IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Es sind keine Anpassungen bei der Kaufpreisallokation auf die identifizierbaren Vermögenswerte<br />
und Schulden und somit auf den im Erwerbszeitpunkt berechneten Geschäftsoder<br />
Firmenwert vorzunehmen. Selbst wenn der Geschäfts- oder Firmenwert durch den<br />
Ansatz einer Rückstellung, die nach <strong>IFRS</strong> nicht ansatzfähig war, erhöht wird (z.B. eine<br />
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen), so ist die Auflösung der Rückstellung in<br />
der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz gegen die Gewinnrücklagen vorzunehmen und nicht gegen<br />
den Geschäfts- oder Firmenwert. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist jedoch stets auf<br />
Wertminderungen zu überprüfen und ist daher gegebenenfalls trotzdem abzuschreiben.<br />
In diesem Fall ist die entsprechende Anpassung im Zeitpunkt des Übergangs gegen die<br />
Gewinnrücklagen zu buchen.<br />
Beispiel AB – Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht angesetzte,<br />
im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommene Rückstellung<br />
Unternehmen AB erwarb Tochterunternehmen B am 1. Januar 2001. Zu diesem Zeitpunkt<br />
bestanden bei Tochterunternehmen B abgegebene Garantieerklärungen. Im Erwerbszeitpunkt<br />
betrug die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung<br />
erforderlichen Ressourcen 200 £. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
wurde die Schuld weder bei Tochterunternehmen B noch im Rahmen der Kaufpreisallokation<br />
im Konzernabschluss von Unternehmen AB als Rückstellung angesetzt.<br />
Im Zeitpunkt des Übergangs (1. Januar 2004) beträgt die bestmögliche Schätzung der<br />
zur Erfüllung der Garantieverpflichtung benötigten Ressourcen 125 £. Die bilanzielle<br />
Behandlung der Rückstellung in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz hängt davon ab, ob Unternehmen<br />
AB auf den Erwerb von Tochterunternehmen B <strong>IFRS</strong> 3 oder die Ausnahmeregelung<br />
nach <strong>IFRS</strong> 1, Anhang B2 anwendet. Die folgenden Buchungen sind im jeweiligen<br />
Fall vorzunehmen:<br />
Retrospektive Anwendung von <strong>IFRS</strong> 3<br />
Per Geschäfts- oder Firmenwert 200<br />
an Rückstellung (im Erwerbszeitpunkt) 200<br />
Per Rückstellung (Neubewertung im Zeitpunkt des Übergangs) 75<br />
an Gewinnrücklagen 75<br />
Anwendung der Ausnahmeregelung in <strong>IFRS</strong> 1, Anhang B2<br />
Per Gewinnrücklagen 125<br />
an Rückstellung (im Zeitpunkt des Übergangs) 125<br />
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