Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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Anteile anderer Gesellschafter sind die Anteile am Eigenkapital<br />
verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen<br />
des Konzerns gehalten werden. Nach IAS 1 „Presentation<br />
of Financial Statements“ wird der Ausgleichsposten für die<br />
Anteile anderer Gesellschafter innerhalb des Konzerneigenkapitals<br />
gesondert dargestellt. Der Anteil des anderen Gesellschaftern<br />
zustehenden Ergebnisses wird im Anschluss an das<br />
Jahresergebnis gesondert als Gewinnverwendung („davon“-<br />
Vermerk) ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen<br />
um Anteile anderer Gesellschafter an der E+S Rück AG.<br />
Angaben zu Finanzinstrumenten: IFRS 7 „Financial Instruments:<br />
Disclosures“ erfordert weiterführende Angaben<br />
geordnet nach Klassen von Finanzinstrumenten. Dabei orientiert<br />
sich der Begriff „Klasse“ an der Einteilung der Finanzinstrumente<br />
anhand ihrer Risikocharakteristika. Hierbei ist<br />
mindestens eine Unterscheidung anhand der Bewertung zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden<br />
Zeitwert gefordert. Eine erweiterte oder abweichende Unterscheidung<br />
sollte sich jedoch an der Zielsetzung der jeweiligen<br />
Anhangangaben orientieren. Im Gegensatz dazu wird<br />
der Begriff „Kategorie” im Sinne der in IAS 39 „Financial Instruments:<br />
<strong>Re</strong>cognition and Measurement“ definierten Bewertungskategorien<br />
(Dauerbestand, Darlehen und Forderungen,<br />
dispositiver Bestand und die ergebniswirksam zum Zeitwert<br />
bewerteten Finanzinstrumente mit den Unterkategorien Handelsbestand<br />
und designierte Finanzinstrumente) verwendet.<br />
Grundsätzlich werden die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten<br />
gebildet:<br />
• Festverzinsliche Wertpapiere<br />
• Aktien, Aktienfonds und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
• Sonstige Finanzinstrumente – ergebniswirksam zum<br />
Zeitwert bewertet<br />
• Übrige Kapitalanlagen<br />
• Kurzfristige Kapitalanlagen<br />
• Depotforderungen<br />
• Abrechnungsforderungen<br />
• Sonstige Forderungen<br />
• Depotverbindlichkeiten<br />
• Andere Verbindlichkeiten<br />
• Darlehen<br />
• Nachrangige Anleihen<br />
• Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Die Klassenbildung ist jedoch nicht allein für die Art und<br />
Struktur der jeweiligen Anhangangabe ausschlaggebend.<br />
Vielmehr werden die Angaben unter Zugrundelegung des<br />
Geschäftsmodells der Rückversicherung auf Basis der im Geschäftsjahr<br />
vorliegenden Sachverhalte und unter Berücksichtigung<br />
des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen.<br />
Währungsumrechnung: Abschlüsse von Tochterunternehmen<br />
des Konzerns wurden in den jeweiligen Währungen entsprechend<br />
dem ökonomischen Umfeld, in dem das Tochterunternehmen<br />
hauptsächlich operiert, aufgestellt. Diese Währungen<br />
werden als funktionale Währungen bezeichnet. Der Euro ist<br />
die Berichtswährung, in der der konsolidierte Konzernabschluss<br />
aufgestellt wird.<br />
Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen von<br />
Konzerngesellschaften werden grundsätzlich zum Transaktionskurs<br />
in die funktionale Währung umgerechnet. Die<br />
Bilanzierung der aus der Umrechnung resultierenden Währungskursgewinne<br />
bzw. -verluste gemäß IAS 21 „The Effects<br />
of Changes in Foreign Exchange Rates“ richtet sich nach<br />
dem Charakter der jeweils zugrunde liegenden Bilanzposition.<br />
Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus der Umrechnung<br />
von monetären Aktiva und Passiva werden direkt in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Währungsumrechnungsdifferenzen<br />
aus der Umrechnung von nichtmonetären<br />
Aktiva, die zum Marktwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
bewertet sind, werden mit diesen als Gewinn oder<br />
Verlust aus Marktwertänderungen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne<br />
oder Verluste aus nichtmonetären Posten, wie<br />
Aktien, die als dispositiver Bestand ausgewiesen werden,<br />
werden zunächst erfolgsneutral in einem separaten Posten<br />
des Eigenkapitals ausgewiesen und erst mit ihrer Abwicklung<br />
ergebniswirksam realisiert.<br />
Die in Landeswährung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
dieser Einzelgesellschaften werden zu Durchschnittskursen<br />
in Euro umgerechnet und in den Konzernabschluss<br />
übernommen. Die Umrechnung der Fremdwährungspositionen<br />
in den Bilanzposten der Einzelgesellschaften sowie die<br />
Übernahme dieser Posten in den Konzernabschluss erfolgt<br />
zu den Devisenmittelkursen des Bilanzstichtags. Nach IAS 21<br />
„The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ müssen<br />
im Konzernabschluss Differenzen aus der Währungsumrechnung<br />
von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften<br />
als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen werden.<br />
Währungskursumrechnungsdifferenzen, die aus langfristig<br />
gewährten Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen zwischen<br />
Konzerngesellschaften resultieren, sind ebenfalls erfolgsneutral<br />
in einer separaten Komponente des Eigenkapitals<br />
zu erfassen.<br />
Anhang<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ANHANG<br />
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