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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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Zedenten, Rückversicherungsform und anderen Rahmenbedingungen<br />

des Rückversicherungsvertrags. Aus der Überlagerung<br />

vieler Modellpunkte entsteht eine Projektion; dabei gehen<br />

u. a. Annahmen über die Bestandszusammensetzung und<br />

den unterjährigen Beginn der gedeckten Policen ein. Die Annahmen<br />

werden zu Beginn eines Rückversicherungsvertrags<br />

geschätzt und später an die tatsächliche Projektion angepasst.<br />

Die Projektionen, auch mit unterschiedlichen Modellszenarien<br />

(„konservative Annahmen“ versus „Best Estimate“), sind<br />

Ausgangspunkt einer <strong>Re</strong>ihe von Anwendungsgebieten, die die<br />

Quotierung, die Ermittlung von Bilanzansätzen und „Embedded<br />

Values“ sowie einzelvertragliche Analysen, z. B. zur Angemessenheit<br />

der bilanzierten Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />

(„Liability Adequacy Test“), umfassen. Wir verweisen<br />

insoweit auf unsere Darstellungen zu den versicherungstechnischen<br />

Vermögenswerten und Rückstellungen in Kapitel 3.2<br />

„Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“<br />

und zu den Angemessenheitstests in Kapitel<br />

5.7 „Versicherungstechnische Rückstellungen“.<br />

Bei der Ermittlung der Bilanzansätze bestimmter Kapitalanlagen<br />

sind in einigen Fällen Annahmen zur Bestimmung<br />

von Marktwerten erforderlich. Wir verweisen insoweit auf<br />

unsere Ausführungen zu den ergebniswirksam zum Zeitwert<br />

bewerteten Finanzinstrumenten sowie zu den Wertpapieren<br />

des dispositiven Bestands in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung<br />

wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Bei<br />

der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs nichtmonetärer<br />

Finanzinstrumente des dispositiven Bestands sind Annahmen<br />

über die anzuwendenden Aufgreifkriterien erforderlich. Auch<br />

hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung in Kapitel 3.2<br />

„Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.<br />

Die <strong>Hannover</strong> Rück hat die Ermittlungslogik für die Zeitwerte<br />

von Derivaten im Zusammenhang mit Modified- Coinsurance-/<br />

Coinsurance-Funds-Withheld-Verträgen ver feinert. Dabei handelt<br />

es sich um die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen<br />

Schätzung, die gemäß IAS 8 „Accounting Policies, Changes<br />

in Accounting Estimates and Errors“ im Berichtsjahr ohne<br />

Anpassung der Vergleichsangaben für Vorjahre durchgeführt<br />

worden ist. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die<br />

Ausführungen zu derivativen Finanzinstrumenten in Kapitel<br />

7.1 „Derivative Finanzinstrumente“.<br />

126 ANHANG 3.4 WESENTLICHE ERMESSensENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong>

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