IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
sammenschlusses zu berücksichtigen, falls das Tochterunternehmen in einem früheren<br />
Unternehmenszusammenschluss erworben wurde.<br />
Nachstehend ist ein Entscheidungsbaum dargestellt, der zeigt, wie die <strong>IFRS</strong> auf die Vermögenswerte<br />
und Schulden des Tochterunternehmens in der <strong>IFRS</strong>-Konzerneröffnungsbilanz<br />
anzuwenden sind.<br />
<strong>IFRS</strong> übernehmendes Tochterunternehmen<br />
Hat das Tochterunternehmen<br />
<strong>IFRS</strong> vor dem Mutterunternehmen<br />
übernommen?<br />
Nein<br />
Anwendung von <strong>IFRS</strong> 1 auf<br />
Vermögenswerte und<br />
Schulden des<br />
Tochterunternehmens<br />
Ja<br />
Ausnahme<br />
War der Vermögenswert<br />
oder die Schuld Teil eines<br />
Unternehmenszusammenschlusses?<br />
Nein<br />
Bewertung der Vermögenswerte<br />
und Schulden zum<br />
gleichen Buchwert wie im<br />
separaten Abschluss des<br />
Tochterunternehmens nach<br />
Konsolidierungsanpassungen<br />
Ja<br />
<strong>IFRS</strong> 1, Anhang B2<br />
<strong>IFRS</strong> 3<br />
Vermögenswerte und Schulden<br />
(einschl. dem Geschäftsoder<br />
Firmenwert) müssen<br />
zum beizulegenden Zeitwert<br />
im Zeitpunkt des Erwerbs<br />
bewertet und nachfolgend<br />
gemäß der Bilanzierungsund<br />
Bewertungsrichtlinien<br />
des Konzerns für <strong>IFRS</strong> behandelt<br />
werden<br />
Ja<br />
Wendet das Unternehmen<br />
<strong>IFRS</strong> 3 auf den Unternehmenszusammenschluss<br />
an,<br />
in dem der Vermögenswert<br />
oder die Schuld erworben<br />
wurde?<br />
Nein<br />
1. Für auf Basis der AHK bewertete<br />
Vermögenswerte<br />
und Schulden stellt der<br />
Buchwert den Ersatz für<br />
die AHK nach dem Erwerb<br />
dar<br />
2. Nicht auf Basis der AHK<br />
bewertete Vermögenswerte<br />
und Schulden<br />
werden auf dieser Basis<br />
im Zeitpunkt des Übergangs<br />
bewertet (letztlich<br />
zum Buchwert im separaten<br />
Abschluss des erworbenen<br />
Unternehmens)<br />
50