17.01.2014 Aufrufe

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

I. Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene<br />

Immobilien<br />

Relevante <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 16 Sachanlagen<br />

<strong>IAS</strong> 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien<br />

Grundsätzlich sieht <strong>IFRS</strong> 1 den Ansatz, die Ausbuchung oder die Umgliederung von Positionen<br />

gemäß den entsprechenden <strong>IFRS</strong> vor. Sämtliche aus dem Ansatz oder der Ausbuchung<br />

von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierende<br />

Anpassungen sind im Zeitpunkt des Übergangs mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.<br />

Vom Grundsatz her unterscheiden sich Ansatz und Bewertung von Sachanlagen nach<br />

<strong>IFRS</strong> nicht wesentlich von anderen bedeutenden Rechnungslegungskreisen. Es können jedoch<br />

Unterschiede im Umfang der Aktivierung von Aufwendungen nach <strong>IFRS</strong> und den<br />

vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen bestehen. Darüber hinaus kann auch die Anwendung<br />

des Komponentenansatzes bei Sachanlagen gemäß <strong>IFRS</strong> wesentliche Auswirkungen<br />

für einige Erstanwender haben. Der Komponentenansatz verlangt die gesonderte<br />

Ermittlung der Abschreibungen für jeden wesentlichen Teil einer Sachanlage. Gemäß<br />

<strong>IFRS</strong> 1 sind Anpassungen aus im Vergleich zu vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

neuen oder geänderten Abschreibungsregeln nach <strong>IFRS</strong> zu erfassen, sofern diese wesentlich<br />

sind und das Unternehmen keine der Ausnahmeregelungen des <strong>IFRS</strong> 1 in Anspruch<br />

nimmt. Die Zerlegung der Vermögenswerte in ihre Komponenten ist retrospektiv vorzunehmen.<br />

Das Ergebnis lässt sich wie folgt darstellen.<br />

Beispiel W – Aufteilung von Vermögenswerten<br />

Unternehmen W (eine gewerbliche Fluggesellschaft) hat am 1. Januar 2002 ein Flugzeug<br />

erworben. Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten des Triebwerks, der Inneneinrichtung<br />

(Sitze, Teppiche usw.) und der Unterhaltungselektronik an Bord. Nach vorherigen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen wurden die Gesamtkosten aktiviert und als<br />

ein Vermögenswert in der Anlagenbuchhaltung abgeschrieben (linear über die wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer von 25 Jahren).<br />

Gemäß <strong>IAS</strong> 16 hätte jede Komponente (z.B. das Triebwerk, die Inneneinrichtung und<br />

die Unterhaltungselektronik) des Flugzeugs getrennt angesetzt und abgeschrieben<br />

werden müssen. <strong>IFRS</strong> 1 verlangt die Anpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

erfassten Abschreibung, falls sich der nach <strong>IFRS</strong> anzusetzende Betrag<br />

wesentlich von dem bisherigen unterscheidet.<br />

Unternehmen W muss daher die Gesamtkosten des Flugzeugs auf die einzelnen Komponenten<br />

aufteilen und den entsprechenden Abschreibungsaufwand nach <strong>IFRS</strong> bis<br />

87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!