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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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Es wird angestrebt, dass mindestens zwei Mitglieder Frauen<br />

sind. Personen, die der Hauptversammlung als Kandidaten zur<br />

Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, dürfen zum<br />

Zeitpunkt der Wahl noch nicht ihr 72. Lebensjahr überschritten<br />

haben. Bei den Wahlvorschlägen soll auf die internationale<br />

Tätigkeit des Unternehmens sowie auf Vielfalt geachtet<br />

werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet seinerseits darauf,<br />

dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend<br />

Zeit zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat tagt mindestens<br />

zweimal im Kalenderhalbjahr. Falls ein Aufsichtsratsmitglied<br />

in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen<br />

des Aufsichtsrats teilgenommen hat, wird dies im Bericht<br />

des Aufsichtsrats vermerkt. Dem Aufsichtsrat dürfen nicht<br />

mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft<br />

angehören.<br />

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten die in ihrem Kompetenzbereich<br />

liegenden Entscheidungen des Aufsichtsrats<br />

vor und entscheiden anstelle des Aufsichtsrats in dem durch<br />

die jeweilige Geschäftsordnung für den Ausschuss festgelegten<br />

Kompetenzrahmen.<br />

Der Finanz- und Prüfungsausschuss (FPA) überwacht den<br />

<strong>Re</strong>chnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des internen<br />

Kontrollsystems, des Risikomanagement- und des internen<br />

<strong>Re</strong>visionssystems. Er bearbeitet ferner Fragen der Compliance<br />

und des Informationssystems für den Aufsichtsrat und erörtert<br />

die Zwischenberichte sowie die Halbjahresfinanzberichte vor<br />

deren Veröffentlichung. Er bereitet die Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlags<br />

sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts<br />

durch den Aufsichtsrat vor. Hierbei lässt sich der FPA<br />

ausführlich über die Sichtweise des Wirtschaftsprüfers zur<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informieren sowie sich<br />

die Auswirkungen eventuell geänderter Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsfragen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

und bestehende Alternativen erläutern. Darüber hinaus<br />

bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats<br />

zur Beauftragung des Abschlussprüfers vor. Er befasst sich<br />

mit Fragestellungen der erforderlichen Unabhängigkeit des<br />

Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den<br />

Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten<br />

und der Honorarvereinbarung.<br />

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen<br />

für den Aufsichtsrat vor und beschließt<br />

anstelle des Aufsichtsrats über Inhalt, Abschluss, Änderung<br />

und Beendigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des<br />

Vorstands mit Ausnahme der vergütungsrelevanten Inhalte<br />

sowie Beschlüsse zu ihrer Durchführung. Er ist zuständig für<br />

die Gewährung von Darlehen an den in § 89 Abs. 1, 115 AktG<br />

genannten und gem. § 89 Abs. 3 AktG gleichgestellten Personenkreis<br />

sowie für die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern<br />

nach § 114 AktG. Er nimmt anstelle des<br />

Aufsichtsrats die Befugnisse aus § 112 AktG wahr und sorgt<br />

gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung.<br />

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat<br />

für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung geeignete<br />

Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.<br />

Weitere Einzelheiten über die Aktivitäten der Aufsichtsratsausschüsse<br />

entnehmen Sie bitte den Darstellungen im Bericht<br />

des Aufsichtsrats ab Seite 192.<br />

Die Angaben zu folgenden Punkten sind im Vergütungsbericht<br />

aufgeführt:<br />

• Vergütungsbericht für den Vorstand und individualisierter<br />

Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß<br />

Ziffern 4.2.5 und 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex,<br />

• Wertpapiertransaktionen gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate<br />

Governance Kodex,<br />

• Anteilsbesitz gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex.<br />

Informationen zur aktienorientierten Vergütung gemäß Ziffer<br />

7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie im<br />

Kapitel 7.3 „Aktienorientierte Vergütung“ des Anhangs sowie<br />

die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht.<br />

Vergütungsbericht<br />

Im Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen,<br />

die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der <strong>Hannover</strong><br />

Rückversicherung AG angewendet werden, und erläutern<br />

die Höhe der Vorstandseinkommen im Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong> aus der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder für die <strong>Hannover</strong><br />

Rückversicherung AG und mit ihr verbundene Unternehmen.<br />

Ferner beschreiben wir die Grundsätze und die Höhe der Vergütung<br />

des Aufsichtsrats aus seiner Tätigkeit für die <strong>Hannover</strong><br />

Rückversicherung AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen.<br />

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen<br />

des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet<br />

Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Angaben<br />

über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen<br />

Lagebericht<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

UNTERNEHMENSFÜHRUNG LAGEBERICHT<br />

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