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Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...

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det damit auch über die Frage der Ausgestaltung der jeweiligen Laufbahn), in dem er<br />

über laufbahnspezifische Zusätze entscheidet (z. B. wird die Grundamtsbezeichnung<br />

„Rat” in der Laufbahn der Allgemeinen <strong>Die</strong>nste durch den Zusatz „Regierungs-”, in<br />

der Laufbahn <strong>des</strong> Polizeivollzugs durch den Zusatz „Polizei-” oder Kriminal-” ergänzt).<br />

Um die Grundamtsbezeichnungen kenntlich zu machen, sind sie in der Besoldungsordnung<br />

gesperrt gedruckt.<br />

Zu Nummer 2.<br />

Der Vermerk „kw” wird, da es sich hierbei um künftig wegfallende Ämter handelt, in<br />

den Besoldungsordnungen den Amtsbezeichnungen angefügt. So wird sichergestellt,<br />

dass diese Amtsbezeichnungen nicht mehr vergeben werden.<br />

Zu II. Einstufung von Ämtern<br />

Zu Nummer 3.<br />

<strong>Die</strong> Besoldungsgruppen sowie Amtszulagen der Schulleiterinnen und Schulleiter richten<br />

sich neben anderen Merkmalen auch nach der Schülerzahl an der Schule, die jährlich<br />

in einer Schulstatistik festgehalten wird. Um zu verhindern, dass bei einmaliger<br />

Überschreitung der Schülerzahl der Schulleitung dauerhaft höhere Ämter verliehen<br />

werden, wird klargestellt, dass bei Bestimmung der Schülerzahlen auch die Schülerzahl<br />

<strong>des</strong> Vorjahres und die prognostizierte Schülerzahl der nächsten drei Jahre mit<br />

einbezogen werden muss.<br />

Zu Nummer 4.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmung begrenzt die Ämterwertigkeit der Leiterinnen und Leiter von unteren<br />

Verwaltungsbehörden, die nur für einen örtlich begrenzten Zuständigkeitsbereich beim<br />

<strong>Die</strong>nstherrn zuständig sind. Entspricht – redaktionell überarbeitet – der Vorbemerkung<br />

Nr. 21 zur BBesO A und B.<br />

Zu III. Zulagen<br />

Zu Nummer 5.<br />

<strong>Die</strong> in der Bestimmung der Vorbemerkung Nr. 8 zu den BBesO A und B enthaltene<br />

abstrakte Umschreibung <strong>des</strong> Geltungsbereiches für Beamtinnen und Beamte bei Sicherheitsdiensten<br />

wird durch die in Bremen allein relevante Bezeichnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes<br />

für Verfassungsschutz ersetzt. Mit der Zulage werden die erhöhten Anforderungen<br />

und Belastungen, die die Tätigkeit im Verfassungsschutz mit sich bringt, abgegolten.<br />

Zu Nummer 6.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmung entspricht – redaktionell überarbeitet – der Vorbemerkung Nr. 9 zu<br />

den BBesO A und B. Mit der Stellenzulage wird die mit der Wahrnehmung der vollzugspolizeilichen<br />

Aufgaben verbundene besondere Verantwortung gewürdigt. Gleichzeitig<br />

dient sie zur Abgeltung <strong>des</strong> mit der besonderen <strong>Die</strong>nstgestaltung verbundenen<br />

erhöhten Aufwan<strong>des</strong>.<br />

Zu Nummer 7.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmung entspricht – redaktionell überarbeitet – der Vorbemerkung Nr. 10 zu<br />

den BBesO A und B. Sie trägt der Gefährlichkeit von Tätigkeiten im Zusammenhang<br />

mit der Brandbekämpfung und sonstigen feuerwehrtypischen Tätigkeiten Rechnung.<br />

Zu Nummer 8.<br />

<strong>Die</strong> Bestimmung entspricht – redaktionell überarbeitet – der Vorbemerkung Nr. 12 zu<br />

den BBesO A und B. <strong>Die</strong> Zulage trägt den erhöhten Anforderungen Rechnung, die sich<br />

aus der Tätigkeit in geschlossenen Krankenhäusern und dem ständigen Umgang mit<br />

straffällig gewordenen Personen ergeben. Abweichend vom bisher geltenden Bun<strong>des</strong>recht<br />

wird eine Einschränkung der Zulagengewährung auf Tätigkeiten im abgeschlossenen<br />

Vorführbereich der Gerichte aufgegeben und durch die Voraussetzung<br />

einer Tätigkeit im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst der Gerichte ersetzt. Hierdurch<br />

wird der Personenkreis, dem eine Zulage nach Nr. 8 zu gewähren ist, erweitert.<br />

Somit erfolgt eine besoldungsrechtliche Anpassung an die geänderten Aufgabenschwerpunkte<br />

der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister. <strong>Die</strong> zunehmende<br />

Anzahl gerichtlicher Verfahren mit sicherheitskritischen Lagen für Verfahrensbeteiligte,<br />

Gerichtsbesucher und Bedienstete erfordern eine verlässliche Sicherung. <strong>Die</strong>s<br />

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