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Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...

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50. Auch die voraussetzungslos Beurlaubten sollen nach Vorstellung <strong>des</strong> dbb Erleichterungen<br />

für den beruflichen Wiedereinstieg erhalten (§ 64 BremBG-Entwurf).<br />

51. <strong>Die</strong> Höchstdauer der Beurlaubung von 15 Jahren (§ 65 BremBG-Entwurf) sei zu<br />

hoch, da sie die Alimentationspflicht gefährde.<br />

52. <strong>Die</strong> mögliche Verpflichtung, sich bei Krankheit auf Weisung von einem Amtsarzt<br />

untersuchen zu lassen, soll frühestens nach drei Monaten erfolgen (§ 67 BremBG-<br />

Entwurf).<br />

53. <strong>Die</strong> zur Wahrnehmung einer Nebentätigkeit verpflichteten Beamtinnen und Beamten<br />

sollen einen Anspruch auf Aufwandersatz und anteilige Vergütung erhalten<br />

(§ 71 BremBG-Entwurf).<br />

54. Der dbb stellt die Frage, warum die Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften<br />

und Berufsverbänden als Nebentätigkeit definiert wird (§ 72 BremBG-<br />

Entwurf).<br />

55. Es soll ein § 81 a in den Entwurf aufgenommen werden, in denen eine Gleichstellung<br />

von Beamtinnen und Beamten entsprechend der Vorschriften <strong>des</strong> SGB IX<br />

vorgesehen wird. Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung sollen einen<br />

Anspruch auf die entsprechenden Rechte der schwerbehinderten Arbeitnehmer<br />

haben.<br />

56. Der dbb hält die Neuregelung in § 89 BremBG-Entwurf, wonach Personalakten<br />

auch an Behörden anderer <strong>Die</strong>nstherren weitergegeben werden können, wenn<br />

diese an Personalentscheidungen mitwirken, für zu unbestimmt.<br />

57. Zu § 93 BremBG-Entwurf wird angeregt, die Frist der Spitzenorganisationen zur<br />

Abgabe von Stellungnahmen auf sechs Wochen festzulegen.<br />

58. <strong>Die</strong> Regelung <strong>des</strong> Entfallens der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und<br />

Anfechtungsklage bei Abordnungen und Versetzungen (§ 102 BremBG-Entwurf)<br />

wird abgelehnt.<br />

59. Der dbb möchte die Möglichkeit der Bestimmung besonderer Laufbahnvorschriften<br />

für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten durch ein Benachteiligungsverbot<br />

ergänzen (§ 107 BremBG-Entwurf).<br />

60. In § 108 BremBG-Entwurf soll auch für die Vollzugsdienste Altersteilzeit eingeführt<br />

werden.<br />

61. Der dbb möchte die Klarstellung, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte<br />

bei beschränkter Polizeidienstfähigkeit im <strong>Die</strong>nst verbleiben<br />

können, wie bei der allgemeinen <strong>Die</strong>nstunfähigkeit (§ 109 BremBG-Entwurf).<br />

62. Der dbb befürwortet eine Klarstellung <strong>des</strong> § 112 BremBG-Entwurf, dass Polizeivollzugsbeamtinnen<br />

und Polizeivollzugsbeamte in <strong>Die</strong>nstkleidung an Demonstrationen<br />

teilnehmen können, wenn sie im Zusammenhang mit dem <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

stehen und soweit bzw. solange sich diese Veranstaltung der Gewerkschaften<br />

und Berufsverbände für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen<br />

einsetzt.<br />

Zu den Einwänden nimmt der Senat wie folgt Stellung:<br />

Das Konzept „Verhandeln statt Verordnen” <strong>des</strong> DGB beruht auf dem Prinzip, grundlegende<br />

Fragen <strong>des</strong> Beamtenverhältnisses gesetzlich zu regeln und die Ausgestaltung<br />

der Einzelheiten, die bisher dem Verordnungsgeber überlassen sind, durch öffentlichrechtliche<br />

Verträge zwischen dem <strong>Die</strong>nstherrn und den Spitzenorganisationen der<br />

Gewerkschaften zu regeln.<br />

<strong>Die</strong>se politische Forderung kann derzeit in Bremen aus verschiedenen Gründen nicht<br />

umgesetzt werden.<br />

Am 11. April 2007 haben die Regierungschefs der norddeutschen Länder den Beschluss<br />

gefasst, die Zusammenarbeit ihrer Länder auf dem Gebiet <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nstrechts<br />

weiter zu intensivieren und die Grundstrukturen so auszugestalten, dass eine<br />

dienstherrnübergreifende Mobilität gesichert und eine gleichgerichtete Entwicklung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nstrechts in den norddeutschen Ländern gefördert wird. Der vorgelegte<br />

Entwurf <strong>des</strong> Bremischen Beamtenrechtsneuregelungsgesetzes ist auf der Ba-<br />

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