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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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Anteile anderer Gesellschafter sind die Anteile am Eigenkapital<br />

verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen<br />

des Konzerns gehalten werden. Nach IAS 1 „Presentation<br />

of Financial Statements“ wird der Ausgleichsposten für die<br />

Anteile anderer Gesellschafter innerhalb des Konzerneigenkapitals<br />

gesondert dargestellt. Der Anteil des anderen Gesellschaftern<br />

zustehenden Ergebnisses wird im Anschluss an das<br />

Jahresergebnis gesondert als Gewinnverwendung („davon“-<br />

Vermerk) ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen<br />

um Anteile anderer Gesellschafter an der E+S Rück AG.<br />

Angaben zu Finanzinstrumenten: IFRS 7 „Financial Instruments:<br />

Disclosures“ erfordert weiterführende Angaben<br />

geordnet nach Klassen von Finanzinstrumenten. Dabei orientiert<br />

sich der Begriff „Klasse“ an der Einteilung der Finanzinstrumente<br />

anhand ihrer Risikocharakteristika. Hierbei ist<br />

mindestens eine Unterscheidung anhand der Bewertung zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden<br />

Zeitwert gefordert. Eine erweiterte oder abweichende Unterscheidung<br />

sollte sich jedoch an der Zielsetzung der jeweiligen<br />

Anhangangaben orientieren. Im Gegensatz dazu wird<br />

der Begriff „Kategorie” im Sinne der in IAS 39 „Financial Instruments:<br />

<strong>Re</strong>cognition and Measurement“ definierten Bewertungskategorien<br />

(Dauerbestand, Darlehen und Forderungen,<br />

dispositiver Bestand und die ergebniswirksam zum Zeitwert<br />

bewerteten Finanzinstrumente mit den Unterkategorien Handelsbestand<br />

und designierte Finanzinstrumente) verwendet.<br />

Grundsätzlich werden die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten<br />

gebildet:<br />

• Festverzinsliche Wertpapiere<br />

• Aktien, Aktienfonds und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

• Sonstige Finanzinstrumente – ergebniswirksam zum<br />

Zeitwert bewertet<br />

• Übrige Kapitalanlagen<br />

• Kurzfristige Kapitalanlagen<br />

• Depotforderungen<br />

• Abrechnungsforderungen<br />

• Sonstige Forderungen<br />

• Depotverbindlichkeiten<br />

• Andere Verbindlichkeiten<br />

• Darlehen<br />

• Nachrangige Anleihen<br />

• Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Die Klassenbildung ist jedoch nicht allein für die Art und<br />

Struktur der jeweiligen Anhangangabe ausschlaggebend.<br />

Vielmehr werden die Angaben unter Zugrundelegung des<br />

Geschäftsmodells der Rückversicherung auf Basis der im Geschäftsjahr<br />

vorliegenden Sachverhalte und unter Berücksichtigung<br />

des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen.<br />

Währungsumrechnung: Abschlüsse von Tochterunternehmen<br />

des Konzerns wurden in den jeweiligen Währungen entsprechend<br />

dem ökonomischen Umfeld, in dem das Tochterunternehmen<br />

hauptsächlich operiert, aufgestellt. Diese Währungen<br />

werden als funktionale Währungen bezeichnet. Der Euro ist<br />

die Berichtswährung, in der der konsolidierte Konzernabschluss<br />

aufgestellt wird.<br />

Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen von<br />

Konzerngesellschaften werden grundsätzlich zum Transaktionskurs<br />

in die funktionale Währung umgerechnet. Die<br />

Bilanzierung der aus der Umrechnung resultierenden Währungskursgewinne<br />

bzw. -verluste gemäß IAS 21 „The Effects<br />

of Changes in Foreign Exchange Rates“ richtet sich nach<br />

dem Charakter der jeweils zugrunde liegenden Bilanzposition.<br />

Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus der Umrechnung<br />

von monetären Aktiva und Passiva werden direkt in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Währungsumrechnungsdifferenzen<br />

aus der Umrechnung von nichtmonetären<br />

Aktiva, die zum Marktwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

bewertet sind, werden mit diesen als Gewinn oder<br />

Verlust aus Marktwertänderungen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne<br />

oder Verluste aus nichtmonetären Posten, wie<br />

Aktien, die als dispositiver Bestand ausgewiesen werden,<br />

werden zunächst erfolgsneutral in einem separaten Posten<br />

des Eigenkapitals ausgewiesen und erst mit ihrer Abwicklung<br />

ergebniswirksam realisiert.<br />

Die in Landeswährung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

dieser Einzelgesellschaften werden zu Durchschnittskursen<br />

in Euro umgerechnet und in den Konzernabschluss<br />

übernommen. Die Umrechnung der Fremdwährungspositionen<br />

in den Bilanzposten der Einzelgesellschaften sowie die<br />

Übernahme dieser Posten in den Konzernabschluss erfolgt<br />

zu den Devisenmittelkursen des Bilanzstichtags. Nach IAS 21<br />

„The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ müssen<br />

im Konzernabschluss Differenzen aus der Währungsumrechnung<br />

von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften<br />

als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen werden.<br />

Währungskursumrechnungsdifferenzen, die aus langfristig<br />

gewährten Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen zwischen<br />

Konzerngesellschaften resultieren, sind ebenfalls erfolgsneutral<br />

in einer separaten Komponente des Eigenkapitals<br />

zu erfassen.<br />

Anhang<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ANHANG<br />

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