Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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1. Unternehmensinformationen<br />
Die <strong>Hannover</strong> Rückversicherung AG („<strong>Hannover</strong> Rück AG“)<br />
und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der „<strong>Hannover</strong><br />
Rück-Konzern“ oder „<strong>Hannover</strong> Rück“) betreiben alle Sparten<br />
der Schaden- und Personen-Rückversicherung und unterhalten<br />
Rückversicherungsbeziehungen mit über 5.000 Versicherungsgesellschaften<br />
in rund 150 Ländern. Mit einem Bruttoprämienvolumen<br />
von rund 11,4 Mrd. EUR ist die <strong>Hannover</strong><br />
Rück eine der größten Rückversicherungsgruppen der Welt.<br />
Die Infrastruktur der <strong>Hannover</strong> Rück besteht aus über 100<br />
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, Niederlassungen<br />
und <strong>Re</strong>präsentanzen weltweit mit insgesamt rund 2.200 Mitarbeitern.<br />
Das Deutschland-Geschäft der Gruppe wird von der<br />
Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG betrieben. Die<br />
<strong>Hannover</strong> Rück AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der<br />
Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 <strong>Hannover</strong>, Deutschland.<br />
Die <strong>Hannover</strong> Rück AG ist eine Tochtergesellschaft der Talanx<br />
AG, die wiederum zu 100 % dem HDI Haftpflichtverband der<br />
Deutschen Industrie V.a.G. (HDI) gehört.<br />
2. Aufstellungsgrundsätze<br />
Für die <strong>Hannover</strong> Rück AG und ihre Tochtergesellschaften ergibt<br />
sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
und -lageberichts aus § 290 HGB.<br />
Der vorliegende Konzernabschluss und -lagebericht der<br />
<strong>Hannover</strong> Rück wurde gemäß der EU-Verordnung (EG)<br />
Nr. 1606/2002 nach den International Financial <strong>Re</strong>porting<br />
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.<br />
Wir haben ferner die nach § 315a Abs. 1 HGB ebenfalls<br />
anzuwendenden Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen<br />
der Satzung der <strong>Hannover</strong> Rück AG in der Fassung<br />
vom 9. August <strong>2010</strong> berücksichtigt.<br />
Alle zum 31. Dezember <strong>2010</strong> geltenden IFRS-Vorschriften sowie<br />
alle vom International Financial <strong>Re</strong>porting Interpretations<br />
Committee (IFRIC) verabschiedeten Interpretationen, deren<br />
Anwendung für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> bindend war, haben<br />
wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.<br />
Die aus IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures” und<br />
IFRS 4 „Insurance Contracts” resultierenden Angaben zum<br />
Management versicherungstechnischer und finanzieller Risiken<br />
sind im Risikobericht enthalten. Auf eine zusätzliche,<br />
inhaltsgleiche Darstellung im Anhang haben wir verzichtet.<br />
Seit dem Jahr 2002 werden die vom International Accounting<br />
Standards Board (IASB) erlassenen Standards als „International<br />
Financial <strong>Re</strong>porting Standards (IFRS)“ bezeichnet;<br />
die Vorschriften aus früheren Jahren tragen weiterhin den<br />
Namen „International Accounting Standards (IAS)“. In unseren<br />
Erläuterungen zitieren wir entsprechend; soweit sich die<br />
Erläuterungen nicht explizit auf einen bestimmten Standard<br />
beziehen, wird der Begriff IFRS gebraucht.<br />
Darüber hinaus wurden die vom Deutschen <strong>Re</strong>chnungslegungs<br />
Standards Committee (DRSC) verabschiedeten deutschen<br />
<strong>Re</strong>chnungslegungsstandards (DRS) beachtet, soweit<br />
sie den derzeit geltenden IFRS nicht entgegenstehen.<br />
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Entsprechenserklärung<br />
zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
ist abgegeben und den Aktionären, wie in der Erklärung des<br />
Vorstands zur Unternehmensführung beschrieben, dauerhaft<br />
auf der Internetseite der <strong>Hannover</strong> Rück zugänglich gemacht<br />
worden.<br />
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse<br />
wurden überwiegend auf den Stichtag 31. Dezember aufgestellt.<br />
Eine Erstellung von Zwischenabschlüssen für die Konzerngesellschaften<br />
mit abweichenden Stichtagen ist gemäß<br />
IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“<br />
nicht erforderlich, da deren Abschlussstichtage nicht mehr<br />
als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegen.<br />
Die Auswirkungen bedeutender Geschäftsvorfälle zwischen<br />
den abweichenden Abschlussstichtagen und dem Konzernabschlussstichtag<br />
wurden berücksichtigt.<br />
Die Abschlüsse aller Gesellschaften wurden nach konzerneinheitlichen<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß<br />
IFRS erstellt.<br />
Anhang<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
2. AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE ANHANG<br />
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