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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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In der Hauptversammlung der <strong>Hannover</strong> Rückversicherung<br />

AG am 12. Mai 2006 wurde mit einer Stimmrechtsmehrheit in<br />

Höhe von 85,5 % beschlossen, bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong><br />

von der im Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen<br />

(VorstOG) enthaltenen Option Gebrauch zu machen,<br />

die Vorstandsbezüge nicht namentlich individualisiert anzugeben.<br />

Altersvorsorge<br />

Die Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder mit der <strong>Hannover</strong><br />

Rückversicherung AG und einem Vertragsdatum vor 2009<br />

beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als<br />

Prozentsatz der festen jährlichen Bezüge errechnet („Defined<br />

Benefit“). Je nach Vertragsdatum ist das Zielruhegeld max.<br />

50 % oder 65 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs<br />

mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Für Verträge<br />

ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten<br />

System („Defined Contribution“) beruhen. Der jährliche<br />

Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe von<br />

25 % des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche<br />

Bezüge zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres) von der Gesellschaft<br />

geleistet. In beiden Vertragsvarianten („Defined Benefit“ und<br />

„Defined Contribution“) werden unter bestimmten Voraussetzungen<br />

anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs<br />

anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit<br />

oder Beendigung des Dienstvertrages vor dem<br />

65. Lebensjahr, Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen oder<br />

vorerdienter Ruhegehaltszahlungen).<br />

Im Berichtsjahr bestanden acht (fünf) Einzelzusagen an die<br />

aktiven Vorstandsmitglieder. Der Pensionsrückstellung wurden<br />

im Berichtsjahr 2,9 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR) zugeführt.<br />

Der Stand der Rückstellung zum 31. Dezember <strong>2010</strong> beträgt<br />

11,3 Mio. EUR (8,4 Mio. EUR). Weiterhin wurden Beiträge<br />

in eine Pensionskasse in Höhe von 0,06 Mio. EUR (0,05 Mio.<br />

EUR) geleistet.<br />

Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und<br />

deren Hinterbliebene, für die dreizehn (dreizehn) Pensionsverpflichtungen<br />

bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf<br />

1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 15,5 Mio.<br />

EUR (13,8 Mio. EUR) zurückgestellt.<br />

Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder<br />

Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten<br />

die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist<br />

gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch<br />

der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben<br />

führen. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um<br />

Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien,<br />

sind diese im <strong>Geschäftsbericht</strong> der <strong>Hannover</strong><br />

Rückversicherung AG aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate<br />

in Konzerngesellschaften werden bei der Berechnung<br />

der variablen Tantieme abgezogen und sind in der Übersicht<br />

gesondert dargestellt.<br />

Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung ab 2011<br />

Das Vorstandsvergütungsmodell der <strong>Hannover</strong> Rück wurde<br />

im Zuge der regulatorischen Entwicklung erneut überarbeitet.<br />

Durch die Überarbeitung unter Einbeziehung eines unabhängigen<br />

Beratungsunternehmens mit Expertise auf dem<br />

Gebiet der Vergütungssysteme wird sichergestellt, dass die<br />

Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable<br />

Vergütung den regulatorischen Anforderungen – insbesondere<br />

den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der<br />

Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich<br />

(VersVergV) – entsprechen sowie marktgerecht und<br />

wettbewerbsfähig sind.<br />

Das überarbeitete Vorstandsvergütungsmodell kommt ab dem<br />

1. Januar 2011 zum Tragen und beinhaltet insbesondere folgende<br />

Neuerungen:<br />

• Bemessung der Ergebnistantieme auf dem <strong>Re</strong>turn on Equity<br />

(RoE) der <strong>Hannover</strong> Rück (anstelle der bisherigen Bemessung<br />

basierend auf EBIT bzw. EPS) unter Berücksichtigung<br />

der Kapitalkosten,<br />

• explizite Berücksichtigung der Geschäftsfeldentwicklung in<br />

der Performancetantieme in Form der Geschäftsfeld-IVCs<br />

(Intrinsic Value Creation = ein Instrument der wertorientierten<br />

Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung<br />

langfristiger Ziele gemessen wird),<br />

• Integration einer Bonusbank zur teilweisen Auszahlungsverzögerung<br />

über drei Jahre,<br />

• Ausgabe von virtuellen <strong>Hannover</strong> Rück-Share-Awards als<br />

Beteiligungskomponente mit Verzögerung der Auszahlung<br />

um vier Jahre (anstelle des bisher verwendeten Aktienoptionsplans).<br />

In den folgenden Tabellen geben wir einen Überblick über die<br />

ab dem 1. Januar 2011 geltende Struktur der Vorstandsvergütung,<br />

die der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. November<br />

<strong>2010</strong> auf Vorschlag des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten<br />

beschlossen hat:<br />

Lagebericht<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

UNTERNEHMENSFÜHRUNG LAGEBERICHT<br />

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