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Geschäftsbericht 2010 - Hannover Re

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3.2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungs methoden<br />

Rückversicherungsverträge: Im März 2004 hat das IASB mit<br />

dem Standard IFRS 4 „Insurance Contracts“ erstmals einen<br />

Standard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen<br />

veröffentlicht und dabei das Projekt „Versicherungsverträge“<br />

in zwei Phasen aufgeteilt. IFRS 4 „Insurance Contracts“ repräsentiert<br />

das Ergebnis der Phase I und ist eine Übergangsregelung,<br />

bis das IASB die Bewertung von Versicherungsverträgen<br />

mit Abschluss der Phase II festgelegt hat. Danach ist<br />

das versicherungstechnische Geschäft in Versicherungs- und<br />

Investmentverträge aufzuteilen. Verträge mit signifikantem<br />

Versicherungsrisiko sind als Versicherungsverträge zu betrachten.<br />

Verträge ohne signifikantes Versicherungsrisiko sind<br />

als Investmentverträge zu klassifizieren. Der Standard ist für<br />

Rückversicherungsverträge ebenfalls anzuwenden. IFRS 4 regelt<br />

bestimmte Sachverhalte grundlegend, z. B. die Trennung<br />

eingebetteter Derivate und die Entflechtung von Einlagekomponenten.<br />

Unter Beachtung dieser grundsätzlichen Vorschriften<br />

des IFRS 4 und des IFRS-Rahmenkonzepts macht<br />

die <strong>Hannover</strong> Rück von der Möglichkeit Gebrauch, die bisher<br />

angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für<br />

versicherungstechnische Posten (US GAAP) beizubehalten.<br />

Kapitalanlagen: Grundsätzlich erfassen wir den Erwerb und<br />

die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte einschließlich<br />

derivativer Finanzinstrumente im Direktbestand bilanziell zum<br />

Erfüllungstag. Festverzinsliche Wertpapiere weisen wir einschließlich<br />

der auf sie entfallenden, abgegrenzten Zinsen aus.<br />

Finanzinstrumente des Dauerbestands bestehen aus nichtderivativen<br />

Anlagen, die feste oder bestimmbare Zahlungen<br />

bei einer festen Fälligkeit beinhalten, die mit der Absicht und<br />

Fähigkeit erworben werden, sie bis zur Endfälligkeit zu halten.<br />

Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.<br />

Die jeweiligen Agios oder Disagios werden nach der Effektivzinsmethode<br />

über die Laufzeit der Papiere ergebniswirksam<br />

erfasst. Abschreibungen nehmen wir bei dauerhafter Wertminderung<br />

vor. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu<br />

den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.<br />

Darlehen und Forderungen sind nichtderivative Finanzinstrumente,<br />

die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer<br />

festen Fälligkeit beinhalten und nicht an einem aktiven Markt<br />

notieren und die nicht kurzfristig veräußert werden. Sie werden<br />

mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Agios<br />

und Disagios werden nach der Effektivzinsmethode bis zur<br />

Fälligkeit des Rückzahlungsbetrages ergebniswirksam aboder<br />

hinzugerechnet. Abschreibungen nehmen wir insoweit<br />

vor, als mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht bzw. nicht<br />

mehr in voller Höhe zu rechnen ist. Wir verweisen auf unsere<br />

Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.<br />

Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente<br />

beinhalten den Handelsbestand sowie solche Wertpapiere,<br />

die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert<br />

klassifiziert worden sind. Dies betrifft im Wesentlichen<br />

nicht besicherte, von Unternehmen begebene Schuldtitel sowie<br />

derivative Finanzinstrumente. Im Rahmen der nach IAS<br />

39 „Financial Instruments: <strong>Re</strong>cognition and Measurement“<br />

eingeräumten Fair-Value-Option, nach der Finanzinstrumente<br />

bei erstmaligem Ansatz unter bestimmten Bedingungen zum<br />

Zeitwert bilanziert werden dürfen, werden in dieser Position<br />

alle strukturierten Wertpapiere erfasst, die bei Ausweis im<br />

dispositiven Bestand bzw. unter den Darlehen und Forderungen<br />

einer Zerlegung bedurft hätten. Die <strong>Hannover</strong> Rück nutzt<br />

die Fair-Value-Option ausschließlich für ausgewählte Teilbestände<br />

der Kapitalanlagen. Ferner werden hier derivative Finanzinstrumente<br />

ausgewiesen, die die <strong>Hannover</strong> Rück nicht<br />

in Form von Bewertungseinheiten mit den unterliegenden<br />

Risiken ausweist. Wertpapiere des Handelsbestandes sowie<br />

Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum<br />

Marktwert bewertet klassifiziert worden sind, werden mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Liegen<br />

als Marktwerte keine Börsenkurse vor, bestimmen sich die<br />

Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle<br />

unrealisierten Gewinne oder Verluste aus dieser Bewertung<br />

erfassen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen. Die Einordnung<br />

von Instrumenten als „erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet“ ist mit der weitgehend an ökonomischen<br />

Marktwertvariablen ausgerichteten Risikomanagement- und<br />

Anlagestrategie der <strong>Hannover</strong> Rück vereinbar.<br />

Bestimmung des Zeitwertes bzw. Marktwertes aktivischer<br />

und passivischer Finanzinstrumente: Für Finanzinstrumente<br />

entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den die<br />

<strong>Hannover</strong> Rück erhalten bzw. zahlen würde, wenn sie die Finanzinstrumente<br />

am Bilanzstichtag veräußern bzw. begleichen<br />

würde. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente<br />

quotiert werden, wird deren Geldkurs verwendet. Ansonsten<br />

werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag<br />

bestehenden Marktkonditionen von Finanzinstrumenten<br />

gleicher Bonitäts-, Laufzeit- und <strong>Re</strong>nditecharakteristik<br />

ermittelt oder mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle<br />

berechnet. Die <strong>Hannover</strong> Rück verwendet hierzu mehrere<br />

Bewertungsmodelle. Einzelheiten sind in der Tabelle auf Seite<br />

119 aufgeführt. Für weiterführende Erläuterungen verweisen<br />

wir auf unsere Ausführungen zur Zeitwerthierarchie in Kapitel<br />

5.1 „Selbstverwaltete Kapitalanlagen”.<br />

118 ANHANG 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

<strong>Hannover</strong> Rück-Konzerngeschäftsbericht <strong>2010</strong>

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