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Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Landkreis ... - NIW

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Samtgemeindekonstruktion<br />

erschwert Gewerbeflächenentwicklung<br />

in Harpstedt<br />

Ganderkesee: Bündelung<br />

im Fachbereich „Gemeindeentwicklung“<br />

Stadt Wildeshausen:<br />

„Grundstücks- und<br />

Erschließungs- GmbH“<br />

(GEG)<br />

Hatten: Immobilien DevelopmentBeteiligungsgesellschaft<br />

Ol<strong>den</strong>burg<br />

(IDB)<br />

36 <strong>Gewerbeflächenentwicklungskonzept</strong><br />

und unkomplizierte Abstimmung zwischen <strong>den</strong> Ämtern bzw. Fachbereichen unter<br />

Federführung des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten.<br />

Schwieriger ist dagegen die Abstimmung innerhalb der Samtgemeinde Harpstedt,<br />

wo, entsprechend der Gemeindeordnung, die Samtgemeindeverwaltung <strong>den</strong> Flächennutzungsplan<br />

aufstellt und die einzelnen Mitgliedsgemein<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Bebauungspläne<br />

zuständig sind. Die Mitgliedsgemein<strong>den</strong> betreiben auch die Erschließung<br />

sowie ggf. <strong>den</strong> kommunalen Erwerb der Gewerbeflächen.<br />

Neue Wege bei <strong>den</strong> Zuständigkeiten <strong>für</strong> die Gewerbeflächenentwicklung gehen<br />

die Gemein<strong>den</strong> Ganderkesee und Hatten sowie die Stadt Wildeshausen: In Ganderkesee<br />

sind alle <strong>für</strong> die Gewerbeflächenentwicklung und Wirtschaftsförderung<br />

relevanten Funktionen (Planung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung etc.) im<br />

Fachbereich „Gemeindeentwicklung“ gebündelt wor<strong>den</strong>. Hierdurch sollen effizientere<br />

und schnellere Entscheidungsabläufe der planungs- und unternehmensrelevanten<br />

Verwaltungsaufgaben erreicht wer<strong>den</strong>. Da der Prozess der Verwaltungsmodernisierung<br />

in Ganderkesee noch nicht abgeschlossen ist, können von<br />

Seiten der Gemeinde noch keine konkreten Aussagen über die Auswirkungen der<br />

neuen Fachbereichsstruktur getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Stadt Wildeshausen hat die ausführen<strong>den</strong> Tätigkeiten der Gewerbeflächenpolitik<br />

aus der Verwaltung ausgegliedert und hier<strong>für</strong> 1996 die „Grundstücks- und<br />

Erschließungs- GmbH“ (GEG) als einhundertprozentige Tochter gegründet, die<br />

sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen ankauft, erschließt und vermarktet und<br />

zusätzlich die Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung <strong>für</strong> die Stadt wahrnimmt.<br />

Hauptziel der Stadt ist es, mit Hilfe der verwaltungsexternen GEG flexibler<br />

und schneller auf die Bedürfnisse der Unternehmen reagieren zu können. An Personal<br />

verfügt die Gesellschaft über drei Personen, die eine Vollzeit- und zwei Teilzeitstellen<br />

besetzen. Die finanziellen Ressourcen fallen von Jahr zu Jahr sehr<br />

unterschiedlich aus, je nach <strong>den</strong> jeweiligen Phasen des Ankaufs oder aber des<br />

Verkaufs von Flächen. Die Tätigkeiten der GEG erfolgen in enger Abstimmung<br />

und nach <strong>den</strong> Planungen und Beschlüssen von Rat und Verwaltung der Stadt. Die<br />

wirtschaftsfördern<strong>den</strong> Tätigkeiten im allgemeinen und insbesondere die Maßnahmen<br />

zur Vermarktung von Gewerbeflächen sollen in naher Zukunft, nachdem die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Flächen erschlossen wor<strong>den</strong> sind, intensiviert, ausgeweitet (u.a.<br />

Internetauftritt) und mit dem Stadtmarketing abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gemeinde Hatten hat die Immobilien Development Beteiligungsgesellschaft<br />

Ol<strong>den</strong>burg mbH & Co. KG (IDB), eine Tochtergesellschaft der Landessparkasse<br />

zu Ol<strong>den</strong>burg, mit der Entwicklung des Gewerbegebietes „Sandkrug“ beauftragt.<br />

Die IDB hat einen zeitlich befristeten, treuhänderischen Vertrag mit der Gemeinde<br />

geschlossen, die notwendigen Grundstücke von <strong>den</strong> Eigentümern erworben, einen<br />

Teil der Gewerbeflächen erschlossen und ist nun - neben der Gemeindeverwaltung<br />

- an deren Vermarktung beteiligt. Mit dieser Zusammenarbeit zwischen<br />

der Gemeinde und der IDB wer<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Ziele verfolgt:<br />

- Die IDB übernimmt die Vorfinanzierung der gesamten Kosten. Die Finanzierung<br />

findet somit außerhalb des Gemeindehaushaltes statt und schlägt sich<br />

erst nach Ende der Laufzeit mit <strong>den</strong> aufgelaufenen Kosten (inkl. der Zinsen <strong>für</strong><br />

die Vorfinanzierung) und <strong>den</strong> verbliebenen Schul<strong>den</strong> <strong>für</strong> die nicht verkauften<br />

Grundstücke im Kommunalhaushalt der Gemeinde nieder.

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