,<br />
- kleiner Standort im <strong>Landkreis</strong>: 2.000 bis<br />
5.000 Beschäftigte,<br />
- sehr kleiner Standort im <strong>Landkreis</strong>: < 2.000<br />
Beschäftigte.<br />
- Nähe zur Autobahn, zu einer bedeuten<strong>den</strong><br />
Bundesstraße oder sonstigen wichtigen<br />
Verbindungen,<br />
- Zahl der Ortsdurchfahrten zur nächsten<br />
bedeuten<strong>den</strong> Verkehrsachse,<br />
- konfliktfreie Anbindung im Ort,<br />
- ggf. Anbindung anderer Verkehrsträger<br />
(Bahn, Binnenschiff).<br />
- öffentliches oder privates Eigentum bzw.<br />
Verkaufbereitschaft privater Eigentümer<br />
- sofort oder nicht sofort verfügbar (nur bei<br />
Gewerbegebieten mit verfügbaren Flächen)<br />
- < 10 ha 46 Nettofläche: klein<br />
- 10 bis 25 ha Nettofläche: mittelgroß<br />
- > 25 ha Nettofläche: groß<br />
- Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE)<br />
oder andere (Sonderbaufläche SO, Mischgebiet<br />
MI)<br />
- Magnetbetriebe<br />
- Wertigkeit des Branchenmixes<br />
- Größe der Betriebe (Beschäftigtenzahl)<br />
45 Zur Bewertung der Wirtschaftsstandorte im <strong>Landkreis</strong> Ol<strong>den</strong>burg siehe Abschnitt 2.2.<br />
46 einschließlich bereits belegter Grundstücke<br />
Ü müssen in unmittelbarer Nähe zu einem<br />
der dominieren<strong>den</strong> Wirtschaftsstandorte<br />
liegen.<br />
R müssen entweder in oder unmittelbar<br />
an einem mittelgroßen Wirtschaftsstandort<br />
liegen.<br />
Ü, Ü/R und R sollten möglichst direkt an<br />
einer wichtigen Verkehrsachse liegen; ansonsten<br />
sollte der Weg dorthin keine nennenswerten<br />
Ortsdurchfahrten enthalten<br />
und maximal wenige Kilometer lang sein.<br />
Standorte direkt an einer Autobahnanschlussstelle<br />
sind i.d.R. mindestens Ü/R.<br />
Nur L dürfen in Wohnsiedlungsbereichen<br />
liegen.<br />
Die Anbindung an andere Verkehrsträger<br />
kann die Gewerbefläche aufwerten.<br />
Sofort verfügbare Flächen in öffentlichem<br />
Eigentum sind grundsätzlich höher zu bewerten,<br />
da sie uneingeschränkt zur Verfügung<br />
stehen und zudem als Instrument<br />
der Wirtschaftsförderung eingesetzt wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Ü und Ü/R sollten mindestens mittelgroß<br />
(besser: groß) sein<br />
L sind i.d.R. klein, ggf. auch mittelgroß<br />
GI-Ausweisung wertet ein Gewerbegebiet<br />
auf, da die Nutzungseinschränkungen <strong>für</strong><br />
die ansässigen Betriebe geringer sind<br />
Bei Ü, Ü/R und R sollten die angesiedelten<br />
Betriebe der Wertigkeit des Gewerbegebietes<br />
entsprechen, d.h. es müssen<br />
mindestens einige hochwertige Unternehmen<br />
(ggf. Magnetbetriebe) und möglichst<br />
wenige minderwertige Betriebe (z.B.<br />
Schrotthändler, reine Lagerhallen) vorhan<strong>den</strong><br />
sein.<br />
Nur bei L und R/L darf der Branchenmix<br />
lediglich aus kleinteiligen, relativ unbedeuten<strong>den</strong><br />
Betrieben bestehen.