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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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3.3 Segmentierung<br />

Die Segmentberichterstattung der <strong>Hannover</strong> Rück basiert neben<br />

IFRS 8 „Operating Segments” auch auf den Grundsätzen<br />

des Deutschen <strong>Re</strong>chnungslegungs-Standards Nr. 3 „Segmentberichterstattung“<br />

(DRS 3) des Deutschen Standardisierungsrats<br />

sowie den Anforderungen des DRS 3–20 „Segmentberichterstattung<br />

von Versicherungsunternehmen“.<br />

Die Segmentierung in Schaden-Rückversicherung und Personen-Rückversicherung<br />

und die dargestellten Segmentinformationen<br />

folgen der Systematik des internen Berichtswesens,<br />

anhand dessen der Gesamtvorstand regelmäßig die Leistung<br />

der Segmente beurteilt und über die Allokation von <strong>Re</strong>ssourcen<br />

zu den Segmenten entscheidet.<br />

Während des Geschäftsjahres kam es zu keinen wesentlichen<br />

Änderungen der Organisationsstruktur, die die Zusammensetzung<br />

der Segmente beeinflusst hätten. Da die zur Steuerung<br />

der Segmente herangezogenen Ergebnisgrößen der Systematik<br />

des Konzernabschlusses entsprechen, geben wir keine<br />

separate Überleitungsrechnung der Segmentergebnisse auf<br />

das Konzernergebnis an.<br />

3.4 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen<br />

Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen<br />

und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angaben zu<br />

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Stichtag und<br />

den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der<br />

Berichtsperiode beeinflussen. Wesentliche Sachverhalte, die<br />

von solchen Annahmen und Schätzungen betroffen sind, sind<br />

zum Beispiel die Werthaltigkeit bedingter Rückversicherungsverpflichtungen,<br />

die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten<br />

sowie Vermögenswerte und Verpflichtungen, die sich<br />

auf Leistungen an Arbeitnehmer beziehen. Die sich tatsächlich<br />

ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.<br />

Zur Bemessung der „Ultimate Liability“ werden im Bereich<br />

der Schaden-Rückversicherung für alle Sparten die erwarteten<br />

Endschadenquoten ermittelt, ausgehend von aktuariellen<br />

Verfahren, wie z. B. der Chain-Ladder-Methode. Bilanziert<br />

wird der bestmöglich geschätzte künftige Erfüllungsbetrag.<br />

Basierend auf statistischen Dreiecken von Originalmeldungen<br />

der Zedenten wird die Entwicklung bis zum voraussichtlichen<br />

Ende der Abwicklung projiziert. Dabei wird in der <strong>Re</strong>gel die<br />

Annahme unterstellt, dass sich die zukünftige Inflation der<br />

Schadenabwicklung analog dem Durchschnitt der in den Daten<br />

enthaltenen vergangenen Inflation entwickelt. Die jüngeren<br />

Zeichnungsjahre aktuarieller Projektionen unterliegen<br />

naturgemäß einer größeren Unsicherheit, die mit vielfältigen<br />

Zusatzinformationen über Raten- und Konditionsverbesserungen<br />

des gezeichneten Geschäftes sowie Schadentrends erheblich<br />

reduziert werden kann. Die sich als Differenz zwischen<br />

Endschäden und gemeldeten Schäden ergebenden Beträge<br />

werden als Spätschadenreserve für eingetretene, aber noch<br />

nicht bekannte oder gemeldete Schäden zurückgestellt.<br />

Auf Basis der Auswertung einer Vielzahl beobachtbarer Informationen<br />

können Schäden als große Einzelschadenereignisse<br />

klassifiziert werden. Die Bemessung von in diesem Zusammenhang<br />

bestehenden Verpflichtungen erfolgt im Rahmen<br />

eines gesonderten Prozesses, der im Wesentlichen auf einzelvertraglichen<br />

Schätzungen beruht.<br />

Für weitere Informationen, beispielsweise hinsichtlich der<br />

Modellierung von Naturkatastrophenszenarien und der<br />

Annahmen im Bereich der asbestbedingten Schäden und<br />

Umweltrisiken, verweisen wir auf unsere Ausführungen im<br />

Risikobericht auf Seite 62 ff. Ferner verweisen wir auf unsere<br />

Darstellungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden“ und Kapitel 5.7 „Versicherungstechnische<br />

Rückstellungen“.<br />

Auch im Bereich der Personen-Rückversicherung hängt die<br />

Ermittlung der <strong>Re</strong>serven und Vermögenswerte entscheidend<br />

von aktuariellen Projektionen des gedeckten Geschäfts ab. Je<br />

nach Art des gedeckten Geschäfts werden sogenannte Modellpunkte<br />

festgelegt. Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale<br />

beinhalten Alter, Geschlecht und Raucherstatus der versicherten<br />

Person, Tarif, Versicherungsdauer, Prämienzahldauer<br />

oder Versicherungshöhe. Für jeden Modellpunkt wird die Bestandsentwicklung<br />

simuliert; dabei sind die wesentlichen Eingabeparameter<br />

entweder vorbestimmt durch den Tarif (z. B.<br />

eingerechnete Kosten, Prämienhöhe, <strong>Re</strong>chnungszins) oder<br />

zu schätzen (z. B. Sterbe- oder Invaliditätswahrscheinlichkeiten,<br />

Stornowahrscheinlichkeiten). Diese Annahmen sind stark<br />

abhängig von länderspezifischen Parametern, Vertriebsweg,<br />

Qualität der Antragsprüfung und Schadenbearbeitung des<br />

Anhang<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

3.4 WESENTLICHE ERMESSensENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN ANHANG<br />

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