Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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Segmentberichterstattung: Darstellung von Vermögens- und<br />
Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien,<br />
wie Geschäftsbereichen und <strong>Re</strong>gionen.<br />
Selbstbehalt: Der Teil der übernommenen Risiken, den der<br />
(Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto<br />
ausweist. (Selbstbehaltsquote: prozentualer Anteil des Selbstbehalts<br />
an der gebuchten Bruttoprämie).<br />
Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit: Wertpapiere,<br />
die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit<br />
gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand: Wertpapiere, die ausschließlich<br />
für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden.<br />
Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.<br />
Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar: Wertpapiere<br />
ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand;<br />
diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit<br />
dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen<br />
berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
Spätschadenrückstellung (auch: IBNR – incurred but not reported):<br />
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht<br />
gemeldete Schäden.<br />
Special Purpose Entity (SPE): Nicht an eine bestimmte <strong>Re</strong>chtsform<br />
gebundene rechtliche Struktur mit spezifischen Merkmalen,<br />
deren Zweck in der Ausführung definierter Aktivitäten<br />
bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht.<br />
Spread-Loss-Vertrag: Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer,<br />
der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten<br />
Bestandes abdeckt.<br />
Statement of Financial Accounting Standards, SFAS (auch: Financial<br />
Accounting Standards, FAS): Die vom Financial Accounting<br />
Standards Board herausgegebenen Standards zur<br />
<strong>Re</strong>chnungslegung und zum Berichtswesen, seit dem 15. September<br />
2009 ersetzt durch FASB ASC.<br />
Streubesitz (auch: Free Float): Der Streubesitz bezeichnet den<br />
Teil des Aktienkapitals, der von Aktionären mit einem geringen<br />
Aktienanteil gehalten wird.<br />
Strukturierte Produkte: Rückversicherung mit einem begrenzten<br />
Gewinn- und Verlustpotenzial. In erster Linie wird der<br />
Risikoausgleich über die Zeit angestrebt. Dieser wirkt bilanzstabilisierend<br />
für die Zedenten.<br />
Summenexzedentenrückversicherung: Form der proportionalen<br />
Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen<br />
Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten<br />
festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt<br />
der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er<br />
pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden<br />
Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen<br />
getragen. Die Anteile des Rückversicherers<br />
variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des<br />
Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten<br />
Vertrags. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers<br />
auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.<br />
Surplus-<strong>Re</strong>lief-Vertrag: Ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer<br />
ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um<br />
dessen haftendes Kapital zu entlasten.<br />
Survival Ratio: Sie spiegelt das Verhältnis von Schadenreserven<br />
zu bezahlten Schäden eines Vertrages oder mehrerer Verträge<br />
in einem Bilanzjahr wider.<br />
Thesaurierung: Nichtausschüttung der Gewinne einer Unternehmung,<br />
mit der Folge einer gegenüber ausgeschütteten<br />
Gewinnen unterschiedlichen steuerlichen Behandlung.<br />
Underwriting: Die Prüfung und Einschätzung von (Rück-)<br />
Versicherungsrisiken zur Festsetzung einer angemessenen<br />
Prämie für das jeweilige Risiko. Der Zweck des Underwritings<br />
besteht darin, das Versicherungsrisiko so zu streuen, dass es<br />
einerseits für den (Rück-)Versicherten recht und billig, andererseits<br />
für den (Rück-)Versicherer profitabel ist.<br />
US GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles):<br />
International anerkannte US-<strong>Re</strong>chnungslegungsvorschriften.<br />
Nicht alle Vorschriften, die in ihrer Summe die US<br />
GAAP darstellen, sind kodifiziert. Es zählen dazu neben den<br />
verbindlichen <strong>Re</strong>gelungen der FASB ASC z. B. auch übliche<br />
Bilanzierungspraktiken einzelner Branchen.<br />
Variable Interest Entity: Nicht an eine bestimmte <strong>Re</strong>chtsform<br />
gebundene Gesellschaft, für die das herkömmliche Konsolidierungskonzept<br />
basierend auf Stimmrechten nicht ausreicht,<br />
um zu bestimmen, wer die Kontrolle ausübt, bzw. in der die<br />
Eigenkapitalgeber an den ökonomischen Risiken und Erfolgen<br />
nicht beteiligt sind. Die Definition ist weiter gefasst als der<br />
ursprünglich verwendete Begriff Special Purpose Entity<br />
(SPE).<br />
Verbriefungsinstrumente: Innovative Instrumente zur Übertragung<br />
von Rückversicherungsgeschäft in die Kapitalmärkte<br />
mit dem Ziel einer <strong>Re</strong>finanzierung oder Platzierung von Versicherungsrisiken.<br />
Weitere Informationen<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
Glossar<br />
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