Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...
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moderner IuK-Technik und der Einführung von eGovernment sowie die fortschreitende<br />
Verwaltungsmodernisierung mit der damit verbundenen Änderung von Staatsaufgaben<br />
und Verwaltungsstrukturen genannt. Ferner stellt die demografische Entwicklung<br />
besondere Anforderungen an die öffentliche Verwaltung.<br />
Bei der Besetzung von <strong>Die</strong>nstposten ist das Vorliegen einer bestimmten Laufbahnbefähigung<br />
immer weniger als maßgebliches Auswahlkriterium geeignet. Obgleich die<br />
Befähigung für eine Laufbahn alle Ämter der jeweiligen Fachrichtung in dieser Laufbahngruppe<br />
umfasst, stehen bei Stellenbesetzungen oftmals konkrete Anforderungsprofile<br />
der zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten im Vordergrund. Denn auch innerhalb der<br />
jeweiligen Laufbahnen sind – trotz <strong>des</strong> ausdifferenzierten Laufbahnsystems – für die<br />
erfolgreiche Wahrnehmung vieler <strong>Die</strong>nstposten zunehmend spezielle Fachkenntnisse<br />
erforderlich, die ohne entsprechende Erfahrungen oder Fortbildungen nicht erfüllt<br />
werden können. Hinzu kommt die mit dem Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft<br />
verbundenen Verkürzung der „Verfallszeit aktuellen Wissens”. Lebenslanges<br />
Lernen und die Fähigkeit, vorhandenes Wissen effektiv zu erschließen und<br />
anzuwenden, sind maßgebliche Schlüsselqualifikationen. <strong>Die</strong> Bedeutung der mit der<br />
Laufbahnbefähigung erworbenen Fachkenntnisse stellen somit bei konkreten Stellenbesetzungen<br />
nur einen Ausschnitt aus dem Anforderungsprofil dar.<br />
In der Gesamtschau hat diese Entwicklung zu erheblich nachteiligen Einschränkungen<br />
geführt. Der schnelle Wandel der Aufgaben und die damit oftmals einhergehende<br />
Änderung der Verwaltungsstrukturen haben zwangsläufig eine hohe Personalfluktuation<br />
zur Folge. Hierbei ist es wichtig, Personal flexibel und nach den jeweiligen<br />
Anforderungen der zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten und der gegebenen organisatorischen<br />
Rahmenbedingungen fortbilden und einsetzen zu können. <strong>Die</strong>sem Anspruch<br />
wurden die bisherigen Laufbahnstrukturen zunehmend nicht mehr gerecht. So wurden<br />
die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten in nicht mehr vertretbarem<br />
Maße geschmälert und der Kreis der potenziell für einen <strong>Die</strong>nstposten infrage<br />
kommenden Bewerberinnen und Bewerber eingeschränkt. <strong>Die</strong>jenigen, die über das<br />
konkrete Anforderungsprofil <strong>des</strong> <strong>Die</strong>nstpostens, aber nicht über die entsprechende<br />
Laufbahnbefähigung verfügten, konnten nicht berücksichtigt werden, wenn die erforderliche<br />
Befähigung nicht erworben werden konnte. Erforderliche Fortbildungsmaßnahmen<br />
und Unterweisungszeiten hatten sich nicht nur an die Anforderungen der<br />
zu besetzenden <strong>Die</strong>nstposten, sondern auch an der neuen Laufbahn zu orientieren.<br />
Zudem führten besondere Zuständigkeiten und die formalen Verfahrensabläufe, die<br />
bei Laufbahnwechseln zu beachten waren, insgesamt zu einem nicht unerheblichen<br />
Verwaltungsaufwand.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen an die öffentliche Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die<br />
Flexibilität und Mobilität der Beamtinnen und Beamten, werden aufgrund der dargestellten<br />
Entwicklungen weiter steigen. Hinzu kommt, dass im Rahmen <strong>des</strong> Bologna-<br />
Prozesses von den Hochschulen zunehmend differenzierte Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
angeboten werden. Es wird nicht vermeidbar sein, diese Differenziertheit<br />
im Rahmen der sich anschließenden beamtenrechtlichen Ausbildung zu berücksichtigen,<br />
sodass bei Aufrechterhaltung <strong>des</strong> bisherigen Systems mit der Einrichtung<br />
weiterer Laufbahnen zu rechnen wäre. <strong>Die</strong> dargestellten Nachteile würden sich weiter<br />
verstärken.<br />
Aus diesen Gründen ist das bisherige System nicht mehr geeignet, den Anforderungen<br />
der Personalwirtschaft und den Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten zu<br />
entsprechen.<br />
Nach der neuen Laufbahnsystematik werden die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen<br />
und Beamten laufbahnrechtlich erweitert, formale Laufbahnwechsel auf das unbedingt<br />
erforderliche Maß reduziert und dabei zugleich die Leistungsfähigkeit der<br />
Verwaltung gesichert.<br />
Der Festlegung der neuen Fachrichtungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich alle<br />
bestehenden Laufbahnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtungsverwandtschaft<br />
und den in den Ausbildungsgängen vermittelten Kernkompetenzen<br />
diesen Fachrichtungen sachgerecht zuordnen lassen und eine hinreichende Basis für<br />
die Ämter der jeweiligen Fachrichtung bieten.<br />
<strong>Die</strong> neue Laufbahnsystematik geht dabei davon aus, dass nicht nur eine, sondern<br />
unterschiedliche Ausbildungen zum Erwerb der Befähigung führen. Damit wird auch<br />
künftig anerkannt, dass die öffentliche Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Fachrichtungen<br />
ein differenziertes Spektrum von Aufgaben zu erfüllen hat, die die unter-<br />
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