Mitteilung des Senats - Bündnis 90/Die Grünen ...
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Studienrätin 2) , Studienrat 2)<br />
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor<br />
– einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern –<br />
Fußnote<br />
1<br />
) Für Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Technische <strong>Die</strong>nste können für Funktionen,<br />
die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung<br />
bis zu 20 vom Hundert der Stellen für technische Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe<br />
A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 6 ausgestattet werden, sofern es sich<br />
nicht um das Einstiegsamt handelt.<br />
2<br />
) Als Einstiegsamt.<br />
3<br />
) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.<br />
4<br />
) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15.<br />
5<br />
) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 12, A 12 a.<br />
6<br />
) Für dieses Amt dürfen höchstens 40 vom Hundert der Planstellen für die genannten Lehrerinnen<br />
und Lehrer ausgewiesen werden, soweit eine entsprechende Funktion wahrgenommen<br />
wird.<br />
7<br />
) Nur für die am 31. Juli 2005 vorhandenen Lehrkräfte.<br />
8<br />
) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.<br />
9<br />
) Für Funktionen einer Amtsanwältin oder eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die<br />
sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter<br />
Bewertung bis zu 20 vom Hundert der Stellen für Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte<br />
mit einer Amtszulage nach Anlage 6 ausgestattet werden.<br />
10<br />
) Für Funktionen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften,<br />
die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe<br />
sachgerechter Bewertung bis zu 20 vom Hundert der Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger<br />
der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 6 ausgestattet werden.<br />
11<br />
) Erhält nach Maßgabe der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Besoldungsordnungen A und B eine<br />
Stellenzulage.<br />
12<br />
) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.<br />
13<br />
) Auch als Einstiegsamt.<br />
14<br />
) Bis zum (einsetzen: Datum <strong>des</strong> Tages vor Inkrafttreten <strong>des</strong> Artikels 8 Nr. 3 dieses Gesetzes)<br />
ernannte Beamtinnen und Beamte erhalten eine Amtszulage nach Anlage 6.<br />
15<br />
) Ab (einsetzen: Datum <strong>des</strong> Tages <strong>des</strong> Inkrafttretens <strong>des</strong> Artikels 8 Nr. 3 dieses Gesetzes) ernannte<br />
Beamtinnen und Beamte erhalten eine Amtszulage nach Anlage 6.<br />
Besoldungsgruppe A 14<br />
Abteilungsleiterin eines Schulzentrums der Sekundarstufe I, – kw –<br />
Abteilungsleiter eines Schulzentrums der Sekundarstufe I – kw –<br />
– <strong>des</strong> gymnasialen Zweiges mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern 1) –<br />
– <strong>des</strong> Haupt- und Realschulzweiges mit bis zu 540 Schülerinnen und Schülern –<br />
– <strong>des</strong> Haupt- und Realschulzweiges mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern 2) –<br />
Akademische Oberrätin, Akademischer Oberrat<br />
– als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule oder als<br />
wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule –<br />
Ärztin 3) , Arzt 3)<br />
Chefärztin 4) , Chefarzt 4)<br />
Didaktische Leiterin 5) , Didaktischer Leiter 5)<br />
Direktorstellvertreterin 6) , Direktorstellvertreter 6)<br />
Erste Fachleiterin beim Lan<strong>des</strong>institut für Schule, Erster Fachleiter beim Lan<strong>des</strong>institut<br />
für Schule<br />
Fachbereichsleiterin 3) , Fachbereichsleiter 3)<br />
Jahrgangsleiterin an einer Gesamtschule 3) – kw –, Jahrgangsleiter an einer Gesamtschule<br />
3) – kw –<br />
Jahrgangsleiterin an einem Gymnasium 3) , Jahrgangsleiter an einem Gymnasium 3)<br />
Jahrgangsleiterin an einer Oberschule 3) , Jahrgangsleiter an einer Oberschule 3)<br />
Kanzlerin der Hochschule Bremerhaven 7) , Kanzler der Hochschule Bremerhaven 7)<br />
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