Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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3.3 Segmentierung<br />
Die Segmentberichterstattung der <strong>Hannover</strong> Rück basiert neben<br />
IFRS 8 „Operating Segments” auch auf den Grundsätzen<br />
des Deutschen <strong>Re</strong>chnungslegungs-Standards Nr. 3 „Segmentberichterstattung“<br />
(DRS 3) des Deutschen Standardisierungsrats<br />
sowie den Anforderungen des DRS 3–20 „Segmentberichterstattung<br />
von Versicherungsunternehmen“.<br />
Die Segmentierung in Schaden-Rückversicherung und Personen-Rückversicherung<br />
und die dargestellten Segmentinformationen<br />
folgen der Systematik des internen Berichtswesens,<br />
anhand dessen der Gesamtvorstand regelmäßig die Leistung<br />
der Segmente beurteilt und über die Allokation von <strong>Re</strong>ssourcen<br />
zu den Segmenten entscheidet.<br />
Während des Geschäftsjahres kam es zu keinen wesentlichen<br />
Änderungen der Organisationsstruktur, die die Zusammensetzung<br />
der Segmente beeinflusst hätten. Da die zur Steuerung<br />
der Segmente herangezogenen Ergebnisgrößen der Systematik<br />
des Konzernabschlusses entsprechen, geben wir keine<br />
separate Überleitungsrechnung der Segmentergebnisse auf<br />
das Konzernergebnis an.<br />
3.4 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen<br />
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen<br />
und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angaben zu<br />
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Stichtag und<br />
den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der<br />
Berichtsperiode beeinflussen. Wesentliche Sachverhalte, die<br />
von solchen Annahmen und Schätzungen betroffen sind, sind<br />
zum Beispiel die Werthaltigkeit bedingter Rückversicherungsverpflichtungen,<br />
die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten<br />
sowie Vermögenswerte und Verpflichtungen, die sich<br />
auf Leistungen an Arbeitnehmer beziehen. Die sich tatsächlich<br />
ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.<br />
Zur Bemessung der „Ultimate Liability“ werden im Bereich<br />
der Schaden-Rückversicherung für alle Sparten die erwarteten<br />
Endschadenquoten ermittelt, ausgehend von aktuariellen<br />
Verfahren, wie z. B. der Chain-Ladder-Methode. Bilanziert<br />
wird der bestmöglich geschätzte künftige Erfüllungsbetrag.<br />
Basierend auf statistischen Dreiecken von Originalmeldungen<br />
der Zedenten wird die Entwicklung bis zum voraussichtlichen<br />
Ende der Abwicklung projiziert. Dabei wird in der <strong>Re</strong>gel die<br />
Annahme unterstellt, dass sich die zukünftige Inflation der<br />
Schadenabwicklung analog dem Durchschnitt der in den Daten<br />
enthaltenen vergangenen Inflation entwickelt. Die jüngeren<br />
Zeichnungsjahre aktuarieller Projektionen unterliegen<br />
naturgemäß einer größeren Unsicherheit, die mit vielfältigen<br />
Zusatzinformationen über Raten- und Konditionsverbesserungen<br />
des gezeichneten Geschäftes sowie Schadentrends erheblich<br />
reduziert werden kann. Die sich als Differenz zwischen<br />
Endschäden und gemeldeten Schäden ergebenden Beträge<br />
werden als Spätschadenreserve für eingetretene, aber noch<br />
nicht bekannte oder gemeldete Schäden zurückgestellt.<br />
Auf Basis der Auswertung einer Vielzahl beobachtbarer Informationen<br />
können Schäden als große Einzelschadenereignisse<br />
klassifiziert werden. Die Bemessung von in diesem Zusammenhang<br />
bestehenden Verpflichtungen erfolgt im Rahmen<br />
eines gesonderten Prozesses, der im Wesentlichen auf einzelvertraglichen<br />
Schätzungen beruht.<br />
Für weitere Informationen, beispielsweise hinsichtlich der<br />
Modellierung von Naturkatastrophenszenarien und der<br />
Annahmen im Bereich der asbestbedingten Schäden und<br />
Umweltrisiken, verweisen wir auf unsere Ausführungen im<br />
Risikobericht auf Seite 62 ff. Ferner verweisen wir auf unsere<br />
Darstellungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden“ und Kapitel 5.7 „Versicherungstechnische<br />
Rückstellungen“.<br />
Auch im Bereich der Personen-Rückversicherung hängt die<br />
Ermittlung der <strong>Re</strong>serven und Vermögenswerte entscheidend<br />
von aktuariellen Projektionen des gedeckten Geschäfts ab. Je<br />
nach Art des gedeckten Geschäfts werden sogenannte Modellpunkte<br />
festgelegt. Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale<br />
beinhalten Alter, Geschlecht und Raucherstatus der versicherten<br />
Person, Tarif, Versicherungsdauer, Prämienzahldauer<br />
oder Versicherungshöhe. Für jeden Modellpunkt wird die Bestandsentwicklung<br />
simuliert; dabei sind die wesentlichen Eingabeparameter<br />
entweder vorbestimmt durch den Tarif (z. B.<br />
eingerechnete Kosten, Prämienhöhe, <strong>Re</strong>chnungszins) oder<br />
zu schätzen (z. B. Sterbe- oder Invaliditätswahrscheinlichkeiten,<br />
Stornowahrscheinlichkeiten). Diese Annahmen sind stark<br />
abhängig von länderspezifischen Parametern, Vertriebsweg,<br />
Qualität der Antragsprüfung und Schadenbearbeitung des<br />
Anhang<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
3.4 WESENTLICHE ERMESSensENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN ANHANG<br />
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