Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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Zedenten, Rückversicherungsform und anderen Rahmenbedingungen<br />
des Rückversicherungsvertrags. Aus der Überlagerung<br />
vieler Modellpunkte entsteht eine Projektion; dabei gehen<br />
u. a. Annahmen über die Bestandszusammensetzung und<br />
den unterjährigen Beginn der gedeckten Policen ein. Die Annahmen<br />
werden zu Beginn eines Rückversicherungsvertrags<br />
geschätzt und später an die tatsächliche Projektion angepasst.<br />
Die Projektionen, auch mit unterschiedlichen Modellszenarien<br />
(„konservative Annahmen“ versus „Best Estimate“), sind<br />
Ausgangspunkt einer <strong>Re</strong>ihe von Anwendungsgebieten, die die<br />
Quotierung, die Ermittlung von Bilanzansätzen und „Embedded<br />
Values“ sowie einzelvertragliche Analysen, z. B. zur Angemessenheit<br />
der bilanzierten Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />
(„Liability Adequacy Test“), umfassen. Wir verweisen<br />
insoweit auf unsere Darstellungen zu den versicherungstechnischen<br />
Vermögenswerten und Rückstellungen in Kapitel 3.2<br />
„Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“<br />
und zu den Angemessenheitstests in Kapitel<br />
5.7 „Versicherungstechnische Rückstellungen“.<br />
Bei der Ermittlung der Bilanzansätze bestimmter Kapitalanlagen<br />
sind in einigen Fällen Annahmen zur Bestimmung<br />
von Marktwerten erforderlich. Wir verweisen insoweit auf<br />
unsere Ausführungen zu den ergebniswirksam zum Zeitwert<br />
bewerteten Finanzinstrumenten sowie zu den Wertpapieren<br />
des dispositiven Bestands in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung<br />
wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Bei<br />
der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs nichtmonetärer<br />
Finanzinstrumente des dispositiven Bestands sind Annahmen<br />
über die anzuwendenden Aufgreifkriterien erforderlich. Auch<br />
hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung in Kapitel 3.2<br />
„Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.<br />
Die <strong>Hannover</strong> Rück hat die Ermittlungslogik für die Zeitwerte<br />
von Derivaten im Zusammenhang mit Modified- Coinsurance-/<br />
Coinsurance-Funds-Withheld-Verträgen ver feinert. Dabei handelt<br />
es sich um die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen<br />
Schätzung, die gemäß IAS 8 „Accounting Policies, Changes<br />
in Accounting Estimates and Errors“ im Berichtsjahr ohne<br />
Anpassung der Vergleichsangaben für Vorjahre durchgeführt<br />
worden ist. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die<br />
Ausführungen zu derivativen Finanzinstrumenten in Kapitel<br />
7.1 „Derivative Finanzinstrumente“.<br />
126 ANHANG 3.4 WESENTLICHE ERMESSensENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong>