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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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1. Unternehmensinformationen<br />

Die <strong>Hannover</strong> Rückversicherung AG („<strong>Hannover</strong> Rück AG“)<br />

und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der „<strong>Hannover</strong><br />

Rück-Konzern“ oder „<strong>Hannover</strong> Rück“) betreiben alle Sparten<br />

der Schaden- und Personen-Rückversicherung und unterhalten<br />

Rückversicherungsbeziehungen mit über 5.000 Versicherungsgesellschaften<br />

in rund 150 Ländern. Mit einem Bruttoprämienvolumen<br />

von rund 11,4 Mrd. EUR ist die <strong>Hannover</strong><br />

Rück eine der größten Rückversicherungsgruppen der Welt.<br />

Die Infrastruktur der <strong>Hannover</strong> Rück besteht aus über 100<br />

Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, Niederlassungen<br />

und <strong>Re</strong>präsentanzen weltweit mit insgesamt rund 2.200 Mitarbeitern.<br />

Das Deutschland-Geschäft der Gruppe wird von der<br />

Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG betrieben. Die<br />

<strong>Hannover</strong> Rück AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der<br />

Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 <strong>Hannover</strong>, Deutschland.<br />

Die <strong>Hannover</strong> Rück AG ist eine Tochtergesellschaft der Talanx<br />

AG, die wiederum zu 100 % dem HDI Haftpflichtverband der<br />

Deutschen Industrie V.a.G. (HDI) gehört.<br />

2. Aufstellungsgrundsätze<br />

Für die <strong>Hannover</strong> Rück AG und ihre Tochtergesellschaften ergibt<br />

sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

und -lageberichts aus § 290 HGB.<br />

Der vorliegende Konzernabschluss und -lagebericht der<br />

<strong>Hannover</strong> Rück wurde gemäß der EU-Verordnung (EG)<br />

Nr. 1606/2002 nach den International Financial <strong>Re</strong>porting<br />

Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.<br />

Wir haben ferner die nach § 315a Abs. 1 HGB ebenfalls<br />

anzuwendenden Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen<br />

der Satzung der <strong>Hannover</strong> Rück AG in der Fassung<br />

vom 9. August <strong>2010</strong> berücksichtigt.<br />

Alle zum 31. Dezember <strong>2010</strong> geltenden IFRS-Vorschriften sowie<br />

alle vom International Financial <strong>Re</strong>porting Interpretations<br />

Committee (IFRIC) verabschiedeten Interpretationen, deren<br />

Anwendung für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> bindend war, haben<br />

wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.<br />

Die aus IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures” und<br />

IFRS 4 „Insurance Contracts” resultierenden Angaben zum<br />

Management versicherungstechnischer und finanzieller Risiken<br />

sind im Risikobericht enthalten. Auf eine zusätzliche,<br />

inhaltsgleiche Darstellung im Anhang haben wir verzichtet.<br />

Seit dem Jahr 2002 werden die vom International Accounting<br />

Standards Board (IASB) erlassenen Standards als „International<br />

Financial <strong>Re</strong>porting Standards (IFRS)“ bezeichnet;<br />

die Vorschriften aus früheren Jahren tragen weiterhin den<br />

Namen „International Accounting Standards (IAS)“. In unseren<br />

Erläuterungen zitieren wir entsprechend; soweit sich die<br />

Erläuterungen nicht explizit auf einen bestimmten Standard<br />

beziehen, wird der Begriff IFRS gebraucht.<br />

Darüber hinaus wurden die vom Deutschen <strong>Re</strong>chnungslegungs<br />

Standards Committee (DRSC) verabschiedeten deutschen<br />

<strong>Re</strong>chnungslegungsstandards (DRS) beachtet, soweit<br />

sie den derzeit geltenden IFRS nicht entgegenstehen.<br />

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Entsprechenserklärung<br />

zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

ist abgegeben und den Aktionären, wie in der Erklärung des<br />

Vorstands zur Unternehmensführung beschrieben, dauerhaft<br />

auf der Internetseite der <strong>Hannover</strong> Rück zugänglich gemacht<br />

worden.<br />

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse<br />

wurden überwiegend auf den Stichtag 31. Dezember aufgestellt.<br />

Eine Erstellung von Zwischenabschlüssen für die Konzerngesellschaften<br />

mit abweichenden Stichtagen ist gemäß<br />

IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“<br />

nicht erforderlich, da deren Abschlussstichtage nicht mehr<br />

als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegen.<br />

Die Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle zwischen<br />

den abweichenden Abschlussstichtagen und dem Konzernabschlussstichtag<br />

wurden berücksichtigt.<br />

Die Abschlüsse aller Gesellschaften wurden nach konzerneinheitlichen<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß<br />

IFRS erstellt.<br />

Anhang<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

2. AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE ANHANG<br />

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