Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re
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Zu den Wertberichtigungen bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter<br />
bestimmt IAS 39 „Financial Instruments: <strong>Re</strong>cognition<br />
and Measurement“ zusätzlich zu den o. g. Grundsätzen,<br />
dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des<br />
beizulegenden Zeitwertes unter die Anschaffungskosten als<br />
objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gilt. Die <strong>Hannover</strong><br />
Rück betrachtet Aktien nach IAS 39 als wertgemindert,<br />
wenn deren Zeitwert signifikant, d. h. um mindestens 20 %<br />
oder dauerhaft, d. h. für mindestens neun Monate, unter die<br />
Anschaffungskosten sinkt. Nach IAS 39 sind erfolgswirksame<br />
Wertaufholungen für Aktien nach bereits vorgenommenen<br />
außerplanmäßigen Abschreibungen, ebenso wie die Anpassung<br />
der Anschaffungskostenbasis, untersagt. Der Wertberichtigungsbedarf<br />
wird zu jeder Berichtsperiode anhand der<br />
Kriterien der <strong>Hannover</strong> Rück überprüft. Wenn eine Aktie aufgrund<br />
dieser Kriterien als wertgemindert zu betrachten ist, so<br />
ist nach IAS 39 eine Wertberichtigung in Höhe des Zeitwerts<br />
abzüglich der historischen Anschaffungskosten und abzüglich<br />
vorheriger Wertberichtigungen zu erfassen, sodass die<br />
Abschreibung zum Abschlussstichtag auf den beizulegenden<br />
Zeitwert erfolgt; wenn vorhanden, auf den öffentlich notierten<br />
Börsenkurs.<br />
Verrechnung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet<br />
und mit dem jeweiligen Nettobetrag bilanziert, wenn ein<br />
entsprechender <strong>Re</strong>chtsanspruch besteht oder vertraglich<br />
ausdrücklich (Gegenseitigkeit; Gleichartigkeit und Fälligkeit)<br />
vereinbart ist, also die Absicht besteht, solche Positionen<br />
auf einer Nettobasis auszugleichen oder diesen Ausgleich<br />
simultan herbeizuführen.<br />
Sonstige Kapitalanlagen werden überwiegend mit dem<br />
Nennwert angesetzt. Sofern diese Finanzinstrumente nicht<br />
an öffentlichen Märkten gelistet sind (z. B. Beteiligungen an<br />
Private-Equity-Gesellschaften), werden sie mit dem letzten<br />
verfügbaren Wert des Nettovermögens („Net Asset Value“) als<br />
Approximation des Marktwerts angesetzt. In diesem Posten<br />
enthaltene Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen bewerten wir nach der<br />
„At Equity“-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital, das auf<br />
den Konzern entfällt. Nach der in IAS 28 „Investments in Associates“<br />
vorgeschriebenen Kapitalanteilsmethode muss der auf<br />
die assoziierten Unternehmen entfallende Geschäfts- oder Firmenwert<br />
gemeinsam mit den Anteilen an assoziierten Unternehmen<br />
ausgewiesen werden. Der den Konzern betreffende<br />
Anteil am Jahresergebnis eines assoziierten Unternehmens ist<br />
im Ergebnis aus Kapitalanlagen enthalten und wird gesondert<br />
ausgewiesen. Eigenkapital und Ergebnis werden dem letzten<br />
verfügbaren Abschluss des assoziierten Unternehmens entnommen.<br />
Fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz setzen wir mit<br />
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an, vermindert<br />
um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen. Er<br />
wird linear über die erwartete Nutzungsdauer, maximal über<br />
50 Jahre, abgeschrieben. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit<br />
wird der Verkehrswert des fremdgenutzten Grundbesitzes<br />
(erzielbarer Betrag) nach anerkannten Bewertungsmethoden<br />
ermittelt, mit dem Buchwert verglichen und, sofern erforderlich,<br />
außerplanmäßig abgeschrieben. Unterhaltskosten und<br />
<strong>Re</strong>paraturen werden als Aufwand erfasst. Werterhöhende<br />
Aufwendungen aktivieren wir, sofern sie die Nutzungsdauer<br />
verlängern.<br />
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand<br />
werden zum Nennbetrag angesetzt.<br />
Depotforderungen und -verbindlichkeiten: Die Depotforderungen<br />
repräsentieren Forderungen der Rückversicherer an<br />
ihre Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen<br />
Bardepots; wir bilanzieren sie zu Anschaffungskosten<br />
(Nominalbetrag). Bonitätsrisiken werden entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften:<br />
Unter dieser Position weisen wir Depotforderungen<br />
und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen<br />
aus, die zwar dem nach IFRS 4 „Insurance Contracts“ geforderten<br />
signifikanten Risikotransfer auf den Rückversicherer<br />
genügen, jedoch den nach US GAAP geforderten Risikotransfer<br />
nicht erfüllen. Gemäß IFRS 4 i. V. m. FASB ASC 944–20–15<br />
sind Versicherungsverträge, die ein signifikantes versicherungstechnisches<br />
Risiko vom Zedenten auf den Rückversicherer<br />
übertragen, von Verträgen abzugrenzen, bei denen der<br />
Risikotransfer eine untergeordnete Rolle spielt. Da bei den<br />
betreffenden Transaktionen der Risikotransfer von untergeordneter<br />
Bedeutung ist, werden die Verträge unter Anwendung<br />
der „Deposit-Accounting“-Methode bilanziert und damit<br />
aus der versicherungstechnischen <strong>Re</strong>chnung eliminiert. Das<br />
aus diesen Verträgen erfolgswirksam vereinnahmte Entgelt<br />
für die Risikotragung wird im übrigen Ergebnis saldiert ausgewiesen.<br />
Die resultierenden Zahlungsströme werden in der<br />
Kapitalflussrechnung unter der operativen Tätigkeit gezeigt.<br />
Forderungen: Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft<br />
und die sonstigen Forderungen werden<br />
mit dem Nennwert angesetzt; soweit erforderlich, nehmen<br />
wir auf Basis einer Einzelbetrachtung Wertberichtigungen vor.<br />
Für die Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen ver-<br />
120 ANHANG 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong>