Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...
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Zu 12.<br />
Redaktionelle Anpassung.<br />
Zu 13.<br />
Redaktionelle Anpassung.<br />
Zu 14.<br />
Redaktionelle Anpassung<br />
Zu Artikel 8 (Änderung <strong>des</strong> Bremischen Besoldungsgesetzes)<br />
Zu 1.<br />
Folgeänderung zu Artikel 8 Nr. 2.<br />
Zu 2.<br />
<strong>Die</strong> Besoldungstabellen entsprechen den Anlagen 1 bis 12 sowie 18 bis 20 <strong>des</strong> Artikels<br />
4 <strong>des</strong> Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 13. Mai 2008 (Brem.GBl. S. 131), jedoch mit den durch Artikel 10<br />
dieses Gesetzes am 1. März 2009 geltenden erhöhten Beträgen. <strong>Die</strong> Besoldungstabellen<br />
sind nunmehr in das besoldungsrechtliche Stammgesetz überführt.<br />
<strong>Die</strong> bisherigen Anlagen 13 bis 17 entfallen, weil es in Bremen keine Anwendungsfälle<br />
für die in diesen Anlagen ausgewiesenen Auslandsbezüge gibt. <strong>Die</strong> bisherige Anlage<br />
18 wird Anlage 13, die bisherige Anlage 19 wird Anlage 14.<br />
Zu 3.<br />
<strong>Die</strong> Anlage I zum BremBesG (Bremische Besoldungsordnungen A und B – BremBesO<br />
A und B) wird neu gefasst.<br />
Zu den Besoldungsordnungen A und B<br />
Aufgrund der alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Besoldungsrecht<br />
sind nunmehr die Bun<strong>des</strong>besoldungsordnungen A und B (BBesO A und B), soweit<br />
für die Freie Hansestadt Bremen relevant, sowie die BremBesO A und B zusammengefasst.<br />
Dabei sind die Amtsbezeichnungen erstmals auch in weiblicher Form<br />
gefasst; gleichzeitig sind einige für Bremen überflüssige Amtsbezeichnungen gestrichen<br />
worden. <strong>Die</strong> Fußnoten sind angepasst und auf das neue Laufbahnrecht abgestimmt<br />
worden.<br />
In diesem Zusammenhang werden auch besoldungsrechtliche Verbesserungen für<br />
den Justizwachtmeisterdienst und für das Amt der Kanzlerin bzw. <strong>des</strong> Kanzlers der<br />
Hochschule Bremen vorgenommen. Es werden für den Justizwachtmeisterdienst das<br />
Einstiegsamt von der Besoldungsgruppe A 2 auf die Besoldungsgruppe A 4 angehoben<br />
und weitere Beförderungsmöglichkeiten eröffnet. <strong>Die</strong> Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten<br />
im Bereich <strong>des</strong> Justizwachtmeisterdienstes ist zur Steigerung der Attraktivität<br />
<strong>des</strong> Tätigkeitsbereichs erforderlich und trägt den erheblich gestiegenen<br />
Anforderungen an die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber Rechnung.<br />
Das Amt der Kanzlerin bzw. <strong>des</strong> Kanzlers der Hochschule Bremen wird zusätzlich in<br />
der Besoldungsgruppe W 3 ausgebracht. <strong>Die</strong> Höherbewertung dieses Amtes entspricht<br />
seiner gestiegenen Bedeutung.<br />
Zudem sind aufgrund der am 1. August 2009 in Kraft tretenden Schul- und Lehrerausbildungsreform<br />
hinsichtlich der Amtsbezeichnungen <strong>des</strong> betroffenen Personenkreises<br />
Folgeänderungen vorzunehmen.<br />
Zu den Vorbemerkungen<br />
<strong>Die</strong> Vorbemerkungen sind unter Streichung der lediglich bun<strong>des</strong>rechtlich relevanten<br />
Inhalte inhaltlich unverändert zusammengefasst worden.<br />
Zu I. Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Zu Nummer 1.<br />
<strong>Die</strong> Regelung betrifft die Amtsbezeichnungen. In den Fällen, in denen eine Vielzahl<br />
von Amtsbezeichnungen erforderlich sein würde, wird in die Besoldungsordnungen<br />
nur die Grundamtsbezeichnung aufgenommen. Der Senat beschließt, wie bisher, in<br />
welchen Laufbahnen diese Amtsbezeichnung vergeben werden sollen (und entschei-<br />
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