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Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...

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moderner IuK-Technik und der Einführung von eGovernment sowie die fortschreitende<br />

Verwaltungsmodernisierung mit der damit verbundenen Änderung von Staatsaufgaben<br />

und Verwaltungsstrukturen genannt. Ferner stellt die demografische Entwicklung<br />

besondere Anforderungen an die öffentliche Verwaltung.<br />

Bei der Besetzung von <strong>Die</strong>nstposten ist das Vorliegen einer bestimmten Laufbahnbefähigung<br />

immer weniger als maßgebliches Auswahlkriterium geeignet. Obgleich die<br />

Befähigung für eine Laufbahn alle Ämter der jeweiligen Fachrichtung in dieser Laufbahngruppe<br />

umfasst, stehen bei Stellenbesetzungen oftmals konkrete Anforderungsprofile<br />

der zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten im Vordergrund. Denn auch innerhalb der<br />

jeweiligen Laufbahnen sind – trotz <strong>des</strong> ausdifferenzierten Laufbahnsystems – für die<br />

erfolgreiche Wahrnehmung vieler <strong>Die</strong>nstposten zunehmend spezielle Fachkenntnisse<br />

erforderlich, die ohne entsprechende Erfahrungen oder Fortbildungen nicht erfüllt<br />

werden können. Hinzu kommt die mit dem Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft<br />

verbundenen Verkürzung der „Verfallszeit aktuellen Wissens”. Lebenslanges<br />

Lernen und die Fähigkeit, vorhandenes Wissen effektiv zu erschließen und<br />

anzuwenden, sind maßgebliche Schlüsselqualifikationen. <strong>Die</strong> Bedeutung der mit der<br />

Laufbahnbefähigung erworbenen Fachkenntnisse stellen somit bei konkreten Stellenbesetzungen<br />

nur einen Ausschnitt aus dem Anforderungsprofil dar.<br />

In der Gesamtschau hat diese Entwicklung zu erheblich nachteiligen Einschränkungen<br />

geführt. Der schnelle Wandel der Aufgaben und die damit oftmals einhergehende<br />

Änderung der Verwaltungsstrukturen haben zwangsläufig eine hohe Personalfluktuation<br />

zur Folge. Hierbei ist es wichtig, Personal flexibel und nach den jeweiligen<br />

Anforderungen der zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten und der gegebenen organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen fortbilden und einsetzen zu können. <strong>Die</strong>sem Anspruch<br />

wurden die bisherigen Laufbahnstrukturen zunehmend nicht mehr gerecht. So wurden<br />

die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten in nicht mehr vertretbarem<br />

Maße geschmälert und der Kreis der potenziell für einen <strong>Die</strong>nstposten infrage<br />

kommenden Bewerberinnen und Bewerber eingeschränkt. <strong>Die</strong>jenigen, die über das<br />

konkrete Anforderungsprofil <strong>des</strong> <strong>Die</strong>nstpostens, aber nicht über die entsprechende<br />

Laufbahnbefähigung verfügten, konnten nicht berücksichtigt werden, wenn die erforderliche<br />

Befähigung nicht erworben werden konnte. Erforderliche Fortbildungsmaßnahmen<br />

und Unterweisungszeiten hatten sich nicht nur an die Anforderungen der<br />

zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten, sondern auch an der neuen Laufbahn zu orientieren.<br />

Zudem führten besondere Zuständigkeiten und die formalen Verfahrensabläufe, die<br />

bei Laufbahnwechseln zu beachten waren, insgesamt zu einem nicht unerheblichen<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen an die öffentliche Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die<br />

Flexibilität und Mobilität der Beamtinnen und Beamten, werden aufgrund der dargestellten<br />

Entwicklungen weiter steigen. Hinzu kommt, dass im Rahmen <strong>des</strong> Bologna-<br />

Prozesses von den Hochschulen zunehmend differenzierte Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

angeboten werden. Es wird nicht vermeidbar sein, diese Differenziertheit<br />

im Rahmen der sich anschließenden beamtenrechtlichen Ausbildung zu berücksichtigen,<br />

sodass bei Aufrechterhaltung <strong>des</strong> bisherigen Systems mit der Einrichtung<br />

weiterer Laufbahnen zu rechnen wäre. <strong>Die</strong> dargestellten Nachteile würden sich weiter<br />

verstärken.<br />

Aus diesen Gründen ist das bisherige System nicht mehr geeignet, den Anforderungen<br />

der Personalwirtschaft und den Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten zu<br />

entsprechen.<br />

Nach der neuen Laufbahnsystematik werden die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen<br />

und Beamten laufbahnrechtlich erweitert, formale Laufbahnwechsel auf das unbedingt<br />

erforderliche Maß reduziert und dabei zugleich die Leistungsfähigkeit der<br />

Verwaltung gesichert.<br />

Der Festlegung der neuen Fachrichtungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich alle<br />

bestehenden Laufbahnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtungsverwandtschaft<br />

und den in den Ausbildungsgängen vermittelten Kernkompetenzen<br />

diesen Fachrichtungen sachgerecht zuordnen lassen und eine hinreichende Basis für<br />

die Ämter der jeweiligen Fachrichtung bieten.<br />

<strong>Die</strong> neue Laufbahnsystematik geht dabei davon aus, dass nicht nur eine, sondern<br />

unterschiedliche Ausbildungen zum Erwerb der Befähigung führen. Damit wird auch<br />

künftig anerkannt, dass die öffentliche Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Fachrichtungen<br />

ein differenziertes Spektrum von Aufgaben zu erfüllen hat, die die unter-<br />

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