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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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Zu den Wertberichtigungen bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter<br />

bestimmt IAS 39 „Financial Instruments: <strong>Re</strong>cognition<br />

and Measurement“ zusätzlich zu den o. g. Grundsätzen,<br />

dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des<br />

beizulegenden Zeitwertes unter die Anschaffungskosten als<br />

objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gilt. Die <strong>Hannover</strong><br />

Rück betrachtet Aktien nach IAS 39 als wertgemindert,<br />

wenn deren Zeitwert signifikant, d. h. um mindestens 20 %<br />

oder dauerhaft, d. h. für mindestens neun Monate, unter die<br />

Anschaffungskosten sinkt. Nach IAS 39 sind erfolgswirksame<br />

Wertaufholungen für Aktien nach bereits vorgenommenen<br />

außerplanmäßigen Abschreibungen, ebenso wie die Anpassung<br />

der Anschaffungskostenbasis, untersagt. Der Wertberichtigungsbedarf<br />

wird zu jeder Berichtsperiode anhand der<br />

Kriterien der <strong>Hannover</strong> Rück überprüft. Wenn eine Aktie aufgrund<br />

dieser Kriterien als wertgemindert zu betrachten ist, so<br />

ist nach IAS 39 eine Wertberichtigung in Höhe des Zeitwerts<br />

abzüglich der historischen Anschaffungskosten und abzüglich<br />

vorheriger Wertberichtigungen zu erfassen, sodass die<br />

Abschreibung zum Abschlussstichtag auf den beizulegenden<br />

Zeitwert erfolgt; wenn vorhanden, auf den öffentlich notierten<br />

Börsenkurs.<br />

Verrechnung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet<br />

und mit dem jeweiligen Nettobetrag bilanziert, wenn ein<br />

entsprechender <strong>Re</strong>chtsanspruch besteht oder vertraglich<br />

ausdrücklich (Gegenseitigkeit; Gleichartigkeit und Fälligkeit)<br />

vereinbart ist, also die Absicht besteht, solche Positionen<br />

auf einer Nettobasis auszugleichen oder diesen Ausgleich<br />

simultan herbeizuführen.<br />

Sonstige Kapitalanlagen werden überwiegend mit dem<br />

Nennwert angesetzt. Sofern diese Finanzinstrumente nicht<br />

an öffentlichen Märkten gelistet sind (z. B. Beteiligungen an<br />

Private-Equity-Gesellschaften), werden sie mit dem letzten<br />

verfügbaren Wert des Nettovermögens („Net Asset Value“) als<br />

Approximation des Marktwerts angesetzt. In diesem Posten<br />

enthaltene Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert.<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen bewerten wir nach der<br />

„At Equity“-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital, das auf<br />

den Konzern entfällt. Nach der in IAS 28 „Investments in Associates“<br />

vorgeschriebenen Kapitalanteilsmethode muss der auf<br />

die assoziierten Unternehmen entfallende Geschäfts- oder Firmenwert<br />

gemeinsam mit den Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />

ausgewiesen werden. Der den Konzern betreffende<br />

Anteil am Jahresergebnis eines assoziierten Unternehmens ist<br />

im Ergebnis aus Kapitalanlagen enthalten und wird gesondert<br />

ausgewiesen. Eigenkapital und Ergebnis werden dem letzten<br />

verfügbaren Abschluss des assoziierten Unternehmens entnommen.<br />

Fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz setzen wir mit<br />

den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an, vermindert<br />

um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen. Er<br />

wird linear über die erwartete Nutzungsdauer, maximal über<br />

50 Jahre, abgeschrieben. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit<br />

wird der Verkehrswert des fremdgenutzten Grundbesitzes<br />

(erzielbarer Betrag) nach anerkannten Bewertungsmethoden<br />

ermittelt, mit dem Buchwert verglichen und, sofern erforderlich,<br />

außerplanmäßig abgeschrieben. Unterhaltskosten und<br />

<strong>Re</strong>paraturen werden als Aufwand erfasst. Werterhöhende<br />

Aufwendungen aktivieren wir, sofern sie die Nutzungsdauer<br />

verlängern.<br />

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand<br />

werden zum Nennbetrag angesetzt.<br />

Depotforderungen und -verbindlichkeiten: Die Depotforderungen<br />

repräsentieren Forderungen der Rückversicherer an<br />

ihre Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen<br />

Bardepots; wir bilanzieren sie zu Anschaffungskosten<br />

(Nominalbetrag). Bonitätsrisiken werden entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften:<br />

Unter dieser Position weisen wir Depotforderungen<br />

und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen<br />

aus, die zwar dem nach IFRS 4 „Insurance Contracts“ geforderten<br />

signifikanten Risikotransfer auf den Rückversicherer<br />

genügen, jedoch den nach US GAAP geforderten Risikotransfer<br />

nicht erfüllen. Gemäß IFRS 4 i. V. m. FASB ASC 944–20–15<br />

sind Versicherungsverträge, die ein signifikantes versicherungstechnisches<br />

Risiko vom Zedenten auf den Rückversicherer<br />

übertragen, von Verträgen abzugrenzen, bei denen der<br />

Risikotransfer eine untergeordnete Rolle spielt. Da bei den<br />

betreffenden Transaktionen der Risikotransfer von untergeordneter<br />

Bedeutung ist, werden die Verträge unter Anwendung<br />

der „Deposit-Accounting“-Methode bilanziert und damit<br />

aus der versicherungstechnischen <strong>Re</strong>chnung eliminiert. Das<br />

aus diesen Verträgen erfolgswirksam vereinnahmte Entgelt<br />

für die Risikotragung wird im übrigen Ergebnis saldiert ausgewiesen.<br />

Die resultierenden Zahlungsströme werden in der<br />

Kapitalflussrechnung unter der operativen Tätigkeit gezeigt.<br />

Forderungen: Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft<br />

und die sonstigen Forderungen werden<br />

mit dem Nennwert angesetzt; soweit erforderlich, nehmen<br />

wir auf Basis einer Einzelbetrachtung Wertberichtigungen vor.<br />

Für die Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen ver-<br />

120 ANHANG 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong>

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