Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In der Hauptversammlung der <strong>Hannover</strong> Rückversicherung<br />
AG am 12. Mai 2006 wurde mit einer Stimmrechtsmehrheit in<br />
Höhe von 85,5 % beschlossen, bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong><br />
von der im Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen<br />
(VorstOG) enthaltenen Option Gebrauch zu machen,<br />
die Vorstandsbezüge nicht namentlich individualisiert anzugeben.<br />
Altersvorsorge<br />
Die Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder mit der <strong>Hannover</strong><br />
Rückversicherung AG und einem Vertragsdatum vor 2009<br />
beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als<br />
Prozentsatz der festen jährlichen Bezüge errechnet („Defined<br />
Benefit“). Je nach Vertragsdatum ist das Zielruhegeld max.<br />
50 % oder 65 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs<br />
mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Für Verträge<br />
ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten<br />
System („Defined Contribution“) beruhen. Der jährliche<br />
Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe von<br />
25 % des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche<br />
Bezüge zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres) von der Gesellschaft<br />
geleistet. In beiden Vertragsvarianten („Defined Benefit“ und<br />
„Defined Contribution“) werden unter bestimmten Voraussetzungen<br />
anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs<br />
anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit<br />
oder Beendigung des Dienstvertrages vor dem<br />
65. Lebensjahr, Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen oder<br />
vorerdienter Ruhegehaltszahlungen).<br />
Im Berichtsjahr bestanden acht (fünf) Einzelzusagen an die<br />
aktiven Vorstandsmitglieder. Der Pensionsrückstellung wurden<br />
im Berichtsjahr 2,9 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR) zugeführt.<br />
Der Stand der Rückstellung zum 31. Dezember <strong>2010</strong> beträgt<br />
11,3 Mio. EUR (8,4 Mio. EUR). Weiterhin wurden Beiträge<br />
in eine Pensionskasse in Höhe von 0,06 Mio. EUR (0,05 Mio.<br />
EUR) geleistet.<br />
Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und<br />
deren Hinterbliebene, für die dreizehn (dreizehn) Pensionsverpflichtungen<br />
bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf<br />
1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 15,5 Mio.<br />
EUR (13,8 Mio. EUR) zurückgestellt.<br />
Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder<br />
Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten<br />
die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist<br />
gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch<br />
der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben<br />
führen. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um<br />
Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien,<br />
sind diese im <strong>Geschäftsbericht</strong> der <strong>Hannover</strong><br />
Rückversicherung AG aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate<br />
in Konzerngesellschaften werden bei der Berechnung<br />
der variablen Tantieme abgezogen und sind in der Übersicht<br />
gesondert dargestellt.<br />
Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung ab 2011<br />
Das Vorstandsvergütungsmodell der <strong>Hannover</strong> Rück wurde<br />
im Zuge der regulatorischen Entwicklung erneut überarbeitet.<br />
Durch die Überarbeitung unter Einbeziehung eines unabhängigen<br />
Beratungsunternehmens mit Expertise auf dem<br />
Gebiet der Vergütungssysteme wird sichergestellt, dass die<br />
Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable<br />
Vergütung den regulatorischen Anforderungen – insbesondere<br />
den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der<br />
Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich<br />
(VersVergV) – entsprechen sowie marktgerecht und<br />
wettbewerbsfähig sind.<br />
Das überarbeitete Vorstandsvergütungsmodell kommt ab dem<br />
1. Januar 2011 zum Tragen und beinhaltet insbesondere folgende<br />
Neuerungen:<br />
• Bemessung der Ergebnistantieme auf dem <strong>Re</strong>turn on Equity<br />
(RoE) der <strong>Hannover</strong> Rück (anstelle der bisherigen Bemessung<br />
basierend auf EBIT bzw. EPS) unter Berücksichtigung<br />
der Kapitalkosten,<br />
• explizite Berücksichtigung der Geschäftsfeldentwicklung in<br />
der Performancetantieme in Form der Geschäftsfeld-IVCs<br />
(Intrinsic Value Creation = ein Instrument der wertorientierten<br />
Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung<br />
langfristiger Ziele gemessen wird),<br />
• Integration einer Bonusbank zur teilweisen Auszahlungsverzögerung<br />
über drei Jahre,<br />
• Ausgabe von virtuellen <strong>Hannover</strong> Rück-Share-Awards als<br />
Beteiligungskomponente mit Verzögerung der Auszahlung<br />
um vier Jahre (anstelle des bisher verwendeten Aktienoptionsplans).<br />
In den folgenden Tabellen geben wir einen Überblick über die<br />
ab dem 1. Januar 2011 geltende Struktur der Vorstandsvergütung,<br />
die der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. November<br />
<strong>2010</strong> auf Vorschlag des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten<br />
beschlossen hat:<br />
Lagebericht<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
UNTERNEHMENSFÜHRUNG LAGEBERICHT<br />
89