programm 2014 | halbjahr 01 - VHS Dortmund - Stadt Dortmund
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Weiterbildung lohnt sich!<br />
Förderangebote für Weiterbildung & Beratung<br />
Bildungsprämie<br />
Was ist die Bildungsprämie?<br />
Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung.<br />
Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren<br />
um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 Euro (gültig seit <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>0 für<br />
einen Kurs pro Jahr).<br />
Wer hat Anspruch?<br />
Alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw.<br />
40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, freigestellte Beschäftigte,<br />
Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Aufstocker (ergänzende ALG II-<br />
Leistungen zum Erwerbseinkommen), Beschäftigte des Bundes und nachgeordneter<br />
Behörden (neu aufgenommen) Berufsrückkehrerinnen<br />
Wer wird nicht gefördert?<br />
Frauen und Männer, die ALG I oder II erhalten, Frauen und Männer, die Anspruch<br />
nach dem AFBG, InteressentInnen, die keine Selbsterklärung abgeben, Frauen und<br />
Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland, Rentner/-innen, Schüler, Auszubildende,<br />
Studierende<br />
Maßnahmen<br />
Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die außerhalb<br />
des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören, Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene<br />
Anpassungsfortbildungen hinausgehen.<br />
Was wird gefördert?<br />
Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.<br />
Individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten<br />
Beruf, auf einen Berufswechsel oder den Erhalt bzw. Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit.<br />
Was wird nicht gefördert?<br />
Gutscheine werden nicht ausgestellt für:<br />
betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, Weiterbildung im Rahmen<br />
der allgemeinen Lebensführung, anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige<br />
Weiterbildungen, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Veranstaltungen unter<br />
6 Unterrichtseinheiten, Fachtagungen, Kongresse oder Messen, Führerscheine,<br />
Kurse oder Prüfungen, die vor dem Beratungsgespräch begonnen haben.<br />
Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?<br />
Den Prämiengutschein gibt es in unserer Beratungsstelle. Vereinbaren Sie bitte<br />
einen Gesprächstermin<br />
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ihrer Beratung mit:<br />
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),<br />
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr)<br />
ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt<br />
werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit<br />
Selbstauskunft<br />
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht<br />
deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.<br />
Wie lösen Sie den Prämiengutschein ein?<br />
Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine<br />
Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel.<br />
Der Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme des Prämiengutscheins max.<br />
50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 Euro, mit dem<br />
Prämiengutschein. Den restlichen Betrag zahlen Sie.<br />
Bildungsscheck<br />
Mit dem Sonder<strong>programm</strong> Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2<strong>01</strong>3 bis 2<strong>01</strong>5), finanziert<br />
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die Landesregierung<br />
die Fachkräfteinitiative und fördert Anstrengungen zur beruflichen<br />
Weiterbildung.<br />
Mit dem Sonder<strong>programm</strong> wird die Teilnahme an höherwertigen beruflichen<br />
Weiterbildungsangeboten unterstützt und das Förderangebot des Bildungsscheck<br />
fortgeführt.<br />
Wie wird gefördert?<br />
Wenn Sie beschäftigt sind oder ein Unternehmen leiten und die Weiterbildung<br />
Ihrer MitarbeiterInnen unterstützen möchten, erhalten Sie mit dem Bildungsscheck<br />
einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten.<br />
Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe oder Beschäftigte selbst.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und<br />
fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.<br />
(berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und<br />
Arbeitstechniken.<br />
Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen<br />
wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen<br />
Produkteinführungen.<br />
Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck<br />
erhält<br />
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche<br />
Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um<br />
geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg<br />
zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen<br />
Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so<br />
die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen<br />
erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für<br />
den Wiedereinstieg in das Berufsleben.<br />
Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.<br />
Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger<br />
als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.<br />
Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit<br />
und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen<br />
Bildungsscheck zu empfangen.<br />
Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderten, die eine Nachqualifizierung<br />
anstreben, sind besonders angesprochen.<br />
Wie erhalten Sie einen Bildungsscheck?<br />
Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> ist Beratungseinrichtung zum Bildungsscheck. Im Rahmen einer<br />
kostenlose Beratung werden die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung<br />
erläutert und die Bildungsschecks sowohl für Personen als auch Betriebe vergeben.<br />
e ece c<br />
Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> bietet das neue, vom NRW-Arbeitsministerium und der EU<br />
geförderte Programm „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“ an.<br />
Das kostenlose Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die sich beruflich<br />
weiterentwickeln oder neu orientieren wollen. Auch Berufsrückkehrende und Personen,<br />
die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, werden<br />
hier beraten.<br />
Auf der Grundlage eigener Fähigkeiten und Ziele soll in der Beratung die weitere<br />
berufliche Entwicklung konkret geplant werden. Qualifizierte Beraterinnen und<br />
Berater unterstützen Sie dabei, die eigenen Kompetenzen festzustellen, Entwicklungsmöglichkeiten<br />
realistisch einzuschätzen sowie konkrete Schritte einzuleiten.<br />
Anmeldung<br />
218<br />
Die <strong>VHS</strong> <strong>Dortmund</strong> ist Beratungseinrichtung<br />
zum Bildungsscheck, Bildungsprämie und für<br />
die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE).<br />
Für alle drei Angebote benötigen Sie einen<br />
Beratungstermin!<br />
Diesen vereinbaren Sie bitte mit<br />
Frau Kuicke unter Telefon 0231/50-2 47 19.