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Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...

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Zu 12.<br />

Redaktionelle Anpassung.<br />

Zu 13.<br />

Redaktionelle Anpassung.<br />

Zu 14.<br />

Redaktionelle Anpassung<br />

Zu Artikel 8 (Änderung <strong>des</strong> Bremischen Besoldungsgesetzes)<br />

Zu 1.<br />

Folgeänderung zu Artikel 8 Nr. 2.<br />

Zu 2.<br />

<strong>Die</strong> Besoldungstabellen entsprechen den Anlagen 1 bis 12 sowie 18 bis 20 <strong>des</strong> Artikels<br />

4 <strong>des</strong> Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 13. Mai 2008 (Brem.GBl. S. 131), jedoch mit den durch Artikel 10<br />

dieses Gesetzes am 1. März 2009 geltenden erhöhten Beträgen. <strong>Die</strong> Besoldungstabellen<br />

sind nunmehr in das besoldungsrechtliche Stammgesetz überführt.<br />

<strong>Die</strong> bisherigen Anlagen 13 bis 17 entfallen, weil es in Bremen keine Anwendungsfälle<br />

für die in diesen Anlagen ausgewiesenen Auslandsbezüge gibt. <strong>Die</strong> bisherige Anlage<br />

18 wird Anlage 13, die bisherige Anlage 19 wird Anlage 14.<br />

Zu 3.<br />

<strong>Die</strong> Anlage I zum BremBesG (Bremische Besoldungsordnungen A und B – BremBesO<br />

A und B) wird neu gefasst.<br />

Zu den Besoldungsordnungen A und B<br />

Aufgrund der alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Besoldungsrecht<br />

sind nunmehr die Bun<strong>des</strong>besoldungsordnungen A und B (BBesO A und B), soweit<br />

für die Freie Hansestadt Bremen relevant, sowie die BremBesO A und B zusammengefasst.<br />

Dabei sind die Amtsbezeichnungen erstmals auch in weiblicher Form<br />

gefasst; gleichzeitig sind einige für Bremen überflüssige Amtsbezeichnungen gestrichen<br />

worden. <strong>Die</strong> Fußnoten sind angepasst und auf das neue Laufbahnrecht abgestimmt<br />

worden.<br />

In diesem Zusammenhang werden auch besoldungsrechtliche Verbesserungen für<br />

den Justizwachtmeisterdienst und für das Amt der Kanzlerin bzw. <strong>des</strong> Kanzlers der<br />

Hochschule Bremen vorgenommen. Es werden für den Justizwachtmeisterdienst das<br />

Einstiegsamt von der Besoldungsgruppe A 2 auf die Besoldungsgruppe A 4 angehoben<br />

und weitere Beförderungsmöglichkeiten eröffnet. <strong>Die</strong> Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten<br />

im Bereich <strong>des</strong> Justizwachtmeisterdienstes ist zur Steigerung der Attraktivität<br />

<strong>des</strong> Tätigkeitsbereichs erforderlich und trägt den erheblich gestiegenen<br />

Anforderungen an die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber Rechnung.<br />

Das Amt der Kanzlerin bzw. <strong>des</strong> Kanzlers der Hochschule Bremen wird zusätzlich in<br />

der Besoldungsgruppe W 3 ausgebracht. <strong>Die</strong> Höherbewertung dieses Amtes entspricht<br />

seiner gestiegenen Bedeutung.<br />

Zudem sind aufgrund der am 1. August 2009 in Kraft tretenden Schul- und Lehrerausbildungsreform<br />

hinsichtlich der Amtsbezeichnungen <strong>des</strong> betroffenen Personenkreises<br />

Folgeänderungen vorzunehmen.<br />

Zu den Vorbemerkungen<br />

<strong>Die</strong> Vorbemerkungen sind unter Streichung der lediglich bun<strong>des</strong>rechtlich relevanten<br />

Inhalte inhaltlich unverändert zusammengefasst worden.<br />

Zu I. Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Zu Nummer 1.<br />

<strong>Die</strong> Regelung betrifft die Amtsbezeichnungen. In den Fällen, in denen eine Vielzahl<br />

von Amtsbezeichnungen erforderlich sein würde, wird in die Besoldungsordnungen<br />

nur die Grundamtsbezeichnung aufgenommen. Der Senat beschließt, wie bisher, in<br />

welchen Laufbahnen diese Amtsbezeichnung vergeben werden sollen (und entschei-<br />

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