Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...
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50. Auch die voraussetzungslos Beurlaubten sollen nach Vorstellung <strong>des</strong> dbb Erleichterungen<br />
für den beruflichen Wiedereinstieg erhalten (§ 64 BremBG-Entwurf).<br />
51. <strong>Die</strong> Höchstdauer der Beurlaubung von 15 Jahren (§ 65 BremBG-Entwurf) sei zu<br />
hoch, da sie die Alimentationspflicht gefährde.<br />
52. <strong>Die</strong> mögliche Verpflichtung, sich bei Krankheit auf Weisung von einem Amtsarzt<br />
untersuchen zu lassen, soll frühestens nach drei Monaten erfolgen (§ 67 BremBG-<br />
Entwurf).<br />
53. <strong>Die</strong> zur Wahrnehmung einer Nebentätigkeit verpflichteten Beamtinnen und Beamten<br />
sollen einen Anspruch auf Aufwandersatz und anteilige Vergütung erhalten<br />
(§ 71 BremBG-Entwurf).<br />
54. Der dbb stellt die Frage, warum die Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften<br />
und Berufsverbänden als Nebentätigkeit definiert wird (§ 72 BremBG-<br />
Entwurf).<br />
55. Es soll ein § 81 a in den Entwurf aufgenommen werden, in denen eine Gleichstellung<br />
von Beamtinnen und Beamten entsprechend der Vorschriften <strong>des</strong> SGB IX<br />
vorgesehen wird. Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung sollen einen<br />
Anspruch auf die entsprechenden Rechte der schwerbehinderten Arbeitnehmer<br />
haben.<br />
56. Der dbb hält die Neuregelung in § 89 BremBG-Entwurf, wonach Personalakten<br />
auch an Behörden anderer <strong>Die</strong>nstherren weitergegeben werden können, wenn<br />
diese an Personalentscheidungen mitwirken, für zu unbestimmt.<br />
57. Zu § 93 BremBG-Entwurf wird angeregt, die Frist der Spitzenorganisationen zur<br />
Abgabe von Stellungnahmen auf sechs Wochen festzulegen.<br />
58. <strong>Die</strong> Regelung <strong>des</strong> Entfallens der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und<br />
Anfechtungsklage bei Abordnungen und Versetzungen (§ 102 BremBG-Entwurf)<br />
wird abgelehnt.<br />
59. Der dbb möchte die Möglichkeit der Bestimmung besonderer Laufbahnvorschriften<br />
für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten durch ein Benachteiligungsverbot<br />
ergänzen (§ 107 BremBG-Entwurf).<br />
60. In § 108 BremBG-Entwurf soll auch für die Vollzugsdienste Altersteilzeit eingeführt<br />
werden.<br />
61. Der dbb möchte die Klarstellung, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte<br />
bei beschränkter Polizeidienstfähigkeit im <strong>Die</strong>nst verbleiben<br />
können, wie bei der allgemeinen <strong>Die</strong>nstunfähigkeit (§ 109 BremBG-Entwurf).<br />
62. Der dbb befürwortet eine Klarstellung <strong>des</strong> § 112 BremBG-Entwurf, dass Polizeivollzugsbeamtinnen<br />
und Polizeivollzugsbeamte in <strong>Die</strong>nstkleidung an Demonstrationen<br />
teilnehmen können, wenn sie im Zusammenhang mit dem <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
stehen und soweit bzw. solange sich diese Veranstaltung der Gewerkschaften<br />
und Berufsverbände für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen<br />
einsetzt.<br />
Zu den Einwänden nimmt der Senat wie folgt Stellung:<br />
Das Konzept „Verhandeln statt Verordnen” <strong>des</strong> DGB beruht auf dem Prinzip, grundlegende<br />
Fragen <strong>des</strong> Beamtenverhältnisses gesetzlich zu regeln und die Ausgestaltung<br />
der Einzelheiten, die bisher dem Verordnungsgeber überlassen sind, durch öffentlichrechtliche<br />
Verträge zwischen dem <strong>Die</strong>nstherrn und den Spitzenorganisationen der<br />
Gewerkschaften zu regeln.<br />
<strong>Die</strong>se politische Forderung kann derzeit in Bremen aus verschiedenen Gründen nicht<br />
umgesetzt werden.<br />
Am 11. April 2007 haben die Regierungschefs der norddeutschen Länder den Beschluss<br />
gefasst, die Zusammenarbeit ihrer Länder auf dem Gebiet <strong>des</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nstrechts<br />
weiter zu intensivieren und die Grundstrukturen so auszugestalten, dass eine<br />
dienstherrnübergreifende Mobilität gesichert und eine gleichgerichtete Entwicklung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nstrechts in den norddeutschen Ländern gefördert wird. Der vorgelegte<br />
Entwurf <strong>des</strong> Bremischen Beamtenrechtsneuregelungsgesetzes ist auf der Ba-<br />
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