IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Wenn im Zeitpunkt des Übergangs die vorhergesehene Transaktion nicht sehr wahrscheinlich<br />
ist und ihr Eintreten nicht länger erwartet wird, ist der kumulierte Gewinn oder<br />
Verlust des Sicherungsinstruments, der zuvor nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
direkt im Eigenkapital ausgewiesen wurde, gemäß <strong>IFRS</strong> 1.11 im Zeitpunkt des<br />
Übergangs in die Gewinnrücklagen umzugliedern.<br />
Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen wurde ein kumulierter Gewinn<br />
oder Verlust nicht direkt im Eigenkapital ausgewiesen<br />
Wurde das derivative Instrument zu Anschaffungskosten bilanziert und daher keine erfolgsneutrale<br />
Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen, so ist der gesamte Anpassungsbetrag<br />
des Sicherungsinstruments auf seinen beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des<br />
Übergangs in den Gewinnrücklagen zu erfassen.<br />
Wenn das derivative Instrument zu einem vom beizulegenden Zeitwert abweichenden<br />
Betrag angesetzt und als Gegenposition ein aktiver oder passiver Abgrenzungsposten in<br />
der Bilanz ausgewiesen wurde, ist dieser aktive oder passive Abgrenzungsposten über die<br />
Gewinnrücklagen aufzulösen, wenn er nicht die entsprechenden Ansatzkriterien nach<br />
<strong>IFRS</strong> erfüllt. Darüber hinaus ist die Anpassung des derivativen Instruments an seinen beizulegenden<br />
Zeitwert in den Gewinnrücklagen zu erfassen.<br />
Unternehmen, deren Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> vor dem 1. Januar 2006 liegt,<br />
sind nicht verpflichtet, ihre Vergleichsinformationen nach <strong>IAS</strong> 39 darzustellen. Daher hat<br />
ein Erstanwender, dessen Berichtszeitpunkt der 31. Dezember 2005 ist (Zeitpunkt des<br />
Übergangs: 1. Januar 2004) ein Wahlrecht zur Bewertung und Erfassung der oben genannten<br />
Anpassung zum 1. Januar 2005 und nicht zum Zeitpunkt des Übergangs.<br />
Frage E3: Änderung der Bewertungsmethode bei Wertminderungen finanzieller<br />
Vermögenswerte<br />
Ausgangspunkt<br />
Nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen hat Unternehmen A Wertminderungen<br />
von zu Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten auf undiskontierter<br />
Basis berechnet. <strong>IAS</strong> 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verlangt jedoch<br />
eine Berechnung solcher Wertminderungen auf diskontierter Basis (<strong>IAS</strong> 39.66).<br />
Daher nimmt Unternehmen A im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> (z.B. dem 1. Januar<br />
2004) eine Anpassung der Buchwerte von nach <strong>IAS</strong> 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanzierten finanziellen Vermögenswerten vor (zur Abbildung der Diskontierungseffekte<br />
zukünftig erwarteter Zahlungsströme).<br />
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