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Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...

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Zu 10.<br />

Redaktionelle Anpassung an die Geschäftsverteilung im Senat. <strong>Die</strong> Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

ressortiert inzwischen bei der Senatorin oder beim Senator für Justiz und<br />

Verfassung.<br />

Zu 11.<br />

Redaktionelle Anpassung.<br />

Zu 12.<br />

Redaktionelle Anpassung.<br />

Zu Artikel 18 (Änderung <strong>des</strong> Juristenausbildungs- und Prüfungsgesetzes)<br />

Redaktionelle Anpassung.<br />

Zu Artikel 19 (Änderung <strong>des</strong> Industrie- und Handelskammern-Gesetzes)<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstherrnfähigkeit der Kammern wird rechtsbereinigend als entbehrlich gestrichen.<br />

<strong>Die</strong>nstherrnfähigkeit ist nur erforderlich, wenn eine Körperschaft das Recht<br />

besitzen soll, eigene Beamtinnen und Beamte zu haben. <strong>Die</strong> Kammern haben von<br />

diesem Recht keinen Gebrauch gemacht. Entsprechende Bestrebungen sind ebenfalls<br />

nicht ersichtlich. Es besteht kein Bedürfnis, die erforderlichen <strong>Die</strong>nstleistungen statt<br />

durch Beschäftigte durch Beamtinnen und Beamte erledigen zu lassen.<br />

Zu Artikel 20 (Änderung <strong>des</strong> Landwirtschaftskammergesetzes)<br />

Siehe Begründung zu Artikel 19.<br />

Zu Artikel 21 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)<br />

Regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie das Außerkrafttreten <strong>des</strong> bisherigen<br />

Bremischen Beamtengesetzes sowie <strong>des</strong> Gesetzes zur Änderung <strong>des</strong> Bremischen Beamtengesetzes<br />

vom 18. Juni 1969, welches das Bremische Beamtengesetz in einem<br />

Punkt selbstständig ergänzt, ohne es als solches zu ändern.<br />

<strong>Die</strong> Regelungen zur Besoldungsanpassung 2009/2010 treten am 1. März 2009 in Kraft.<br />

— 181 —<br />

Druck: Anker-Druck Bremen

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