Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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Es wird angestrebt, dass mindestens zwei Mitglieder Frauen<br />
sind. Personen, die der Hauptversammlung als Kandidaten zur<br />
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, dürfen zum<br />
Zeitpunkt der Wahl noch nicht ihr 72. Lebensjahr überschritten<br />
haben. Bei den Wahlvorschlägen soll auf die internationale<br />
Tätigkeit des Unternehmens sowie auf Vielfalt geachtet<br />
werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet seinerseits darauf,<br />
dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend<br />
Zeit zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat tagt mindestens<br />
zweimal im Kalenderhalbjahr. Falls ein Aufsichtsratsmitglied<br />
in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen<br />
des Aufsichtsrats teilgenommen hat, wird dies im Bericht<br />
des Aufsichtsrats vermerkt. Dem Aufsichtsrat dürfen nicht<br />
mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft<br />
angehören.<br />
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten die in ihrem Kompetenzbereich<br />
liegenden Entscheidungen des Aufsichtsrats<br />
vor und entscheiden anstelle des Aufsichtsrats in dem durch<br />
die jeweilige Geschäftsordnung für den Ausschuss festgelegten<br />
Kompetenzrahmen.<br />
Der Finanz- und Prüfungsausschuss (FPA) überwacht den<br />
<strong>Re</strong>chnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des internen<br />
Kontrollsystems, des Risikomanagement- und des internen<br />
<strong>Re</strong>visionssystems. Er bearbeitet ferner Fragen der Compliance<br />
und des Informationssystems für den Aufsichtsrat und erörtert<br />
die Zwischenberichte sowie die Halbjahresfinanzberichte vor<br />
deren Veröffentlichung. Er bereitet die Prüfung des Jahresabschlusses,<br />
des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlags<br />
sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts<br />
durch den Aufsichtsrat vor. Hierbei lässt sich der FPA<br />
ausführlich über die Sichtweise des Wirtschaftsprüfers zur<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informieren sowie sich<br />
die Auswirkungen eventuell geänderter Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsfragen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
und bestehende Alternativen erläutern. Darüber hinaus<br />
bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats<br />
zur Beauftragung des Abschlussprüfers vor. Er befasst sich<br />
mit Fragestellungen der erforderlichen Unabhängigkeit des<br />
Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den<br />
Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten<br />
und der Honorarvereinbarung.<br />
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen<br />
für den Aufsichtsrat vor und beschließt<br />
anstelle des Aufsichtsrats über Inhalt, Abschluss, Änderung<br />
und Beendigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des<br />
Vorstands mit Ausnahme der vergütungsrelevanten Inhalte<br />
sowie Beschlüsse zu ihrer Durchführung. Er ist zuständig für<br />
die Gewährung von Darlehen an den in § 89 Abs. 1, 115 AktG<br />
genannten und gem. § 89 Abs. 3 AktG gleichgestellten Personenkreis<br />
sowie für die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern<br />
nach § 114 AktG. Er nimmt anstelle des<br />
Aufsichtsrats die Befugnisse aus § 112 AktG wahr und sorgt<br />
gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung.<br />
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat<br />
für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung geeignete<br />
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.<br />
Weitere Einzelheiten über die Aktivitäten der Aufsichtsratsausschüsse<br />
entnehmen Sie bitte den Darstellungen im Bericht<br />
des Aufsichtsrats ab Seite 192.<br />
Die Angaben zu folgenden Punkten sind im Vergütungsbericht<br />
aufgeführt:<br />
• Vergütungsbericht für den Vorstand und individualisierter<br />
Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß<br />
Ziffern 4.2.5 und 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance<br />
Kodex,<br />
• Wertpapiertransaktionen gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate<br />
Governance Kodex,<br />
• Anteilsbesitz gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex.<br />
Informationen zur aktienorientierten Vergütung gemäß Ziffer<br />
7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie im<br />
Kapitel 7.3 „Aktienorientierte Vergütung“ des Anhangs sowie<br />
die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht.<br />
Vergütungsbericht<br />
Im Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen,<br />
die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der <strong>Hannover</strong><br />
Rückversicherung AG angewendet werden, und erläutern<br />
die Höhe der Vorstandseinkommen im Geschäftsjahr<br />
<strong>2010</strong> aus der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder für die <strong>Hannover</strong><br />
Rückversicherung AG und mit ihr verbundene Unternehmen.<br />
Ferner beschreiben wir die Grundsätze und die Höhe der Vergütung<br />
des Aufsichtsrats aus seiner Tätigkeit für die <strong>Hannover</strong><br />
Rückversicherung AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen.<br />
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen<br />
des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet<br />
Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Angaben<br />
über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen<br />
Lagebericht<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
UNTERNEHMENSFÜHRUNG LAGEBERICHT<br />
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