Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Landkreis ... - NIW
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Samtgemeindekonstruktion<br />
erschwert Gewerbeflächenentwicklung<br />
in Harpstedt<br />
Ganderkesee: Bündelung<br />
im Fachbereich „Gemeindeentwicklung“<br />
Stadt Wildeshausen:<br />
„Grundstücks- und<br />
Erschließungs- GmbH“<br />
(GEG)<br />
Hatten: Immobilien DevelopmentBeteiligungsgesellschaft<br />
Ol<strong>den</strong>burg<br />
(IDB)<br />
36 <strong>Gewerbeflächenentwicklungskonzept</strong><br />
und unkomplizierte Abstimmung zwischen <strong>den</strong> Ämtern bzw. Fachbereichen unter<br />
Federführung des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten.<br />
Schwieriger ist dagegen die Abstimmung innerhalb der Samtgemeinde Harpstedt,<br />
wo, entsprechend der Gemeindeordnung, die Samtgemeindeverwaltung <strong>den</strong> Flächennutzungsplan<br />
aufstellt und die einzelnen Mitgliedsgemein<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Bebauungspläne<br />
zuständig sind. Die Mitgliedsgemein<strong>den</strong> betreiben auch die Erschließung<br />
sowie ggf. <strong>den</strong> kommunalen Erwerb der Gewerbeflächen.<br />
Neue Wege bei <strong>den</strong> Zuständigkeiten <strong>für</strong> die Gewerbeflächenentwicklung gehen<br />
die Gemein<strong>den</strong> Ganderkesee und Hatten sowie die Stadt Wildeshausen: In Ganderkesee<br />
sind alle <strong>für</strong> die Gewerbeflächenentwicklung und Wirtschaftsförderung<br />
relevanten Funktionen (Planung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung etc.) im<br />
Fachbereich „Gemeindeentwicklung“ gebündelt wor<strong>den</strong>. Hierdurch sollen effizientere<br />
und schnellere Entscheidungsabläufe der planungs- und unternehmensrelevanten<br />
Verwaltungsaufgaben erreicht wer<strong>den</strong>. Da der Prozess der Verwaltungsmodernisierung<br />
in Ganderkesee noch nicht abgeschlossen ist, können von<br />
Seiten der Gemeinde noch keine konkreten Aussagen über die Auswirkungen der<br />
neuen Fachbereichsstruktur getroffen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Stadt Wildeshausen hat die ausführen<strong>den</strong> Tätigkeiten der Gewerbeflächenpolitik<br />
aus der Verwaltung ausgegliedert und hier<strong>für</strong> 1996 die „Grundstücks- und<br />
Erschließungs- GmbH“ (GEG) als einhundertprozentige Tochter gegründet, die<br />
sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen ankauft, erschließt und vermarktet und<br />
zusätzlich die Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung <strong>für</strong> die Stadt wahrnimmt.<br />
Hauptziel der Stadt ist es, mit Hilfe der verwaltungsexternen GEG flexibler<br />
und schneller auf die Bedürfnisse der Unternehmen reagieren zu können. An Personal<br />
verfügt die Gesellschaft über drei Personen, die eine Vollzeit- und zwei Teilzeitstellen<br />
besetzen. Die finanziellen Ressourcen fallen von Jahr zu Jahr sehr<br />
unterschiedlich aus, je nach <strong>den</strong> jeweiligen Phasen des Ankaufs oder aber des<br />
Verkaufs von Flächen. Die Tätigkeiten der GEG erfolgen in enger Abstimmung<br />
und nach <strong>den</strong> Planungen und Beschlüssen von Rat und Verwaltung der Stadt. Die<br />
wirtschaftsfördern<strong>den</strong> Tätigkeiten im allgemeinen und insbesondere die Maßnahmen<br />
zur Vermarktung von Gewerbeflächen sollen in naher Zukunft, nachdem die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Flächen erschlossen wor<strong>den</strong> sind, intensiviert, ausgeweitet (u.a.<br />
Internetauftritt) und mit dem Stadtmarketing abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Gemeinde Hatten hat die Immobilien Development Beteiligungsgesellschaft<br />
Ol<strong>den</strong>burg mbH & Co. KG (IDB), eine Tochtergesellschaft der Landessparkasse<br />
zu Ol<strong>den</strong>burg, mit der Entwicklung des Gewerbegebietes „Sandkrug“ beauftragt.<br />
Die IDB hat einen zeitlich befristeten, treuhänderischen Vertrag mit der Gemeinde<br />
geschlossen, die notwendigen Grundstücke von <strong>den</strong> Eigentümern erworben, einen<br />
Teil der Gewerbeflächen erschlossen und ist nun - neben der Gemeindeverwaltung<br />
- an deren Vermarktung beteiligt. Mit dieser Zusammenarbeit zwischen<br />
der Gemeinde und der IDB wer<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Ziele verfolgt:<br />
- Die IDB übernimmt die Vorfinanzierung der gesamten Kosten. Die Finanzierung<br />
findet somit außerhalb des Gemeindehaushaltes statt und schlägt sich<br />
erst nach Ende der Laufzeit mit <strong>den</strong> aufgelaufenen Kosten (inkl. der Zinsen <strong>für</strong><br />
die Vorfinanzierung) und <strong>den</strong> verbliebenen Schul<strong>den</strong> <strong>für</strong> die nicht verkauften<br />
Grundstücke im Kommunalhaushalt der Gemeinde nieder.