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programm 2014 | halbjahr 01 - VHS Dortmund - Stadt Dortmund

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Weiterbildung lohnt sich!<br />

Förderangebote für Weiterbildung & Beratung<br />

Bildungsprämie<br />

Was ist die Bildungsprämie?<br />

Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung.<br />

Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren<br />

um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 Euro (gültig seit <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>0 für<br />

einen Kurs pro Jahr).<br />

Wer hat Anspruch?<br />

Alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw.<br />

40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, freigestellte Beschäftigte,<br />

Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Aufstocker (ergänzende ALG II-<br />

Leistungen zum Erwerbseinkommen), Beschäftigte des Bundes und nachgeordneter<br />

Behörden (neu aufgenommen) Berufsrückkehrerinnen<br />

Wer wird nicht gefördert?<br />

Frauen und Männer, die ALG I oder II erhalten, Frauen und Männer, die Anspruch<br />

nach dem AFBG, InteressentInnen, die keine Selbsterklärung abgeben, Frauen und<br />

Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland, Rentner/-innen, Schüler, Auszubildende,<br />

Studierende<br />

Maßnahmen<br />

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die außerhalb<br />

des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören, Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsfortbildungen hinausgehen.<br />

Was wird gefördert?<br />

Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.<br />

Individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten<br />

Beruf, auf einen Berufswechsel oder den Erhalt bzw. Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit.<br />

Was wird nicht gefördert?<br />

Gutscheine werden nicht ausgestellt für:<br />

betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, Weiterbildung im Rahmen<br />

der allgemeinen Lebensführung, anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige<br />

Weiterbildungen, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Veranstaltungen unter<br />

6 Unterrichtseinheiten, Fachtagungen, Kongresse oder Messen, Führerscheine,<br />

Kurse oder Prüfungen, die vor dem Beratungsgespräch begonnen haben.<br />

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?<br />

Den Prämiengutschein gibt es in unserer Beratungsstelle. Vereinbaren Sie bitte<br />

einen Gesprächstermin<br />

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ihrer Beratung mit:<br />

- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),<br />

- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr)<br />

ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt<br />

werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit<br />

Selbstauskunft<br />

- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht<br />

deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.<br />

Wie lösen Sie den Prämiengutschein ein?<br />

Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine<br />

Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel.<br />

Der Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme des Prämiengutscheins max.<br />

50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 Euro, mit dem<br />

Prämiengutschein. Den restlichen Betrag zahlen Sie.<br />

Bildungsscheck<br />

Mit dem Sonder<strong>programm</strong> Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2<strong>01</strong>3 bis 2<strong>01</strong>5), finanziert<br />

aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die Landesregierung<br />

die Fachkräfteinitiative und fördert Anstrengungen zur beruflichen<br />

Weiterbildung.<br />

Mit dem Sonder<strong>programm</strong> wird die Teilnahme an höherwertigen beruflichen<br />

Weiterbildungsangeboten unterstützt und das Förderangebot des Bildungsscheck<br />

fortgeführt.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Wenn Sie beschäftigt sind oder ein Unternehmen leiten und die Weiterbildung<br />

Ihrer MitarbeiterInnen unterstützen möchten, erhalten Sie mit dem Bildungsscheck<br />

einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten.<br />

Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe oder Beschäftigte selbst.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und<br />

fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.<br />

(berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und<br />

Arbeitstechniken.<br />

Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen<br />

wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen<br />

Produkteinführungen.<br />

Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck<br />

erhält<br />

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche<br />

Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um<br />

geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg<br />

zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen<br />

Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so<br />

die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen<br />

erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für<br />

den Wiedereinstieg in das Berufsleben.<br />

Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.<br />

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger<br />

als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.<br />

Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit<br />

und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen<br />

Bildungsscheck zu empfangen.<br />

Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderten, die eine Nachqualifizierung<br />

anstreben, sind besonders angesprochen.<br />

Wie erhalten Sie einen Bildungsscheck?<br />

Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> ist Beratungseinrichtung zum Bildungsscheck. Im Rahmen einer<br />

kostenlose Beratung werden die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung<br />

erläutert und die Bildungsschecks sowohl für Personen als auch Betriebe vergeben.<br />

e ece c<br />

Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> bietet das neue, vom NRW-Arbeitsministerium und der EU<br />

geförderte Programm „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“ an.<br />

Das kostenlose Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die sich beruflich<br />

weiterentwickeln oder neu orientieren wollen. Auch Berufsrückkehrende und Personen,<br />

die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, werden<br />

hier beraten.<br />

Auf der Grundlage eigener Fähigkeiten und Ziele soll in der Beratung die weitere<br />

berufliche Entwicklung konkret geplant werden. Qualifizierte Beraterinnen und<br />

Berater unterstützen Sie dabei, die eigenen Kompetenzen festzustellen, Entwicklungsmöglichkeiten<br />

realistisch einzuschätzen sowie konkrete Schritte einzuleiten.<br />

Anmeldung<br />

218<br />

Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> ist Beratungseinrichtung<br />

zum Bildungsscheck, Bildungsprämie und für<br />

die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE).<br />

Für alle drei Angebote benötigen Sie einen<br />

Beratungstermin!<br />

Diesen vereinbaren Sie bitte mit<br />

Frau Kuicke unter Telefon 0231/50-2 47 19.

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