IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
I. Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene<br />
Immobilien<br />
Relevante <strong>IFRS</strong>:<br />
<strong>IAS</strong> 16 Sachanlagen<br />
<strong>IAS</strong> 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien<br />
Grundsätzlich sieht <strong>IFRS</strong> 1 den Ansatz, die Ausbuchung oder die Umgliederung von Positionen<br />
gemäß den entsprechenden <strong>IFRS</strong> vor. Sämtliche aus dem Ansatz oder der Ausbuchung<br />
von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierende<br />
Anpassungen sind im Zeitpunkt des Übergangs mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.<br />
Vom Grundsatz her unterscheiden sich Ansatz und Bewertung von Sachanlagen nach<br />
<strong>IFRS</strong> nicht wesentlich von anderen bedeutenden Rechnungslegungskreisen. Es können jedoch<br />
Unterschiede im Umfang der Aktivierung von Aufwendungen nach <strong>IFRS</strong> und den<br />
vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen bestehen. Darüber hinaus kann auch die Anwendung<br />
des Komponentenansatzes bei Sachanlagen gemäß <strong>IFRS</strong> wesentliche Auswirkungen<br />
für einige Erstanwender haben. Der Komponentenansatz verlangt die gesonderte<br />
Ermittlung der Abschreibungen für jeden wesentlichen Teil einer Sachanlage. Gemäß<br />
<strong>IFRS</strong> 1 sind Anpassungen aus im Vergleich zu vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
neuen oder geänderten Abschreibungsregeln nach <strong>IFRS</strong> zu erfassen, sofern diese wesentlich<br />
sind und das Unternehmen keine der Ausnahmeregelungen des <strong>IFRS</strong> 1 in Anspruch<br />
nimmt. Die Zerlegung der Vermögenswerte in ihre Komponenten ist retrospektiv vorzunehmen.<br />
Das Ergebnis lässt sich wie folgt darstellen.<br />
Beispiel W – Aufteilung von Vermögenswerten<br />
Unternehmen W (eine gewerbliche Fluggesellschaft) hat am 1. Januar 2002 ein Flugzeug<br />
erworben. Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten des Triebwerks, der Inneneinrichtung<br />
(Sitze, Teppiche usw.) und der Unterhaltungselektronik an Bord. Nach vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen wurden die Gesamtkosten aktiviert und als<br />
ein Vermögenswert in der Anlagenbuchhaltung abgeschrieben (linear über die wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer von 25 Jahren).<br />
Gemäß <strong>IAS</strong> 16 hätte jede Komponente (z.B. das Triebwerk, die Inneneinrichtung und<br />
die Unterhaltungselektronik) des Flugzeugs getrennt angesetzt und abgeschrieben<br />
werden müssen. <strong>IFRS</strong> 1 verlangt die Anpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
erfassten Abschreibung, falls sich der nach <strong>IFRS</strong> anzusetzende Betrag<br />
wesentlich von dem bisherigen unterscheidet.<br />
Unternehmen W muss daher die Gesamtkosten des Flugzeugs auf die einzelnen Komponenten<br />
aufteilen und den entsprechenden Abschreibungsaufwand nach <strong>IFRS</strong> bis<br />
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